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Das Autounfall-Glossar

Wichtige Begriffe rund um den Autounfall und das Auto.
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A
Abgasuntersuchung
Die Abgasuntersuchung war eine bis 2010 vorgeschriebene intervallmäßige Untersuchung der Abgaswerte eines Kraftfahrzeuges. Sie ist inzwischen Bestandteil der Hauptuntersuchung, eine eigene Plakette zur Dokumentation der Durchführung der Abgasuntersuchung wird nicht mehr zugeteilt.


Abschleppen

Der Abtransport eines nicht mehr fahrtüchtigen bzw. nicht mehr betriebssicheren Kraftfahrzeuges durch ein weiteres Kraftfahrzeug.


Abschleppkosten

Die Kosten, die durch die Durchführung eines Abschleppvorganges durch ein Abschleppunternehmen entstehen. Soweit der beauftragende Fahrzeughalter den vorangegangenen Unfall nicht selbst verursacht hat, muss er die Abschleppkosten nicht selbst tragen. Diese trägt in einem solchen Fall der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.


Allwetterreifen
Siehe "Ganzjahresreifen".


Amtliches Kennzeichen
Numerische bzw. zumeist alphanumerische (also aus Ziffern und Buchstaben bestehende) Registrierungsbezeichnung, die einem einzelnen Kraftfahrzeug individuell von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugeteilt wird.


Autounfall

Ein Ereignis mit Beteiligung von zwei oder mehreren Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr, bei welchem an einem Kraftfahrzeug ein Schaden entsteht.


Autoversicherung

Umgangssprachlicher Begriff für unterschiedliche Versicherungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen. Hierunter können z.B. die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung, eine Insassenunfallversicherung, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder ein Schutzbrief zu verstehen sein.

B
Bagatellschaden
Ein im Rahmen eines Verkehrsunfalls entstandener Sachschaden, der hinsichtlich der Kosten für die Instandsetzung einen Geldbetrag von EUR 700,- nicht übersteigt. Bei einem Bagatellschaden trifft den Geschädigten eine stärkere Pflicht, die Kosten der Schadensbeseitigung nicht zu stark anwachsen zu lassen.


Bagatellunfall

Verkehrsunfall, bei dem lediglich ein Bagatellschaden entstanden ist.

C
Crash
Siehe "Autounfall".


E
Eigener Versicherer

Der Versicherer, mit der der Halter des Kraftfahrzeugs eine KFZ-Haftpflichtversicherung und ggf. Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Der eigene Haftpflichtversicherer steht ein, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat.


Eigenverschulden

Anteil des Verschuldens, welchen ein Verkehrsteilnehmer im Rahmen eines Verkehrsunfalls selbst zu vertreten hat.


Ersatzfahrzeug

Kraftfahrzeug, das dem Geschädigten während der Zeitdauer der Autoreparatur zur Verfügung gestellt wird. Im Falle eines unverschuldeten Autounfalls steht dem Geschädigten grundsätzlich das Recht zu, ein angemessenes Ersatzfahrzeug beanspruchen zu können. Die Kosten hierfür sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen.

Ersatzteil

Bauteil, welches ein zerstörtes oder beschädigtes Bauteil eines Kraftfahrzeugs (z.B. Kotflügel oder Stoßstange) ersetzt.


F
Fahrerflucht

Siehe "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit bedeutet (im Unterschied zum Vorsatz) das nicht willentliche Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit.

Fiktive Abrechnung

Unter der sog. fiktiven Abrechnung versteht man die Geltendmachung des Schadensersatzes gegenüber dem Schädiger auf der Grundlage eines von einem Sachverständigen erstellten Gutachtens und nicht anhand von konkreten Rechnungen. Die fiktive Abrechnung ist dem Geschädigten grundsätzlich von Rechts wegen gestattet.

Fremdverschulden

Anteil des Verschuldens, welchen ein anderer Verkehrsteilnehmer im Rahmen eines Verkehrsunfalls zu vertreten hat. Bei einem fremdverschuldeten Unfall hat der Schädiger grundsätzlich alle Kosten der Beseitigung des Schadens zu tragen.


G
Ganzjahresreifen

Ganzjahresreifen sind für sämtliche Wetter- und Straßenverhältnisse zugelassen, insbesondere dürfen sie auch im Winter anstelle von Winterreifen verwendet werden. Sie bieten sich an für Fahrzeuge mit sehr niedriger Jahreslaufleistung, erreichen allerdings weder das Niveau von Winter-, noch von Sommerreifen in deren jeweiligem Einsatzgebiet.

