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Haushaltsführungsschaden

Als sog. Haushaltsführungsschaden wird derjenige Schaden bezeichnet, der dadurch entsteht, dass eine Person nach einem Verkehrsunfall aufgrund von Schäden an Körper bzw. Gesundheit außer Stande ist, die Führung des eigenen Haushalts vorzunehmen. Der Haushaltsführungsschaden kann je nach konkretem Einzelfall zum Beispiel fiktiv dadurch ersetzt verlangt werden, dass die Kosten für eine Haushaltshilfe in Ansatz gebracht werden, auch wenn die Haushaltsführung in der Zwischenzeit durch ein Familienmitglied vorgenommen wurde.