Autounfall – Was steht mir zu?
Autounfall – was steht mir zu? Welche Schadenspositionen gibt es?
Darf ich nach dem Unfall einen Gutachter beauftragen und werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen?
Ja, als Unfallopfer haben Sie das Recht, einen Unfallgutachter mit der Beweissicherung und Feststellung der Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug zu beauftragen.
Der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung haben das Sachverständigenhonorar zu bezahlen.
Anders ist dies nur dann, wenn der Schadenumfang so gering ist, dass ein Gutachter nicht erforderlich ist (sog. Bagatellschaden; die Grenze liegt bei etwa 700 bis 800 Euro).
Habe ich als Geschädigter Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten nach dem Autounfall?
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht, die Reparaturkosten für die Reparatur des KFZ von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu verlangen.
Das Verkehrsrecht gesteht Ihnen als Schadensersatz zu, die Reparaturkosten entweder konkret (also mit Rechnungen der Werkstatt o.ä.) oder fiktiv (also in der Schadenshöhe, die der Gutachter ermittelt hat) gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzurechnen.
Die Reparaturkosten richten sich natürlich nach dem Schadenumfang.
Autounfall – was steht mir zu?
- Ansprüche unabhängig prüfen lassen
Um die Frage „Autounfall – was steht mir zu?“ beantworten zu können, kann man ganz einfach im Internet bei den UNFALLHELDEN den Unfall melden.
- Schadenshöhe feststellen lassen
Die Schadenshöhe ermittelt ein unabhängiger Gutachter, der mit den UNFALLHELDEN zusammenarbeitet und im besten Interesse des Unfallopfers tätig wird. Kosten entstehen dadurch für das Unfallopfer keine.
- Ansprüche bei der Versicherung geltend machen
Die Ansprüche des Unfallopfers macht anschließend ein mit den UNFALLHELDEN kooperierender Rechtsanwalt bei der Versicherung geltend. Auch dadurch entstehen keine Kosten für das Unfallopfer.
- Geld ausbezahlt erhalten
Sobald die gegnerische Versicherung die Schadensregulierung durchgeführt hat, erhält das Unfallopfer das Geld ausbezahlt. So einfach geht das mit den UNFALLHELDEN.
UNFALLHELDEN ist bekannt aus:
Habe ich als Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf einen Leihwagen?
Ja, wenn Sie als Geschädigter Ihr KFZ dringend brauchen, haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, also einen Leihwagen.
Dies gilt jedenfalls für die Zeit, in der Ihr KFZ zur Reparatur ist. Der Geschädigte darf allerdings nur einen angemessenen Leihwagen anmieten, kein überteuertes Fahrzeug.
Benötigen Sie kein Ersatzfahrzeug, so können Sie den Nutzungsausfall gegenüber der Versicherung verlangen, so dass Sie eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten, die den Nutzungsausfall kompensiert.
Darf ich als Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt beauftragen und wer trägt die Anwaltskosten?
Ja, der Geschädigte darf nach einem Autounfall einen im Verkehrsrecht bewanderten Anwalt mandatieren.
Die Anwaltskosten muss im Rahmen der Schadenspositionen die gegnerische Versicherung als Schadensersatz ersetzen.
Die Schadenshöhe spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Ein Anwalt ist nach einem Verkehrsunfall auch schon deshalb sinnvoll, weil er neben dem Gutachter die Beweissicherung wesentlich unterstützen kann.
Außerdem kann er nützliche Rechtstipps geben.
Muss mir als dem Geschädigten die Wertminderung bzw. der Minderwert nach dem Verkehrsunfall ersetzt werden?
Ja, Wertminderung bzw. merkantiler Minderwert müssen von der Versicherung bei der Unfallabwicklung ersetzt werden. Die Höhe der Wertminderung bestimmt der Unfallgutachter.
Sie hat mittelbar mit der Schadenhöhe zu tun, weil bei höherem Schaden am KFZ mit höherer Wahrscheinlichkeit das KFZ eine Wertminderung erfährt.
Das Sachverständigenhonorar muss ebenfalls der Unfallverursacher bzw. die Versicherung bezahlen.
