Der Abtransport eines nicht mehr fahrtüchtigen bzw. nicht mehr betriebssicheren Kraftfahrzeuges durch ein weiteres Kraftfahrzeug.
Die Kosten, die durch die Durchführung eines Abschleppvorganges durch ein Abschleppunternehmen entstehen. Soweit der beauftragende Fahrzeughalter den vorangegangenen Unfall nicht selbst verursacht hat, muss er die Abschleppkosten nicht selbst tragen. Diese trägt in einem solchen Fall der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Ein Ereignis mit Beteiligung von zwei oder mehreren Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr, bei welchem an einem Kraftfahrzeug ein Schaden entsteht.
Umgangssprachlicher Begriff für unterschiedliche Versicherungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen. Hierunter können z.B. die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung, eine Insassenunfallversicherung, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder ein Schutzbrief zu verstehen sein.
Verkehrsunfall, bei dem lediglich ein Bagatellschaden entstanden ist.
Der Versicherer,
mit der der Halter des Kraftfahrzeugs eine KFZ-Haftpflichtversicherung und ggf. Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen
hat. Der eigene Haftpflichtversicherer steht ein, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat.
Anteil des Verschuldens, welchen ein Verkehrsteilnehmer im Rahmen eines Verkehrsunfalls selbst zu vertreten hat.
Kraftfahrzeug, das dem Geschädigten während der Zeitdauer der Autoreparatur zur Verfügung gestellt wird. Im Falle eines unverschuldeten Autounfalls steht dem Geschädigten grundsätzlich das Recht zu, ein angemessenes Ersatzfahrzeug beanspruchen zu können. Die Kosten hierfür sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen.
Bauteil, welches ein zerstörtes oder beschädigtes Bauteil eines Kraftfahrzeugs (z.B. Kotflügel oder Stoßstange) ersetzt.
Siehe "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"
Fahrlässigkeit bedeutet (im Unterschied zum Vorsatz) das nicht willentliche Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit.
Unter der sog. fiktiven Abrechnung versteht man die Geltendmachung des Schadensersatzes gegenüber dem Schädiger auf der Grundlage eines von einem Sachverständigen erstellten Gutachtens und nicht anhand von konkreten Rechnungen. Die fiktive Abrechnung ist dem Geschädigten grundsätzlich von Rechts wegen gestattet.
Anteil des
Verschuldens, welchen ein anderer Verkehrsteilnehmer im Rahmen eines
Verkehrsunfalls zu vertreten hat. Bei einem fremdverschuldeten Unfall hat der Schädiger grundsätzlich alle Kosten der Beseitigung des Schadens zu tragen.
Ganzjahresreifen sind für sämtliche Wetter- und Straßenverhältnisse zugelassen, insbesondere dürfen sie auch im Winter anstelle von Winterreifen verwendet werden. Sie bieten sich an für Fahrzeuge mit sehr niedriger Jahreslaufleistung, erreichen allerdings weder das Niveau von Winter-, noch von Sommerreifen in deren jeweiligem Einsatzgebiet.
KFZ-Haftpflichtversicherer des Schädigers. Aufgabe und Pflicht des gegnerischen Versicherers ist es, im Falle eines fremdverschuldeten Autounfalls für den durch den Schädiger entstandenen Schaden aufzukommen.
Grobe Fahrlässigkeit ist (im Unterschied zur leichten Fahrlässigkeit) das Verletzen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders hohem Maß. Grob fahrlässig ist es zum Beispiel, bei schlechten Sichtverhältnissen und rutschiger Fahrbahn mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren und dabei Verkehrszeichen zu missachten.
Siehe "Schadensgutachten".
Eine Person mit
besonderer Sachkunde auf dem Gebiet der Erfassung von Unfallschäden.
Ein Haftpflichtgutachten wird in der Regel nach einem Unfall für den Geschädigten erstellt, damit dieser den ihm durch den Autounfall entstandenen Schaden beziffern und anschließend vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ersetzt verlangen kann. Die hierzu notwendigen Kosten sind dem Geschädigten ebenfalls zu ersetzen.
Als sog. Haushaltsführungsschaden wird derjenige Schaden bezeichnet, der dadurch entsteht, dass eine Person nach einem Verkehrsunfall aufgrund von Schäden an Körper bzw. Gesundheit außer Stande ist, die Führung des eigenen Haushalts vorzunehmen. Der Haushaltsführungsschaden kann je nach konkretem Einzelfall zum Beispiel fiktiv dadurch ersetzt verlangt werden, dass die Kosten für eine Haushaltshilfe in Ansatz gebracht werden, auch wenn die Haushaltsführung in der Zwischenzeit durch ein Familienmitglied vorgenommen wurde.
Kosten, die für die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges nach einem Unfall entstehen.
