Wer hilft bei Schadensregulierung?
Ist es durch einen Verkehrsunfall zu einem Schaden gekommen, benötigt der Unfallgeschädigte Hilfe, um sein Recht durchzusetzen. Doch wer hilft bei Schadensregulierung?
Wer hilft bei Schadensregulierung im Schadensfall?
Wenn durch einen Verkehrsunfall ein Schaden am KFZ eingetreten ist, muss irgendjemand diesen Schaden bezahlen. Das ist jedenfalls klar. Und das ist jedenfalls der Unfallgegner bzw. sein Versicherer. Ohne professionelle Hilfe haben Geschädigte bei der Schadensregulierung allerdings oft das Nachsehen. Deshalb gibt es mehrere Möglichkeiten, Hilfe bei der Schadensregulierung in Anspruch zu nehmen.
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Wer hilft bei der Schadensregulierung? Die optimale Lösung:
Möchte es der Geschädigte möglichst einfach haben und trotzdem nicht auf die Sicherheit verzichten, dass seine Rechte ordnungsgemäß verfolgt werden, ist der Schadenservice der UNFALLHELDEN die beste Lösung. Unter www.unfallhelden.de können Unfallgeschädigte ganz einfach und komfortabel ihren Schadensfall online mit dem Formular zur Schadensmeldung oder über die kostenfreie Hotline melden. UNFALLHELDEN unterstützt dann deutschlandweit bei der Schadensregulierung. Je nachdem, was das Unfallopfer individuell benötigt, kümmert sich UNFALLHELDEN um:
- Sachverständige, die den Unfall dokumentieren und den Schaden beziffern
- das Herausfinden der gegnerischen Versicherung, die den Unfallschaden bezahlen muss
- spezialisierte Rechtsanwälte, die alle Schäden gegenüber der Haftpflichtversicherung verfolgen
- Premium-Ersatzfahrzeuge, damit Geschädigte weiterhin mobil bleiben
- geeignete Werkstätten, die das Unfallfahrzeug tadellos reparieren
- Aufkäufer, die nach einem Totalschaden das KFZ kaufen und abholen
- und vieles mehr.
Will man sich bei der Schadensregulierung lästiges Gerenne ersparen, keinen Ärger haben und trotzdem nicht auf sein Recht verzichten, ist dies also die beste Lösung. Für Unfallgeschädigte besteht keinerlei Kostenrisiko, da alle Leistungen vom gegnerischen Versicherer bezahlt werden müssen. Damit ist der Service für Unfallopfer völlig kostenlos. Man benötigt dafür auch weder Vollkasko, noch Teilkasko, noch Rechtsschutzversicherung.
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Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!
Wer bei der Schadensregulierung nicht hilft: Der gegnerische Versicherer
Jede deutsche Haftpflichtversicherung verfügt inzwischen über einen eigenen Service, der die Schadensregulierung Unfallopfern aus der Hand nehmen will. Nur: Man muss sich dabei immer klar sein, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners am Ende den Schaden bezahlt. Was ist also das Interesse der Haftpflichtversicherung? Richtig, möglichst viel Geld bei der Schadensregulierung sparen. Und das bedeutet, dass Versicherer bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall möglichst versuchen, Geschädigten nicht zu ihrem Recht zu verhelfen. Dazu gibt es unterschiedliche Methoden:
- Der Versicherer beauftragt selbst einen Gutachter, der den Schaden möglichst günstig schätzt. Dem Geschädigten entgehen dadurch schnell ein paar hundert Euro.
- Die Versicherung sagt dem Unfallopfer nicht, was ihm eigentlich nach dem Verkehrsrecht zusteht. So verzichten Geschädigte schnell auf Wertminderung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungskosten und dergleichen mehr.
- Will der Geschädigte sich von einem Anwalt beraten lassen, empfiehlt ihm der gegnerische Versicherer, das nicht zu tun. Er will nämlich die Anwaltskosten dafür nicht bezahlen. Die Kehrseite ist, dass das Unfallopfer nicht alle Ansprüche kennt und damit zum Vorteil der Versicherung auf Schadensersatzansprüche verzichtet.
- Einen Ersatzwagen stellen Versicherungen Unfallopfern bisweilen zwar zur Verfügung. Dann aber keinen angemessenen, sondern einen möglichst günstigen.
- Die Partnerwerkstätten der Versicherungen reparieren zwar das KFZ, müssen dies aber zu wesentlich günstigeren Kosten tun. Damit ist eine Werkstatt, die von der Versicherung beauftragt wurde, schnell versucht, nicht besonders fachgerecht zu reparieren.
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Wenn der Unfallgeschädigte den Unfall selbst abwickeln will:
Auf jeden Fall sollte man als Unfallopfer unter keinen Umständen einen Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Haftpflicht beauftragt hat. Denn natürlich gefährdet ein solcher Gutachter sein zukünftiges Auftragsvolumen nicht dadurch, dass er sein Gutachten im Sinne des Geschädigten erstellt. Er wird also im Rahmen seines Gutachterermessens eher die Reparaturkosten niedrig schätzen, keine Wertminderung berechnen und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert möglichst niedrig ansetzen. Dadurch entgehen dem Geschädigten schnell Ansprüche für Schäden, die eigentlich durch den Verkehrsunfall entstanden sind.
Auf keinen Fall sollte man daneben auf einen Anwalt verzichten, auch wenn der gegnerische Versicherer sagt, dass man keinen braucht. Die Anwaltskosten muss nämlich ebenfalls die Versicherung des Unfallverursachers tragen und versucht daher, diese Kosten zu sparen. Außerdem kann nur ein Anwalt dem Geschädigten sagen, welche Ansprüche ihm nach dem Verkehrsrecht noch zustehen könnten. Ein Anwalt ist daher immer das Mittel der Wahl.
Reicht man als Geschädigter zudem den Schadensfall ohne Anwalt bei der Versicherung ein, ist es für diese natürlich ein leichtes, berechtigte Schadenspositionen zu kürzen. Auch hierdurch entgehen dem Unfallopfer schnell Ansprüche, die der Versicherer des Unfallgegners ansonsten regulieren müsste.
Um wirklich alle Schäden durchzusetzen, ist also ein Rechtsanwalt nahezu unerlässlich.
Man sollte daneben bei der Schadensregulierung nicht das Fahrzeug in eine Werkstatt geben, die die gegnerische Versicherung organisiert hat. Denn dann läuft der Unfallgeschädigte schnell Gefahr, dass sein Fahrzeug nicht optimal repariert wird.
Ohne den Schadenservice der UNFALLHELDEN ist die Schadensregulierung damit deutlich komplexer, wenn man nicht nach dem Unfall auf viel Schadensersatz verzichten will.