Die Schwacke-Liste: Unerlässliches Instrument für die Fahrzeugbewertung und bei Autounfällen
Spricht man von Autobewertung für den Fahrzeughandel, oder auch von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Versicherungen, ist die Schwacke-Liste in aller Munde.
Woher kommt die Schwacke-Liste?
Benannt ist die Schwacke-Liste nach dem ursprünglichen Herausgeber Hanns W. Schwacke, der erstmalig im Jahr 1957 eine Liste veröffentlichte, die Aufschluss über einen Autowert bzw. Gebrauchtwagenpreise für den Fahrzeughandel geben konnte.
Seither hat sich die Schwacke-Liste natürlich nicht nur bezüglich der Aktualität ständig weiterentwickelt, sondern auch hinsichtlich der der einzelnen Werte, die Sachverständige, Versicherungen, aber auch Privatleute im Zusammenhang mit dem Auto bewerten müssen.
Was ist die Schwacke-Liste?
Ursprünglich handelte es sich um eine Tabelle, die den ungefähren Restwert von Kraftfahrzeugen anhand Typ, Baujahr, Ausstattung, Kilometerstand und Zustand für den deutschen Gebrauchtwagenmarkt angab.
Heute allerdings gibt es Schwacke-Listen für viele weitere Bereiche, um Preise von allen möglichen Gegenständen und Leistungen kalkulieren zu können.
So gibt es Listen für Geländewagen, Nutzfahrzeuge, Transporter, Boote, Motorräder, Anhänger und sonstige KFZ.
Neben der Fahrzeugbewertung gibt es weitere Schwacke-Listen zum Beispiel für die Bewertung der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Autounfall und für die Ermittlung ortsüblicher Mietwagenpreise.
Seit etwa 20 Jahren existieren daneben Software-Lösungen, die die einzelnen Schwacke-Werte für Sachverständige, Händler und sonstige Personen über den Computer zugänglich machen.
Privatpersonen können die einschlägigen Tabellen grundsätzlich nicht kostenfrei einsehen.
Um anstelle einer Fahrzeugbewertung einen ungefähren Index über einen Fahrzeugwert zu erhalten, empfiehlt es sich, einfach über einschlägige Portale wie beispielsweise Autoscout24 eine Recherche durchzuführen, zu was für Preisen dort vergleichbare Fahrzeuge angeboten werden.
Autoscout24 ist in diesem Zusammenhang eine sehr probate Lösung, um ohne Wertgutachten bzw. professionelle Gebrauchtwagenbewertung einen am Markt erzielbaren Verkaufspreis kalkulieren zu können.
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Wer gibt die Schwacke-Liste heraus?
Herausgeber der einschlägigen Publikationen unter der Marke Schwacke ist die Firma EurotaxSchwacke, eine Tochtergesellschaft der EurotaxGlass-Gruppe mit Sitz in der Schweiz.
Wie sollte die Wertermittlung nach einem Autounfall vorgenommen werden?
Die Schwacke-Liste ist nach einem Autounfall eine wichtige Publikation für Sachverständige und Versicherungen. Deshalb ist es nicht notwendig, dass man sich als Privatperson Einsicht in die Schwacke-Liste verschafft.
Ist man der Geschädigte nach einem Autounfall, so empfiehlt es sich grundsätzlich immer, einen unabhängigen Sachverständigen mit einer Begutachtung des Fahrzeuges zu beauftragen.
Die Kosten braucht der Geschädigte in diesem Fall nicht zu fürchten, sie müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Der Sachverständige ermittelt sodann die Reparaturkosten und die Nutzungsausfallentschädigung und nimmt natürlich auch eine Fahrzeugbewertung in mehrerlei Hinsicht vor:
Um die Frage zu beantworten, ob ein Totalschaden vorliegt, ermittelt er den Wiederbeschaffungswert, liegt ein Totalschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor, auch den Restwert.
Eine Wertermittlung ist somit gewährleistet, soweit sie für die Schadensregulierung notwendig ist.
Wichtig ist in einer solchen Situation, dass der Sachverständige durch den Geschädigten selbst und nicht durch die Haftpflichtversicherung ausgesucht und beauftragt wird.
Versicherungen haben kein Geld zu verschenken und werden daher nach einem Autounfall tendenziell versuchen, die Fahrzeugbewertung zu ihren eigenen Gunsten gestalten zu lassen.
Im Sinne des Geschädigten agierende Sachverständige verwenden übrigens meistens Softwarelösungen von DAT-Schwacke, um den Unfallschaden bewerten zu können.
Gegenüber anderen am Markt verfügbaren Softwarelösungen bietet DAT-Schwacke den Vorteil, dass die von der Software kalkulierten Schadenspositionen zu tatsächlich üblichen Marktpreisen angesetzt werden, und nicht zu Tarifen, die von Versicherungen als Möglichkeit zur Kosteneinsparung entwickelt wurden.