Unfall – was tun als Geschädigter?

Autounfall, was jetzt?

Ist der Geschädigte unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden, ist professionelle Unfallhilfe sehr sinnvoll.

Überlässt er dem gegnerischen Versicherer die Unfallabwicklung, verzichtet er schnell auf viele Ansprüche, die ihm nach dem Verkehrsrecht zustehen würden.

Ein Versicherer reguliert jährlich viele tausend Verkehrsunfälle und bemüht sich daher natürlich, an jedem einzelnen Autounfall möglichst viel Geld zu sparen.

Sie benötigen Unterstützung bei einer Verkehrsunfallabwicklung? Nutzen Sie den TÜV-geprüften KFZ-Schadenservice der UNFALLHELDEN!

Der Versicherer wird also im Zweifel versuchen, einzelne Schadenspositionen zu kürzen.

Das kann alles Mögliche sein: Kürzungen an den Reparaturkosten oder Verbringungskosten zum Beispiel. Oder auch die Behauptung eines höheren Restwertes, um damit die Schadenssumme zu verringern.

Es ist also sehr sinnvoll, sich gegenüber der gegnerischen Versicherung professionelle Unfallhilfe zu holen.

Das bestätigt übrigens auch die Stiftung Warentest:

KFZ-Versicherer tricksen Geschädigte aus!

Der Schadenservice der UNFALLHELDEN

Als Geschädigter nach einem Unfall fragt man sich vor allem, „was jetzt?“. Deshalb gibt es für Unfallgeschädigte den TÜV-zertifizierten Schadenservice der UNFALLHELDEN, die sich nach dem Unfall um alles kümmern, was ein Geschädigter für die Unfallabwicklung benötigt.

Um eine angemessene Unfallhilfe zu bekommen, sind zumeist mehrere unterschiedliche Dienstleister notwendig:

hotline unfallhelden

Warum UNFALLHELDEN?

  • Sparen Sie sich Zeit und Mühe nach dem Unfall

  • All inclusive: Gutachter, Werkstatt, Anwalt u.v.m.

  • TÜV-zertifiziert und sicher mit Partnern vor Ort

  • Für Sie entstehen keine Kosten

„Fazit: Unfall­helden nützlich und bequem“ Stiftung Warentest

Unfall – was tun als Geschädigter?

  1. Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

    Als Geschädigter sollte man tunlichst professionelle Hilfe für die Unfallabwicklung in Anspruch nehmen. diese gibt es zum Beispiel kostenlos bei den UNFALLHELDEN unter www.unfallhelden.de.

  2. Schaden unabhängig ermitteln lassen

    Als Geschädigter sollte man den Schaden nicht von der gegnerischen Versicherung ermitteln lassen, sondern durch einen unabhängigen Gutachter. Unabhängige Gutachter für Geschädigte organisieren die UNFALLHELDEN deutschlandweit ohne Kostenrisiko.

  3. Schadensabwicklung mit der Versicherung

    Ist man Geschädigter bei einem Unfall, sollte man nicht schutzlos der gegnerischen Versicherung ausgeliefert sein. Deshalb sollte die Schadensabwicklung durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden. Das gibt Sicherheit und spart Mühe. Fachkundige Rechtsanwälte gibt es deutschlandweit über die UNFALLHELDEN. Und das kostenlos.

  4. Geld ausbezahlt bekommen

    Mit der Unfallabwicklung über die UNFALLHELDEN muss man als Geschädigter nicht mehr tun, als darauf zu warten, bis das Geld von der Versicherung ausbezahlt wird.

UNFALLHELDEN ist bekannt aus:

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Unfall – was tun als Geschädigter: Gutachter für Schadenumfang und Schadenshöhe

Zunächst müssen Schadenumfang und Schadenshöhe nach dem Verkehrsunfall bestimmt werden.

Dies erfolgt durch ein Schadengutachten, welches ein unabhängiger Gutachter erstellen sollte und das zugleich die Beweissicherung gewährleistet.

Das Sachverständigengutachten trifft zugleich eine Aussage über die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung, die Wertminderung und weitere Schadenspositionen, die der Geschädigte vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer beanspruchen kann.

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Gutachten beim (wirtschaftlichen) Totalschaden

Ist ein Totalschaden entstanden, stellt das Sachverständigengutachten außerdem den Wiederbeschaffungswert und den Restwert fest. Das ist notwendig, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Für die professionelle Unfallhilfe nach einem Autounfall ist ein solches Schadengutachten daher unverzichtbar.

