Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist unangenehm. Der Unfallgeschädigte muss sich mit der Schadenregulierung auseinandersetzen und kennt sich meist im Verkehrsrecht nicht aus. Wichtig sind für den Anfang folgende Punkte:
- Bei einem unverschuldeten Unfall benötigt man die eigene Versicherung nicht. Der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss den Unfallschaden bezahlen.
- Die Versicherung des Unfallgegners hat kein Interesse, bei unverschuldetem Unfall dem Geschädigten möglichst viel Schadensersatz zu bezahlen.
- Die Polizei nimmt den Verkehrsunfall zwar auf, kümmert sich aber überhaupt nicht darum, dass der Autounfall abgewickelt wird.
- Dem Geschädigten stehen zahlreiche Ansprüche zu, die er als Laie gar nicht kennen kann.
Deshalb ist es gerade bei unverschuldetem Unfall sehr sinnvoll, die Unfallabwicklung in professionelle Hände zu geben.
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Was tun nach unverschuldetem Unfall? Die Feststellung der Schadenshöhe
Ein unverschuldeter Autounfall führt natürlich zu Schäden an KFZ und manchmal auch an Leib und Leben von Menschen. Um die Schadenshöhe bezüglich des Sachschadens festzustellen, empfiehlt sich ein Schadengutachten.
Das Schadengutachten dient der Beweissicherung und eben auch der Feststellung der Schadenshöhe, die der Geschädigte von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen kann. Die Alternative zum Schadengutachten ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Dies ist allerdings aus mehreren Gründen nachteilig:
- Das Gutachten beziffert die Wertminderung und die Grundlagen für die Nutzungsausfallentschädigung. Der Kostenvoranschlag nicht.
- Das Gutachten enthält Lichtbilder und bietet damit für die Beweissicherung der Unfallschäden am KFZ Vorteile.
- Der Gutachter gibt auch Wiederbeschaffungswert und Restwert des KFZ an, so dass bei einem Totalschaden die Unfallabwicklung erfolgen kann.
Die Kosten für ein Schadengutachten bei unverschuldetem Autounfall muss übrigens die gegnerische Versicherung bezahlen. Es gibt damit keinen Grund, weshalb der Geschädigte keinen Gutachter beauftragen sollte.
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Was tun nach einem unverschuldeten Unfall?
- Professionelle Hilfe bei der Unfallabwicklung in Anspruch nehmen
Nach einem unverschuldeten Unfall ist es sehr sinnvoll, professionelle Hilfe bei der Unfallabwicklung in Anspruch zu nehmen. Das kostet auch nichts. Solche professionelle Hilfe gibt es beispielsweise bei den UNFALLHELDEN.
- Schaden nach einem unverschuldeten Unfall ermitteln
Wenn man in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wurde, sollte man die Schadensermittlung nicht der Versicherung überlassen. Um unabhängige Gutachter kümmern sich deutschlandweit die UNFALLHELDEN. Ohne Kostenrisiko.
- Schadensersatz bei der Versicherung geltend machen
Den Schadensersatz nach einem unverschuldeten Unfall sollte man durch einen Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung verlangen lassen. Das verhindert, dass unberechtigte Kürzungen erfolgen. Die UNFALLHELDEN organisieren Rechtsanwälte ohne Kostenrisiko.
- Schadensersatz erhalten
Nachdem die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlt hat, erhält man das Geld ohne Abzüge ausbezahlt. So einfach geht das mit den UNFALLHELDEN.
UNFALLHELDEN ist bekannt aus:
Ausnahme: Bagatellschäden
Eine Ausnahme für die Kostentragungspflicht besteht nur bei sog. Bagatellschäden.
Das ist der Fall, wenn der Sachschaden am Fahrzeug des Geschädigten nicht höher ist, als etwa 770 Euro (sog. Bagatellgrenze).
Bei Bagatellschäden wäre die Schadensabwicklung mittels Gutachten unverhältnismäßig, da die Kosten für den Gutachter ungefähr so hoch wären, wie der Schaden selbst.
Dass ein unverschuldeter Autounfall allerdings derart wenig Schaden verursacht, ist die große Ausnahme.
Der Unfallgeschädigte erleidet schon dann einen höheren Schaden, wenn zum Beispiel die Heckschürze des KFZ einen kleinen Bruch erleidet.
Außerdem wird ein erfahrener Gutachter bei einem Bagatellschaden kein vollwertiges Gutachten erstellen, sondern lediglich ein sog. Kurzgutachten.
Die Kosten dafür wiederum müssen von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt werden.
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Was tun nach unverschuldetem Unfall: Der Unfallbericht
Um den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen, ist neben dem Schadengutachten ein kurzer Unfallbericht erforderlich.
Dieser muss eine Schilderung des Unfallherganges enthalten und vor allem die Angabe, welches KFZ den Unfall verursacht hat.
Dadurch prüft der Versicherer seine Einstandspflicht.
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