Gegnerischer Versicherer

KFZ-Haftpflichtversicherer des Schädigers. Aufgabe und Pflicht des gegnerischen Versicherers ist es, im Falle eines fremdverschuldeten Autounfalls für den durch den Schädiger entstandenen Schaden aufzukommen.


Geschädigter
Beteiligter eines Autounfalls, dem ein Schaden durch einen anderen Verkehrsbeteiligten zugefügt worden ist.


Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit ist (im Unterschied zur leichten Fahrlässigkeit) das Verletzen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders hohem Maß. Grob fahrlässig ist es zum Beispiel, bei schlechten Sichtverhältnissen und rutschiger Fahrbahn mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren und dabei Verkehrszeichen zu missachten.

Gutachten

Siehe "Schadensgutachten".


Gutachter

Eine Person mit besonderer Sachkunde auf dem Gebiet der Erfassung von Unfallschäden.


H
Haftpflichtgutachten

Ein Haftpflichtgutachten wird in der Regel nach einem Unfall für den Geschädigten erstellt, damit dieser den ihm durch den Autounfall entstandenen Schaden beziffern und anschließend vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ersetzt verlangen kann. Die hierzu notwendigen Kosten sind dem Geschädigten ebenfalls zu ersetzen.

Haftpflichtversicherung
Bestandteil einer KFZ-Versicherung, der dem Versicherten Schutz bei Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen bietet. In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht, für jedes Kraftfahrzeug im Straßenverkehr eine gültige Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Haftpflichtversicherung schützt nach einem Autounfall z.B. vor der persönlichen Inanspruchnahme wegen Abschleppkosten, Gutachterkosten, Reparaturkosten, Ersatzwagenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, An- und Abmeldekosten und Rechtsanwaltskosten.


Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene intervallmäßige Untersuchung durch entsprechend zertifizierte Stellen, bei der ein Kraftfahrzeug technisch auf Betriebssicherheit sowie auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere zu Abgaswerten) untersucht wird.


Haushaltsführungsschaden

Als sog. Haushaltsführungsschaden wird derjenige Schaden bezeichnet, der dadurch entsteht, dass eine Person nach einem Verkehrsunfall aufgrund von Schäden an Körper bzw. Gesundheit außer Stande ist, die Führung des eigenen Haushalts vorzunehmen. Der Haushaltsführungsschaden kann je nach konkretem Einzelfall zum Beispiel fiktiv dadurch ersetzt verlangt werden, dass die Kosten für eine Haushaltshilfe in Ansatz gebracht werden, auch wenn die Haushaltsführung in der Zwischenzeit durch ein Familienmitglied vorgenommen wurde.

I
Instandsetzung
Versetzung des Kraftfahrzeuges in den Zustand, den es vor dem Autounfall (schadenstiftendes Ereignis) hatte.


Instandsetzungskosten

Kosten, die für die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges nach einem Unfall entstehen.


K
Kaskoversicherung

Bestandteil einer KFZ-Versicherung, die auf Grundlage der Bestimmungen des Versicherungsvertrages bei einem selbst verschuldeten Unfall dem Schädiger Schäden an seinem eigenen Fahrzeug ersetzt. In der Regel ist hierbei vom Versicherten eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Kennzeichen

Siehe "Amtliches Kennzeichen"

KFZ-Folgeschaden

Weiterer Schaden, der aufgrund eines Verkehrsunfalls entstanden ist.


Kollision

Zusammenstoß von Kraftfahrzeugen oder eines Kraftfahrzeuges mit einem anderen Hindernis oder Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.

L
Leichte Fahrlässigkeit

Leichte Fahrlässigkeit ist (im Unterschied zur groben Fahrlässigkeit) das schlichte Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Leicht fahrlässig ist es zum Beispiel, beim rückwärts Einparken den Blick nur nach hinten zu richten und dabei an der Vorderseite des Fahrzeuges ein Hindernis zu touchieren.

M
Merkantiler Minderwert

Siehe "Wertminderung"

Mietwagen
Kraftfahrzeug, das durch einen Dritten (in der Regel ein Mietwagenunternehmen) gegen Entgelt vorübergehend zur Verfügung gestellt wird.


Mietwagenkosten
Entgelt, das für die Nutzung des Mietwagens anfällt.


Mindestprofiltiefe
Siehe "Reifenprofiltiefe".


N
Nutzungsausfall

Der Ausfall der Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeuges aufgrund eines schädigenden Ereignisses, z.B. eines Verkehrsunfalls.

