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Haftpflichtgutachten

Ein Haftpflichtgutachten wird in der Regel nach einem Unfall für den Geschädigten erstellt, damit dieser den ihm durch den Autounfall entstandenen Schaden beziffern und anschließend vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ersetzt verlangen kann. Die hierzu notwendigen Kosten sind dem Geschädigten ebenfalls zu ersetzen.

Haftpflichtversicherer

Zugelassenes Versicherungsunternehmen, das Träger der KFZ-Haftpflichtversicherung ist und im Schadensfall finanziell einsteht.

Haftpflichtversicherung

Bestandteil einer KFZ-Versicherung, der dem Versicherten Schutz bei Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen bietet. In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht, für jedes Kraftfahrzeug im Straßenverkehr eine gültige Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Haftpflichtversicherung schützt nach einem Autounfall z.B. vor der persönlichen Inanspruchnahme wegen Abschleppkosten, Gutachterkosten, Reparaturkosten, Ersatzwagenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, An- und Abmeldekosten und Rechtsanwaltskosten.

Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene intervallmäßige Untersuchung durch entsprechend zertifizierte Stellen, bei der ein Kraftfahrzeug technisch auf Betriebssicherheit sowie auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere zu Abgaswerten) untersucht wird.

Haushaltsführungsschaden

Als sog. Haushaltsführungsschaden wird derjenige Schaden bezeichnet, der dadurch entsteht, dass eine Person nach einem Verkehrsunfall aufgrund von Schäden an Körper bzw. Gesundheit außer Stande ist, die Führung des eigenen Haushalts vorzunehmen. Der Haushaltsführungsschaden kann je nach konkretem Einzelfall zum Beispiel fiktiv dadurch ersetzt verlangt werden, dass die Kosten für eine Haushaltshilfe in Ansatz gebracht werden, auch wenn die Haushaltsführung in der Zwischenzeit durch ein Familienmitglied vorgenommen wurde.