Das sagen unsere Kunden:
Wenn mein KFZ bei dem Unfall einen Totalschaden erleidet, was steht mir dann zu?
Natürlich stehen dem Geschädigten bei einem Totalschaden ebenso Ansprüche auf Schadensersatz zu. Der Totalschaden ist allerdings in der Unfallabwicklung ein Stück weit komplexer und die Haftpflichtversicherung wird in solchen Fällen noch stärker versuchen, das Unfallopfer bezüglich der Schadenshöhe zu drücken. Beim Totalschaden ist ein Gutachter im Grunde unumgänglich, da er unbedingt den Wiederbeschaffungswert ermitteln muss.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den das KFZ vor dem Unfall hatte. Also dasjenige, was an Geld zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs ausgegeben werden müsste.
Der Wert eines verunfallten KFZ dürfte daneben in der Regel nicht Null sein, so dass der Gutachter auch den Restwert ermitteln muss. Der Restwert ist derjenige Wert, den das KFZ nach dem Autounfall noch hat.
Der Geschädigte kann das Fahrzeug in der Regel zu diesem ermittelten Restwert verkaufen. Die Versicherung hat daher als Schaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zu bezahlen.
Meistens versuchen die Versicherungen, den Wiederbeschaffungswert niedriger anzusetzen, als der Unfallgutachter, um damit den Betrag zu mindern, den sie bezahlen müssen.
Es lohnt sich also gerade bei einem Totalschaden, einen Anwalt zu beauftragen, der sich auf das Verkehrsrecht versteht.
Auch beim Totalschaden steht dem Geschädigten nach dem geltenden Verkehrsrecht übrigens eine Nutzungsausfallentschädigung für den Nutzungsausfall zu. Diese richtet sich danach, wie lange die Zeit ist, die objektiv zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren KFZ erforderlich ist.
Das sind in der Regel ein bis zwei Wochen. Anders kann die Situation übrigens dann sein, wenn der Geschädigte eine Reparatur seines Fahrzeugs wünscht, weil er zum Beispiel emotional daran hängt.
Bezüglich der Reparatur gilt grundsätzlich, dass diese gewählt werden kann, wenn die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht überschreiten und der Geschädigte das KFZ mindestens sechs weitere Monate nutzt.
Dies wird sich ohne Anwalt allerdings schwerlich durchsetzen lassen. Die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich in solchen Fällen nach den „normalen“ Regeln.
Habe ich als Geschädigter Anspruch auf Ersatz von Heilbehandlungskosten?
Ja, Heilbehandlungskosten stehen dem Geschädigten dann zu, wenn bei dem Autounfall Personen zu Schaden gekommen sind.
Habe ich nach einem Unfall Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ja, wenn die Verletzungen nicht unerheblich sind, steht Ihnen zumeist auch Schmerzensgeld zu.
Welche Schadenspositionen stehen mir zu, wenn der Schädiger nach dem Autounfall Fahrerflucht begeht?
Bei Fahrerflucht ändert sich an den nach dem Verkehrsrecht bestehenden Ansprüchen nichts. Die Fälle der Fahrerflucht sind meistens nur deshalb besonders unangenehm, weil der Unfallverursacher schlecht ermittelt werden kann.
Man sollte als Unfallopfer immer zusehen, dass man das Kennzeichen notiert, wenn möglich.
Was hat der Schadensersatz mit dem Integritätsinteresse zu tun?
Integritätsinteresse bezeichnet im Grunde nur, dass der Verunfallte in Interesse daran hat, dass eine Rechtsgüter unversehrt bleiben. Dies ist der Gedanke, auf dem im Verkehrsrecht der Anspruch auf Schadensersatz beruht. Dieser richtet sich der Höhe nach aber nach dem Schadenumfang, der durch den Verkehrsunfall entstanden ist.
Ein paar nützliche Rechtstipps:
- Achten Sie auf bestmögliche Beweissicherung.
- Anwaltskosten und Gutachterkosten muss die Versicherung bezahlen.
- Mieten Sie im Zweifel einen billigeren Leihwagen.
- Die Reparatur müssen Sie nicht zwingend durchführen und wenn, nehmen Sie zur Reparatur eine Ihnen bekannte Werkstatt.
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