Nutzungsausfallentschädigung

Geldwert, der aufgrund eines Nutzungsausfalls des Kraftfahrzeuges nach einem Autounfall dem Geschädigten zusteht. Er bemisst sich in der Regel nach der Art des verunfallten Fahrzeuges und der notwendigen Zeitdauer der Reparatur und wird in Form einer Pauschale ausbezahlt.

P
Personenschaden

Ein Schaden, der die Verletzung und/oder den Tod von Personen bei einem Autounfall zur Folge hat bzw. haben kann. Im Falle eines Personenschadens steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Ist bei einem Verkehrsunfall ein Personenschaden eingetreten, ist zwingend die Polizei zu verständigen.

R
Reifenprofiltiefe
Fahrzeugreifen müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften beim Einsatz im Straßenverkehr eine gewisse Mindestprofiltiefe aufweisen. Innerhalb der EU beträgt der Grenzwert für Sommerreifen derzeit einheitlich 1,6 mm. Für Winterreifen variieren die gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern stark. In Deutschland beträgt die Mindestprofiltiefe für Winterreifen derzeit 1,6 mm, in Österreich aber beispielsweise 4,0 mm für Radialreifen. Ab 3,0 mm Profiltiefe ist es zu empfehlen, den Reifen zu erneuern.


Reparatur
Siehe "Instandsetzung".


Reparaturkosten
Siehe "Instandsetzungskosten".


Reparaturmanagement
Abwicklung der Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges. Zumeist dient das Reparaturmanagement vor allem dem Mobilitätserhalt und der beschleunigten Abwicklung nach einem Autounfall.


Reparaturschaden

Geldwert des durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schadens am Kraftfahrzeug.


Reparaturumfang
Ausmaß der nötigen Reparaturmaßnahmen zur Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeuges.


Reparaturwerkstatt
Siehe "Werkstatt".


Restwert
Kalkulierter verbleibender Geldwert eines Kraftfahrzeuges, das bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten hat.


S
Sachschaden

Materieller oder immaterieller Nachteil, den ein Kraftfahrzeug durch ein schädigendes Ereignis wie z.B. einen Verkehrsunfall erleidet.


Sachverständigengutachten
Siehe "Gutachten".


Sachverständigenkosten
Das Honorar des Sachverständigen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Im Falle eines fremdverschuldeten Autounfalls hat die Versicherung des Schädigers dieses Honorar zu begleichen, dem Geschädigten entstehen somit keine Mehrkosten.


Sachverständiger
Siehe "Gutachter".


Schädiger
Beteiligter eines Verkehrsunfalls, der durch sein Verhalten den Unfall verursacht hat.


Schaden
Siehe "Sachschaden" bzw. "Personenschaden".


Schadenfreiheitsrabatt
Ein ursprünglich aus dem Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherungen stammender Begriff, der bezeichet, dass die Beiträge eines Fahrzeughalters zu seiner Haftpflichtversicherung um so niedriger werden, je länger er frei von verschuldeten Unfällen den Versicherungsvertrag unterhält.


Schadensaufnahme

Erfassung des Schadens durch Polizei, einen Sachverständigen oder die Unfallbeteiligten selbst.


Schadensersatz

Ausgleich des entstandenen Schadens in Geld. Dies gilt für materielle (z.B. Schäden am Auto) wie immaterielle (z.B. Schäden an der Gesundheit) Schäden.

Schadensgutachen
Gutachten, das ein amtlich geprüfter Sachverständiger über das Ausmaß des Schadens an einem Kraftfahrzeug infolge eines Autounfalls erstellt. Dem Geschädigten steht grundsätzlich das Recht zu, sich durch Einschaltung eines eigenen (nicht vom gegnerischen Versicherer beauftragten) Gutachters ein Bild über den ihm zu ersetzenden Schaden zu verschaffen.


Schadensmanagement
Organisatorischer Prozess, der auf die Abwicklung von Unfall- und Folgeschäden ausgelegt ist.


Schadensregulierung

Die Schadensregulierung ist die Geltendmachung des enstandenen Schadens bei der gegnerischen Versicherung und Bestandteil des Schadensmanagements.

Schmerzensgeld
Geldwert, der dem Geschädigten für immaterielle Schäden wie z.B. Körperverletzungen oder Ähnlichem zusteht.


Sommerreifen

Sommerreifen sind für Fahrten auf trockenen oder nassen Fahrbahnoberflächen konzipiert und für höhere Temperaturen ausgelegt, als Winterreifen. Sie verfügen über eine härtere Gummimischung, bieten bei trockenen Oberflächen eine bessere Bremswirkung sowie generell einen niedrigeren Treibstoffverbrauch und geringere Ablaufgeräusche.

