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Stand: 22.06.2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Services UNFALLHELDEN

1. Verwender

Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Parqon Claims Services GmbH (Widenmayerstraße 48, 80538 München) als Betreiberin der Website unfallhelden.de (nachstehend: die UNFALLHELDEN).

2. Registrierung bei den UNFALLHELDEN

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen den UNFALLHELDEN und dem Kunden. Der Kunde kann sich über die Internetseite www.unfallhelden.de oder die kostenfreien Apps für iOS und Android einen Account bei den UNFALLHELDEN anlegen. Die Registrierung ermöglicht es dem Kunden einerseits, im Falle einer Unfallmeldung den Bearbeitungsstand seines Verkehrsunfalles in seinem Account einsehen zu können, andererseits gibt ihm die Registrierung die Möglichkeit, auf bestimmte Services und Produkte aus dem Netzwerk der UNFALLHELDEN zuzugreifen, die ihm Vorteile bringen und auf die er sonst keinen Zugriff hätte. Die Registrierung ist mit keinerlei Kosten verbunden. Für eine Unfallabwicklung ist daneben keine Registrierung erforderlich. Sofern dies dem Kunden nicht ausdrücklich im Einzelfall anders mitgeteilt wird, fungieren die UNFALLHELDEN ausschließlich als Vermittler unterschiedlicher Leistungen. Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und einem seitens der UNFALLHELDEN vermittelten Diensteanbieter kommen ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien zustande, die UNFALLHELDEN sind nicht Partei eines solchen Vertragsverhältnisses und haften insofern nicht für vertragliche Primär- oder Sekundäransprüche zwischen den Vertragsparteien.

3. Abwicklung von Verkehrsunfällen

3.1 Annahme des Abwicklungsauftrages

Soweit der Kunde in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und diesen den UNFALLHELDEN über die dazu vorgesehen Kommunikationswege (Website, Email, Telefon, App und sonstige) meldet, kommt das Auftragsverhältnis zur Abwicklung des gemeldeten Verkehrsunfalles mit den UNFALLHELDEN durch die einzelfallbezogene Annahme durch die UNFALLHELDEN (in der Regel per Email) zustande.

3.2 Umfang des Leistungsangebotes der UNFALLHELDEN

Nach erklärter Annahme werden die UNFALLHELDEN soweit dies angesichts der jeweiligen Sachlage im Einzelfall sinnvoll, faktisch und rechtlich möglich und vom Kunden gewünscht ist, einzeln oder insgesamt folgende Abwicklungsleistungen im Sinne einer unentgeltlichen Geschäftsbesorgung für den Kunden erbringen:

-Beauftragung eines Abschleppunternehmens zur Verbringung eines etwa nicht mehr fahrtüchtigen oder betriebssicheren Fahrzeuges an einen mit dem Kunden abgestimmten Ort;

-Beauftragung eines nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zugelassenen Gutachters bzw. Sachverständigen zur Feststellung des eingetretenen Schadens und der hierfür aufzuwendenden Beseitigungskosten;

-Beauftragung einer fachlich versierten Rechtsanwaltskanzlei bzw. eines entsprechenden Rechtsanwalts zur Geltendmachung und Regulierung des eingetretenen Schadens bei und mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers;

-Beauftragung einer passenden Reparaturwerkstatt zur Instandsetzung des eingetretenen Sachschadens;

-Beauftragung eines entsprechenden Anbieters mit der Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges;

-Beauftragung weiterer im Einzelfall sinnvoller oder notwendiger Dienstleister mit sonstigen Dienstleistungen.

Der Kunde kann aus diesen angebotenen Leistungen frei wählen, welche er beziehen oder nicht beziehen möchte. Er kann insbesondere auch einzelne Leistungen durch von ihm selbst ausgesuchte Dienstleister erbringen lassen. Nachdem die Vermittlung von Leistungen im vorbezeichneten Sinne nach dem jeweiligen Einzelfall und den Wünschen des Kunden stark variiert, besteht keine Verpflichtung der UNFALLHELDEN, Leistungen an den Kunden zu vermitteln.

3.3 Bevollmächtigung der UNFALLHELDEN/Widerrufsrecht

Der Kunde bevollmächtigt durch die Meldung des Unfalles die UNFALLHELDEN, die unter Ziff. 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Diensteanbieter einzeln oder insgesamt mit Wirkung für den Kunden mit der jeweils von ihnen angebotenen Leistung zu beauftragen. Im Sinne einer schnellen Unfallabwicklung werden die UNFALLHELDEN auf Wunsch des Kunden in der Regel sofort mit der Auftragsausführung beginnen, so dass ab diesem Zeitpunkt kein Widerrufsrecht des Kunden mehr besteht. Der Kunde kann jedoch seine Beauftragung von Teilleistungen jederzeit widerrufen, solange mit der Ausführung der jeweiligen Teilleistung (zum Beispiel Erstellung eines Gutachtens) noch nicht begonnen wurde.

3.4 Übermittlung/Weitergabe personenbezogener Daten an Diensteanbieter

Dem Kunden ist bewusst, dass die Beauftragung von Diensteanbietern im vorbezeichneten Sinne die Übermittlung personenbezogener Daten des Kunden an solche Diensteanbieter zwingend erforderlich macht, damit diese ihre jeweilige Leistung gegenüber dem Kunden erbringen können. Die UNFALLHELDEN werden sich bei der Übermittlung personenbezogener Daten an solche Diensteanbieter auf das unabdingbar erforderliche Maß beschränken.

3.5 Abwicklung von Zahlungsverkehr

Die Abwicklung von Verkehrsunfällen beinhaltet in der Regel Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Ersatzleistungen durch den jeweiligen Versicherer sowie bezüglich der Vergütung der im Rahmen der Abwicklung beteiligten Dienstleister. Soweit mit der Geltendmachung bzw. Regulierung des Verkehrsunfalles gegenüber dem Versicherer eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt wird, wird der Kunde dieser eine entsprechende gesonderte Geldempfangsvollmacht erteilen. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wird sodann in der Regel erhaltene Geldbeträge abzüglich der ihr selbst entstandenen Kosten und etwaiger ihr bekannter Ansprüche von anderen Dienstleistern direkt an den Kunden ausbezahlen und hierüber ordnungsgemäß Rechnung legen. Der Kunde kann die jeweils tätige Rechtsanwaltskanzlei auch anweisen, die Auszahlung von Schadensersatzleistungen durch die Versicherung unmittelbar an ihn zu veranlassen.

4. Angebote im Rahmen der Mitgliedschaft

Als Mitglied bei den UNFALLHELDEN ist der Kunde berechtigt, auf ein jeweils einzelfallbezogenes Angebot der UNFALLHELDEN hin weitere bzw. andere Dienste in Anspruch zu nehmen, soweit sie für ihn sinnvoll sind und er sich im Einzelfall für eine Inanspruchnahme entscheidet. Derartige Angebote bestehen etwa in der Vereinbarung von Terminen für notwendige oder sinnvolle Leistungen während des laufenden Betriebes des Kraftfahrzeuges des Kunden (z.B. für laufende Wartung, Hauptuntersuchung, Reifenwechsel, etc.) oder in einem Angebot fahrzeugbezogener Produkte und Dienstleistungen, die der Kunde auf Empfehlung bzw. Vermittlung der UNFALLHELDEN bei Dritten beziehen kann (z.B. Reifen, Schmierstoffe, Zubehörteile, Versicherungsprodukte, Kraftstoffe, Fahrzeugpflege, etc.). Gleichermaßen werden die UNFALLHELDEN dem Kunden für diesen interessante Angebote im Zusammenhang mit einem möglichen Erwerb eines neuen Fahrzeuges, Vermarktung und Verkauf seines alten Fahrzeuges sowie zugehöriger wirtschaftlicher Dienstleistungen unterbreiten.

Der Kunde willigt insofern ein, von den UNFALLHELDEN derartige Angebote mittels elektronischer Post an seine während der Registrierung hinterlegte bzw. auf sonstigen Kommunikationswegen mitgeteilte Emailadresse zu erhalten. Dem Bezug derartiger Angebote durch elektronische Post kann der Kunde zu jeder Zeit widersprechen, ohne dass hierfür andere Kosten entstehen könnten, als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

