Wie verhalte ich mich nach einem unverschuldeten Unfall?

Wie verhalte ich mich nach einem unverschuldeten Unfall?

Oftmals hört man von Unfallgeschädigten die Frage „wie verhalte ich mich nach einem unverschuldeten Unfall?“.

Die Unfallabwicklung ist komplex und in der Stresssituation eines unverschuldeten Unfalls kann man schnell viele Fehler begehen, die sich – auch finanziell – nachteilig auswirken.

Wie verhalte ich mich nach einem unverschuldeten Unfall noch an der Unfallstelle?

Abgesehen davon, dass die Unfallstelle gesichert werden muss und ggf. die Polizei gerufen werden sollte, ist gerade bei einem unverschuldeten Unfall die Beweissicherung an der Unfallstelle besonders wichtig.

Denn der Schaden muss vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung ersetzt werden, die beide ein Interesse an einer möglichst kostengünstigen Abwicklung haben.

Um Beweise zu sichern, empfiehlt es sich jedenfalls:

  • nach unbeteiligten Zeugen Ausschau zu halten, die den Unfallhergang beobachtet haben
  • Lichtbilder von der Unfallstelle zu machen (aus mehreren Perspektiven, die die Stellung der Fahrzeuge zueinander, die Verkehrssituation und die Schäden an den Fahrzeugen erkennen lassen)
  • Personalien des Unfallgegners zu erheben (Name und Vorname, Kontaktdaten und vor allem: das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs)
  • in Zweifelsfällen die Polizei zu rufen (muss bei Personenschäden zwingend erfolgen, ist aber auch ansonsten sinnvoll)

Je besser die Beweissicherung ist, umso besser verläuft anschließend die Schadensregulierung.

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Wie verhalte ich mich nach einem unverschuldeten Unfall bezüglich der Regulierung des Unfallschadens?

Bei der Regulierung des Schadens nach einem unverschuldeten Unfall kommt es darauf an, dass der Unfallgeschädigte den vollen Schadensersatz erhält. Die erste Entscheidung ist also die, wer die Schadensregulierung vornehmen soll.

Dass den Schadensersatz am Ende der Schädiger bzw. dessen Versicherung bezahlt, ist klar. Aber ein teurer Fehler wäre es, die Schadensregulierung ohne professionelle Unterstützung dem gegnerischen Versicherer zu überlassen.

Denn beauftragt zum Beispiel der gegnerische Versicherer den Gutachter, erstellt dieser sein Gutachten im Auftrag und im Interesse der gegnerischen Versicherung. Er wird also im Zweifel den Schaden niedriger bemessen, als es ein Gutachter aus dem Lager des Geschädigten täte.

Zudem weiß der Unfallgeschädigte häufig nicht, welche Schäden ihm genau zu ersetzen sind. Die gegnerische Versicherung muss und wird ihm das nicht sagen. Nimmt der Unfallgeschädigte daher nicht die Hilfe einer Person in Anspruch, die sich im Verkehrsrecht auskennt, verzichtet er schnell auf einige hundert oder tausend Euro aus Unwissenheit.

Im bestmöglichen Fall also lässt der Geschädigte seine Interessen durch die UNFALLHELDEN wahrnehmen. Denn damit ist sichergestellt, dass durch unabhängige Personen sein Schaden bestmöglich beziffert und verfolgt wird. Für den Service der UNFALLHELDEN muss der Unfallgeschädigte zudem nichts bezahlen und auch für nichts in Vorleistung gehen.

Der TÜV Saarland hat den Service der UNFALLHELDEN im Jahr 2018 zertifiziert und mit der Note „sehr gut“ bewertet. Einfacher, komfortabler und sicherer kann Unfallabwicklung daher nicht sein.

Die Meldung des Verkehrsunfalls ist durch das komfortable Online-Formular oder die kostenfreie Hotline

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