T
Teilschuld

Szenario eines Verkehrsunfalls, bei dem jeden unmittelbar Beteiligten ein Verschulden trifft. Teilschuldfälle treten in der Praxis eher selten auf, meist ist die Schuldfrage eindeutig.

Totalschaden

Schaden, bei dem eine Instandsetzung nicht mehr möglich ist (technischer Totalschaden) oder sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht lohnt (wirtschaftlicher Totalschaden).

U
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet man den Tatbestand, dass sich nach einem Verkehrsunfall ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt, bevor er die Feststellung seiner Personalien ermöglicht hat. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist nach § 142 StGB strafbar.


Unfall
Siehe "Autounfall".


Unfallaufnahme

Erfassung des Unfallherganges nach einem Autounfall (in der Regel) durch die Polizei am Unfallort oder einer nahegelegenen Stelle. Die Unfallaufnahme dient der Dokumentation des Unfallherganges für die spätere Regulierung.

Unfallfahrzeug
Kraftfahrzeug, das in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen ist und dabei einen erheblichen Schaden erlitten hat. Ein Unfallfahrzeug hat in der Regel einen niedrigeren Restwert als ein unfallfreies Fahrzeug.


Unfallgegner
Anderer Beteiligter an einem Verkehrsunfall.


Unfallmeldung
Bekanntgabe eines Verkehrsunfalles an die örtlich zuständige Polizeidienststelle oder auch an einen beteiligten Versicherer.


Unfallort
Ort, an dem der Unfall sich ereignet hat.


Unfallprotokoll
Schriftliche Erfassung des Unfallherganges durch die Polizei oder durch einen Unfallbeteiligten. Es empfiehlt sich zur Beweissicherung für die spätere Unfallregulierung, ein Unfallprotokoll noch am Unfallort zu erstellen, sofern dies möglich ist.


Unfallschaden
Schaden, der an einem Kraftfahrzeug im Rahmen eines Autounfalls entstanden ist.


Unfallstelle
Siehe "Unfallort".


Unfallzeuge
Person, die zum Hergang eines Unfalls sachdienliche Aussagen treffen kann.


V
Verdienstausfallschaden
Als Verdienstausfall bzw. Verdienstausfallschaden wird derjenige Schaden bezeichnet, der entsteht, wenn ein Geschädigter nach einem Unfall seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann. Er kann zum Beispiel in der Differenz zwischen dem erhaltenen Krankentagegeld und dem ansonsten erzielten Einkommen liegen. Einem Selbständigen ist in einem solchen Fall der durchschnittlich erzielte Gewinn zu ersetzen.


Verkehrsunfall

Siehe "Autounfall".

Verkehrsunfallaufnahme
Siehe "Unfallaufnahme".
Verkehrsunfallflucht

Siehe "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".

W
Werkstatt

Unternehmen, das die Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen anbietet. Zu unterscheiden sind markengebundene und freie Fachwerkstätten. Bei älteren Fahrzeugen kann es unter Umständen sein, dass der Geschädigte nach einem Autounfall sein Fahrzeug in einer günstigeren freien Werkstatt reparieren lassen muss und der gegnerische Haftpflichtversicherer die Mehrkosten durch eine markengebundene Fachwerkstatt nicht ersetzen muss.

Wertgutachten

Ein Gutachten, das zur Feststellung des Zeitwerts eines Kraftfahrzeuges (oftmals bei Oltimern oder bei Sonderumbauten) erstellt wird. Ein Wertgutachten wird zumeist im Vorfeld eines Verkaufs des Kraftfahrzeuges erstellt, um den Vertragsparteien eine Grundlage für den zu vereinbarenden Kaufpreis zu verschaffen.

Wertminderung
Wertverlust von Kraftfahrzeugen infolge von Verschleiß, Laufleistung oder Unfallschäden.


Wiederbeschaffungswert
Geldwert, der für die Anschaffung eines gleichen oder zumindest vergleichbaren Kraftfahrzeuges veranschlagt wird.


Winterreifen

Winterreifen bieten eine bessere Bodenhaftung bei winterlichen Verhältnissen, also bei niedrigen Temperaturen, glatter Straßenoberfläche, bei Schnee, Matsch und Eis. Sie verfügen über eine weichere Gummimischung, als Winterreifen, was zu stärkeren Ablaufgeräuschen und bei trockener Fahrbahn zu höherem Treibstoffverbrauch, längerem Bremsweg und stärkerem Verschleiß führt.

Wirtschaftlicher Totalschaden
Die Instandsetzungskosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Kraftfahrzeuges.


Z
Zeuge
Siehe "Unfallzeuge".


Zusammenstoß
Siehe "Kollision".