5. Kosten

Die durch die UNFALLHELDEN gegenüber dem Kunden erbrachten und vermittelten Leistungen sind zu jeder Zeit für den Kunden kostenlos, es sei denn, der Kunde nimmt einzelfallbezogen ausdrücklich ein Angebot der UNFALLHELDEN auf Durchführung einer kostenpflichtigen Leistung an und die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten sind ihm im Vorfeld klar und eindeutig mitgeteilt worden. Die UNFALLHELDEN werden den Kunden gleichermaßen von Kosten von Kooperationsdienstleistern freihalten, deren Leistungen durch die UNFALLHELDEN vermittelt worden sind, es sei denn, es handelt sich um ausdrücklich gegenüber dem Kunden als kostenpflichtig mitgeteilte Leistungen im Sinne des vorstehenden Satzes. Es ist möglich, dass die UNFALLHELDEN im Zusammenhang mit den angebotenen Services von dritter Seite Zuwendungen erhalten (z.B. in Form von Vermittlungsprovisionen, Nutzungsentgelten, Lizenzgebühren, Werbekostenzuschüssen und ähnlichem). Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass zur Sicherstellung und zum Betrieb der für den Kunden kostenlosen Services der UNFALLHELDEN sowie zur Gewährleistung einer hohen Servicequalität derartige Zuwendungen notwendig sind. § 667 BGB wird ausdrücklich abbedungen. Ebenso abbedungen wird der Regelungsgehalt des § 666 BGB, soweit sich dies nicht auf Informationen bezieht, die die tatsächliche Abwicklung im Rahmen eines in Anspruch genommenen Services betreffen oder für deren Rechenschaftslegung die UNFALLHELDEN ausdrücklich eine Pflicht übernommen haben.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist im Rahmen der Registrierung bei den UNFALLHELDEN verpflichtet, seine mit der Registrierung angegebenen personenbezogenen und Fahrzeugdaten wahrheitsgemäß abzugeben und stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, den UNFALLHELDEN im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Services - insbesondere bei der Unfallabwicklung - stets vollständig wahrheitsgetreue Informationen zu unterbreiten. Der Kunde erkennt an, dass vollständige und wahrheitsgemäße Informationen zur Durchführung der von den UNFALLHELDEN angebotenen Services unabdingbar erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere für den Fall der Inanspruchnahme des Services Unfallabwicklung sämtliche tatsächlichen Informationen zum Unfallhergang und damit in Zusammenhang stehende Informationen. Dem Kunden ist bewusst, dass fehlerhafte Informationen insbesondere im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Services Unfallabwicklung unter Umständen zu der Verursachung von Kosten an sich oder von erhöhten Kosten durch die Beauftragung von dritten Dienstleistern entstehen können, für die der Kunde persönlich haftet.

7. Haftung des Kunden

Soweit der Kunde wissentlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gegenüber den UNFALLHELDEN macht, insbesondere im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Hergang eines Verkehrsunfalles, haftet er den UNFALLHELDEN für sämtliche Kosten, die diese verauslagt haben und infolge falscher Angaben des Kunden nicht von dritter Seite erstattet erhalten können. Die Haftung des Kunden gegenüber Dritten (z.B. im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Verkehrsunfalles beauftragten Personen) bleibt von diesen Bestimmungen unberührt und ist Gegenstand eines zwischen dem Kunden und einem solchen Dritten zustande gekommenen Vertragsverhältnisses.

8. Haftung der UNFALLHELDEN

8.1 Vermittelte Leistungen

Die UNFALLHELDEN werden im Rahmen der von ihnen angebotenen Services ausschließlich als Vermittler von Leistungen dritter Personen tätig, sie haften daher nicht für wie immer geartete Ansprüche oder Schäden, die aus einem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und solchen dritten Personen entstehen. Solche dritten Personen sind nicht Erfüllungsgehilfen der UNFALLHELDEN.

8.2 Eigene Leistungen

Soweit die UNFALLHELDEN im Rahmen der angebotenen Services eigene Leistungen gegenüber dem Kunden erbringen ist ihre Haftung grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Pflichten, die die Durchführung des Services überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalpflichten) sowie für Pflichten, für die UNFALLHELDEN eine Garantie übernommen haben.

9. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die UNFALLHELDEN erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, der Datenschutz-Grundverordnung sowie aufgrund der Bestimmungen der Datenschutzerklärung der UNFALLHELDEN.

Die UNFALLHELDEN werden außerhalb notwendiger Übermittlungsvorgänge im Zusammenhang mit der Nutzung der Services durch den Kunden keine personenbezogenen Daten ohne gesonderte Einwilligung des Kunden weitergeben.

10. Vertragsbeendigung

Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen sein Benutzerkonto bei den UNFALLHELDEN auflösen lassen. Die schriftliche Mitteilung ist an folgende Adresse zu richten:

Parqon Claims Services GmbH

Widenmayerstr. 48

80538 München

Mit Eingang der Mitteilung wird das Nutzerkonto des Kunden innerhalb von 10 Tagen aufgelöst. Eine Nutzung der Services der UNFALLHELDEN ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Auflösungswunsches nicht mehr möglich. Soweit eine Unfallabwicklung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, wird dieser Vorgang noch durch die UNFALLHELDEN abgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

Dem Kunden ist bekannt, dass die UNFALLHELDEN sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Services vom Sitz der Gesellschaft aus unternehmen. Erfüllungsort hinsichtlich sämtlicher Bestandteile der angebotenen Services ist daher München.

Soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union hat, Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den UNFALLHELDEN und dem Kunden München (Landgericht München I).

Für die Nutzung der Services gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.