Denn ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt beispielsweise beziffert nur die Reparaturkosten, nicht aber Wiederbeschaffungswert und Restwert, und wird daher in einer solchen Situation von der gegnerischen Haftpflichtversicherung schon gar nicht akzeptiert.

Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

Greta G.
Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

Nine M.
Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

Keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren

Einen Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung sollte der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall übrigens niemals akzeptieren:

  • Der gegnerische Versicherer muss am Ende den Schaden bezahlen, der durch den Unfall eingetreten ist.
  • Selbst wenn also der Versicherer einen Gutachter einer großen Organisation (z.B. Dekra) beauftragt, so bleibt er dennoch der Auftraggeber und der Sachverständige wird versuchen, seinem Auftraggeber bei der Unfallabwicklung Geld zu sparen.
  • In einem solchen Fall kann es also passieren, dass Schadenumfang und Schadenshöhe nicht im Sinne des Geschädigten beziffert werden, sondern die Schadenssumme insgesamt zum Nachteil des geschädigten Unfallbeteiligten bemessen wird.

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Rechtsanwalt für die Ansprüche nach dem Unfall

Weiterer wichtiger Bestandteil einer professionellen Unfallhilfe ist die Geltendmachung gegenüber dem Versicherer durch einen im Verkehrsrecht kundigen Rechtsanwalt.

Keine Angst: Die Kosten für den Rechtsanwalt muss die gegnerische Versicherung ebenfalls bezahlen.

Durch einen Rechtsanwalt ist nach der durchgeführten Beweissicherung sichergestellt, dass dem Geschädigten alle Ansprüche ersetzt werden, die ihm nach dem Autounfall zustehen.

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Der Geschädigte muss dazu dem Anwalt eine Beschreibung über den Unfallhergang geben (man spricht hier von einem sogenannten Unfallbericht) sowie im bestmöglichen Fall Fotos vom Unfallort, aus denen sich die Stellung der KFZ bei dem Autounfall sowie die Schäden am eigenen KFZ ersehen lassen.

Dadurch lässt sich der Unfallhergang sehr gut durch den Rechtsanwalt darstellen und bietet dem gegnerischen Versicherer wenig Raum, die Schuldfrage an dem Unfall zum Nachteil des Geschädigten zu beurteilen.

Der Anwalt fasst sodann die durch den Verkehrsunfall entstandenen Schäden (Reparaturkosten, Kosten für den Sachverständigen, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Kosten für den Rechtsanwalt sowie ggf. Schmerzensgeld und weitere Ansprüche) zusammen und reicht damit den Verkehrsunfall zur Regulierung durch die gegnerische Versicherung ein.

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„Unfallhelden bietet ein Komplettpaket zum Thema Unfall und KFZ, verbunden mit dem Service einer vollständigen Unfallabwicklung, wie es im deutschen Raum kein zweites Angebot gibt.“ CHIP

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Ist die Versicherung, bei der der Unfallverursacher versichert ist, dem Unfallopfer nicht bekannt, so ist dies kein Problem:

Der Anwalt oder ein anderer Mitwirkender bei der Unfallhilfe kann über den Zentralruf der Autoversicherer meist problemlos die zuständige Haftpflichtversicherung ermitteln.

Ersatzfahrzeug

Benötigt der Verunfallte während der Reparatur seines KFZ oder bis zur Ersatzbeschaffung eines neuen KFZ (beim Totalschaden) ein Ersatzfahrzeug, so ist es besonders wichtig, dass dadurch keine Kosten entstehen, die über ein angemessenes Maß hinausgehen.

Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zum sog. Unfallersatztarif anmietet. Dies gilt auch, wenn er dies gar nicht bemerkt.

Ist dies der Fall, wird der gegnerische Haftpflichtversicherer alleine deshalb bereits Kürzungen an der geltend gemachten Schadenhöhe vornehmen und dem Verunfallten Ansprüche verweigern.

Professionelle Unfallhilfe nach einem Autounfall erhält der Verunfallte bei den UNFALLHELDEN!

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Ob Gutachter, Werkstatt, Mietwagen, Rechtsanwalt oder weitere Leistungen, bei den UNFALLHELDEN bekommt der Verunfallte alles aus einer Hand.

Versicherungsunabhängig und für den Verunfallten kostenfrei!

Wenn’s gekracht hat: UNFALLHELDEN!

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Fragen zu einem Verkehrsunfall? Der TÜV-geprüfte KFZ-Schadenservice der UNFALLHELDEN hilft!

Oder rufen Sie uns einfach an: 0800 72 41 794

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