Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Wer zahlt?

Es hat gekracht, der Geschädigte ist in einen Verkehrsunfall verwickelt und fragt sich, wie die Unfallregulierung jetzt abläuft.

Wer als Geschädigter in einen Autounfall gerät, muss sich in der Regel mit der unfallgegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Und diese will dem Verunfallten besser weniger, als mehr bezahlen.

Es empfiehlt sich also, seine Rechte nach dem Verkehrsunfallrecht zu kennen, oder noch besser: Professionelle Hilfe bei der Schadenabwicklung in Anspruch zu nehmen.

Wer muss den Schaden bezahlen?

Im Rahmen der Unfallregulierung kommen grundsätzlich mehrere Personen in Betracht, die für die einzelnen Schadenspositionen einstandspflichtig sind.

1. Der Unfallgegner

Ist der Unfallgegner zugleich Unfallverursacher, so haftet er grundsätzlich persönlich für die entstandenen Schadenspositionen.

Das sind zum Beispiel: Reparaturkosten, Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten, Heilbehandlungskosten, Erwerbsschaden, Schmerzensgeld, Kosten für eine Ersatzbeschaffung, Wertminderung, Ersatz für einen Personenschaden, ggf. eine Unkostenpauschale und dergleichen.

Ebenso haftet der Unfallverursacher für die Kosten einer Anwaltskanzlei.

2. Die gegnerische Haftpflichtversicherung

Hat der Unfallgegner den Verkehrsunfall verursacht und dabei ein Kraftfahrzeug (KFZ) geführt, so gibt es noch einen zweiten Schuldner.

Man kann die entstandenen Schäden neben ihm der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung auferlegen, die im Rahmen der Unfallregulierung dem Geschädigten Ersatz schuldet.

Die Schadenpositionen sind identisch mit denjenigen, die der Geschädigte unmittelbar vom Unfallverursacher verlangen kann. Sofern er die alleinige Schuld an dem Verkehrsunfall trägt.

Hat der Schädiger bei dem Unfall selbst kein KFZ geführt (also beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer den Unfall verursacht) und verfügt er über eine Privat-Haftpflichtversicherung, wird oftmals dieser Versicherer die Unfallregulierung vornehmen aus Gründen der Vereinfachung.

Dies setzt allerdings voraus, dass die Schäden ihm gegenüber geltend gemacht werden.

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Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Wer zahlt?

  1. Der Unfallgegner bei einem fremdverschuldeten Unfall

    Wenn der Verkehrsunfall von einer anderen Person verursacht wird, muss diese grundsätzlich den Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall an den Geschädigten bezahlen.

  2. Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall auch die gegnerische Haftpflichtversicherung

    Neben dem Unfallgegner muss auch seine Haftpflichtversicherung bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall den Schadensersatz bezahlen. Das gilt allerdings nur, wenn er den Schaden mit einem Kraftfahrzeug verursacht hat.

  3. Bei einem selbstverschuldeten Unfall die eigene Kaskoversicherung

    Hat man eine Kaskoversicherung für das eigene Auto abgeschlossen und verursacht man selbst einen Verkehrsunfall, so ist die eigene Kaskoversicherung für den Schaden am eigenen Auto einstandspflichtig.

  4. Die eigene Haftpflichtversicherung gegenüber dem Unfallgegner

    Hat man selbst einen Verkehrsunfall verursacht, muss die eigene Haftpflichtversicherung gegenüber dem Geschädigten den Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall bezahlen.

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3. Die Kaskoversicherung des Geschädigten

Verfügt der Geschädigte über eine Kaskoversicherung, so ist für den Ersatz seiner Schäden letztlich die Schuldfrage von untergeordneter Bedeutung.

Dem Geschädigten werden auch bei Teilschuld wesentliche Teile seiner Schäden ersetzt.

Das gilt allerdings nicht für alle Schadenpositionen.

Manche, die von einer Haftpflichtversicherung verlangt werden können, werden von einer Kaskoversicherung nicht ersetzt.

Dies betrifft natürlich nicht zum Beispiel die Reparaturkosten.

Allerdings werden zum Beispiel von einer Haftpflichtversicherung alle Schäden ersetzt, die aus einem Personenschaden entstehen. Also etwa

  • Haushaltsführungsschaden,
  • Heilbehandlungskosten,
  • Schmerzensgeld,
  • Mietwagenkosten,
  • Nutzungsausfall und
  • Unkostenpauschale.

Die Kaskoversicherung ersetzt dies aber nicht.

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4. Der eigene Haftpflichtversicherer

Ist der Verkehrsunfall durch ein beidseitiges Verschulden entstanden (sog. Teilschuld), so hat der eigene Haftpflichtversicherer im Rahmen der Unfallregulierung dem Unfallgegner Schäden zu ersetzen. Und zwar diejenigen, die diesem unter Berücksichtigung des Mitverschuldensanteils entstehen.

In diesem Fall stehen dem anderen Beteiligten wiederum die typischen nach Verkehrsunfallrecht zu ersetzenden Schadenspositionen zu. Also zum Beispiel Mietwagenkosten, Haushalftsführungsschaden, Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Wertminderung, Kosten der Anwaltskanzlei und dergleichen.

Was bedeuten die einzelnen Schadenpositionen konkret?

Bei der Unfallregulierung kommen diverse Positionen zum Tragen, die von der unfallgegnerischen Versicherung nach dem Unfall unter Umständen ersetzt werden müssen.

Dazu einige Beispiele:

Wiederbeschaffungswert:

Der Wiederbeschaffungswert spielt nach einem Autounfall dann eine Rolle, wenn an dem betroffenen KFZ ein Totalschaden eingetreten ist.

In dem Fall muss die unfallgegnerische Haftpflichtversicherung den durch Gutachten ermittelten Wiederbeschaffungswert des KFZ abzüglich des ermittelten Restwertes ersetzen. Zuzüglich etwaiger Kosten für eine Ersatzbeschaffung.

Haushaltsführungsschaden:

Der Haushaltsführungsschaden tritt nur dann in Erscheinung, wenn bei dem Unfall ein Personenschaden entsteht.

In diesem Fall bezeichnet der Haushaltsführungsschaden denjenigen Schaden, der dadurch entsteht, dass für die Führung des Haushalts wegen der Verletzungen Ersatz nötig ist (z.B. eine Zugehfrau).

Schmerzensgeld:

Ist der Unfallgeschädigte durch den Unfall verletzt , so steht ihm je nach Schwere der Verletzung vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung ein angemessenes Schmerzensgeld zu.

Die Höhe richtet sich entgegen der landläufigen Meinung nicht nach eine Schmerzensgeldtabelle.

Das, was als Schmerzensgeldtabelle bekannt ist, ist in Wirklichkeit eine Zusammenstellung von Urteilen, die Geschädigte in früheren Fällen erstritten haben.

Ein im Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt kann hieraus einen Index ableiten, was der Geschädigte im Einzelfall an Schmerzensgeld gegenüber der Versicherung geltend machen kann.

Das Schadensersatzrecht bzw. Verkehrsrecht kennt daneben noch zahlreiche weitere Positionen, die dem Geschädigten eventuell zustehen. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann hierzu eine zutreffende Auskunft geben.

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Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

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Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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