Bestandteil einer KFZ-Versicherung, die auf Grundlage der Bestimmungen des Versicherungsvertrages bei einem selbst verschuldeten Unfall dem Schädiger Schäden an seinem eigenen Fahrzeug ersetzt. In der Regel ist hierbei vom Versicherten eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Siehe "Amtliches Kennzeichen"
Weiterer Schaden, der aufgrund eines Verkehrsunfalls entstanden ist.
Zusammenstoß von Kraftfahrzeugen oder eines Kraftfahrzeuges mit einem anderen Hindernis oder Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.
Leichte Fahrlässigkeit ist (im Unterschied zur groben Fahrlässigkeit) das schlichte Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Leicht fahrlässig ist es zum Beispiel, beim rückwärts Einparken den Blick nur nach hinten zu richten und dabei an der Vorderseite des Fahrzeuges ein Hindernis zu touchieren.
Siehe "Wertminderung"
Der Ausfall der
Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeuges aufgrund eines schädigenden
Ereignisses, z.B. eines Verkehrsunfalls.
Geldwert, der aufgrund eines Nutzungsausfalls des Kraftfahrzeuges nach einem Autounfall dem Geschädigten zusteht. Er bemisst sich in der Regel nach der Art des verunfallten Fahrzeuges und der notwendigen Zeitdauer der Reparatur und wird in Form einer Pauschale ausbezahlt.
Ein Schaden, der die Verletzung und/oder den Tod von Personen bei einem Autounfall zur Folge hat bzw. haben kann. Im Falle eines Personenschadens steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Ist bei einem Verkehrsunfall ein Personenschaden eingetreten, ist zwingend die Polizei zu verständigen.
Geldwert des
durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schadens am Kraftfahrzeug.
Materieller oder immaterieller Nachteil, den ein Kraftfahrzeug durch ein schädigendes Ereignis wie z.B. einen Verkehrsunfall erleidet.
Erfassung des Schadens durch Polizei, einen Sachverständigen oder die Unfallbeteiligten selbst.
Ausgleich des entstandenen Schadens in Geld. Dies gilt für materielle (z.B. Schäden am Auto) wie immaterielle (z.B. Schäden an der Gesundheit) Schäden.
Die Schadensregulierung ist die Geltendmachung des enstandenen Schadens bei der gegnerischen Versicherung und Bestandteil des Schadensmanagements.
Sommerreifen sind für Fahrten auf trockenen oder nassen Fahrbahnoberflächen konzipiert und für höhere Temperaturen ausgelegt, als Winterreifen. Sie verfügen über eine härtere Gummimischung, bieten bei trockenen Oberflächen eine bessere Bremswirkung sowie generell einen niedrigeren Treibstoffverbrauch und geringere Ablaufgeräusche.
Szenario eines Verkehrsunfalls, bei dem jeden unmittelbar Beteiligten ein Verschulden trifft. Teilschuldfälle treten in der Praxis eher selten auf, meist ist die Schuldfrage eindeutig.
Schaden,
bei dem eine Instandsetzung nicht mehr möglich ist (technischer Totalschaden) oder sich aus
wirtschaftlichen Gründen nicht lohnt (wirtschaftlicher Totalschaden).
Erfassung des Unfallherganges nach einem Autounfall (in der Regel) durch die Polizei am Unfallort oder einer nahegelegenen Stelle. Die Unfallaufnahme dient der Dokumentation des Unfallherganges für die spätere Regulierung.
Siehe "Autounfall".
Siehe "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Unternehmen, das die Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen anbietet. Zu unterscheiden sind markengebundene und freie Fachwerkstätten. Bei älteren Fahrzeugen kann es unter Umständen sein, dass der Geschädigte nach einem Autounfall sein Fahrzeug in einer günstigeren freien Werkstatt reparieren lassen muss und der gegnerische Haftpflichtversicherer die Mehrkosten durch eine markengebundene Fachwerkstatt nicht ersetzen muss.
Ein Gutachten, das zur Feststellung des Zeitwerts eines Kraftfahrzeuges (oftmals bei Oltimern oder bei Sonderumbauten) erstellt wird. Ein Wertgutachten wird zumeist im Vorfeld eines Verkaufs des Kraftfahrzeuges erstellt, um den Vertragsparteien eine Grundlage für den zu vereinbarenden Kaufpreis zu verschaffen.
Winterreifen bieten eine bessere Bodenhaftung bei winterlichen Verhältnissen, also bei niedrigen Temperaturen, glatter Straßenoberfläche, bei Schnee, Matsch und Eis. Sie verfügen über eine weichere Gummimischung, als Winterreifen, was zu stärkeren Ablaufgeräuschen und bei trockener Fahrbahn zu höherem Treibstoffverbrauch, längerem Bremsweg und stärkerem Verschleiß führt.