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Ersatzfahrzeug

Kraftfahrzeug, das dem Geschädigten während der Zeitdauer der Autoreparatur zur Verfügung gestellt wird. Im Falle eines unverschuldeten Autounfalls steht dem Geschädigten grundsätzlich das Recht zu, ein angemessenes Ersatzfahrzeug beanspruchen zu können. Die Kosten hierfür sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen.