Schadenabwicklung nach einem Autounfall

Schadenabwicklung nach einem Autounfall

Wer hilft dem Geschädigten im Schadensfall bei der Abwicklung?

Das Unfallopfer wurde in einen unverschuldeten Unfall verwickelt und sein KFZ hat dabei erheblichen Schaden erlitten.
Wie sollte nun die Schadenabwicklung erfolgen?

Was ist eine Schadenmeldung?

Als Schadenmeldung bezeichnet man im Grunde nur die Mitteilung des Geschädigten an den gegnerischen Versicherer, dass ein Autounfall passiert ist, der durch einen seiner Versicherungsnehmer verursacht wurde.

Ferner enthält die Meldung (auch Unfallmeldung genannt) normalerweise Angaben dazu, was am KFZ durch den Unfall beschädigt wurde.

Eine solche Meldung sollte der Verunfallte niemals ohne professionelle Hilfe einreichen.

Sobald der zuständige Sachbearbeiter bei der Versicherung die Unfallmeldung auf den Schreibtisch bekommt, ist er durch seinen Arbeitgeber angehalten, die Kosten für den Schadenfall möglichst gering zu halten.

Mit anderen Worten: Der Sachbearbeiter soll bei der Schadenabwicklung auf Kosten des Verunfallten Geld sparen.

Es kann ja durchaus sein, dass der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, Ersatz der Wertminderung, Kosten für Sachverständige, Schmerzensgeld, Kosten für die Reparatur und vieles mehr hat.

Natürlich hat die gegnerische Versicherung kein Interesse daran, dem Verunfallten möglichst viel zu bezahlen.

Der Schadenservice der Versicherungswirtschaft

Der Sachbearbeiter der Versicherung, ebenso wie der Sachbearbeiter des Zentralruf der Autoversicherer, bietet also dem Unfallopfer den Schadenservice der Versicherung an.

Lässt sich der Geschädigte auf diese Form der Schadenabwicklung ein, verliert er unter Garantie viel Geld, das ihm eigentlich zustehen würde.

Der abhängige Gutachter

Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird dem Unfallopfer zunächst anbieten, einen Gutachter zu schicken, der den Schaden am KFZ beziffert.

Es liegt aber auf der Hand, dass ein Gutachter, der im Auftrag der Autoversicherung handelt, den Schaden möglichst gering darstellen wird, um seinem Auftraggeber Geld zu sparen.

Warum der eigene Sachverständige dem Verunfallten die Gewähr bietet, dass die durch den Unfall entstandenen Schäden am KFZ zutreffend dokumentiert und beziffert werden, erläutert dieser Beitrag.

Die mit dem Versicherer kooperierende Werkstatt

Schadenabwicklung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung bedeutet darüber hinaus, dass der Verunfallte von Seiten der Versicherung in eine mit dieser kooperierende Werkstatt gelotst wird.

Ein wesentlicher Bestandteil der Unfallabwicklung durch die Versicherung besteht darin, möglichst Kosten für die Reparatur zu sparen.

Mit einer solchen kooperierenden Werkstatt wiederum besteht zumeist ein Vertrag, wonach der betreffende Reparaturbetrieb die Instandsetzung zu besonders günstigen Konditionen vorzunehmen hat.

Dass aber darunter die Qualität der Arbeit leidet und leiden muss, liegt auf der Hand.

Nähere Informationen, warum Partnerwerkstätten der Versicherer kaum mehr kostendeckend arbeiten können, gibt dieser Beitrag.

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Die Sparmaßnahmen bei Totalschaden

Erleidet das KFZ einen Totalschaden bei dem Unfall, so muss das Unfallopfer im Rahmen der Abwicklung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erhalten.

Dies bietet natürlich erhebliches Sparpotenzial für Versicherungen: Der dortige Sachbearbeiter kann schon dadurch Geld sparen, dass er den Wiederbeschaffungswert zu niedrig oder den Restwert zu hoch ansetzt.

Die Schadenabwicklung durch die Versicherung führt also in einem solchen Fall dazu, dass der Verunfallte seine Schäden nicht wirklich ersetzt bekommt.

Die entgangenen Ansprüche

Bei der Schadenabwicklung existiert eine nicht unerhebliche Anzahl von Ansprüchen, die der Verunfallte verlangen kann, auf die ihn aber die Autoversicherung kaum hinweisen wird.

Zum Beispiel Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, etc.

Alleine aus diesem Grund sollte man die Unfallabwicklung unter keinen Umständen der gegnerischen Haftpflichtversicherung überlassen.

Die Lösung

Ist man unverschuldet in einen Schadenfall verwickelt, sollte man die Schadenabwicklung unter allen Umständen einem versicherungsunabhängigen professionellen Helfer überlassen.

Nur dadurch kann bei der Schadenabwicklung gewährleistet werden, dass der Verunfallte wirklich am Ende dasjenige erhält, was ihm nach geltendem Verkehrsrecht zusteht.

Außerdem muss sich der Verunfallte um nichts selbst kümmern, er muss lediglich die notwendigen Unfalldaten übermitteln und vielleicht eine Unfallskizze fertigen.

Versicherungsunabhängige Schadenabwicklung bieten zum Beispiel die UNFALLHELDEN.

Die Unfallhelden verfügen über ein Netzwerk aus Gutachtern, Werkstätten, Rechtsanwälten, Mietwagenunternehmen und weiteren Dienstleistern, die nach einem unverschuldeten Unfall ausschließlich auf der Seite des Unfallopfers agieren und das bestmögliche Ergebnis herausholen.

Für den Service der Unfallhelden benötigt der Verunfallte keinen Schutzbrief, keinen zusätzlichen Versicherungsschutz, keine Kaskoversicherung, er muss nicht ADAC-Mitglied sein und er muss nicht auf Kostenerstattung verzichten.

Auch der Schadenfreiheitsrabatt wird durch den Service in keiner Weise tangiert.

Nach einem unverschuldeten Unfall ist der Service der UNFALLHELDEN immer kostenlos.

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