Schadensmeldung für ein KFZ als Formular

Schadenanzeige einfach und komfortabel! Mit dem 360°-Schadenservice der UNFALLHELDEN!

Schadensmeldung für ein KFZ als Formular: Die Schadenanzeige für die Versicherung in wenigen Minuten erledigt

Ist ein Schaden am KFZ nach einem Verkehrsunfall eingetreten, muss eine Schadenmeldung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung inklusive Unfallbericht erfolgen, um den Schadensersatz zu erhalten.

Mit der Schadenanzeige bei den UNFALLHELDEN wird dies nun für Unfallgeschädigte für alle Versicherer ganz einfach. Die Schadenanzeige kann ganz einfach in dieses Formular eingetragen werden. Benötigt wird für die Schadenanzeige lediglich

  • das eigene KFZ-Kennzeichen
  • Name und Vorname
  • das Kennzeichen des gegnerischen KFZ
  • eine Telefonnummer und Emailadresse für Rückfragen

Wenn in die Schadenmeldung noch einige Informationen eingetragen werden, wie der Schadenfall eingetreten ist (also, wie es zu dem Verkehrsunfall kam), erstellen die UNFALLHELDEN hieraus einen professionellen Unfallbericht, der dann mit der Schadenanzeige durch einen Rechtsanwalt beim gegnerischen Versicherer eingereicht wird, so dass kein weiterer Leistungsantrag mehr nötig ist.

Der Schadenservice kann unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 72 41 794 rund um die Uhr telefonisch erreicht werden, wenn Fragen zur Schadenmeldung oder zum Schadenservice bestehen sollten.

Wie kann ich eine Schadenmeldung abgeben?

Das ist ganz einfach: Nutzen Sie zur Schadenanzeige einfach das komfortable Formular oder rufen Sie uns unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 72 41 794 jederzeit an.

Was muss ich im Schadenfall für Informationen angeben?

Für die Schadenmeldung ist es notwendig, Ihren Namen, Ihr KFZ-Kennzeichen, eine Telefonnummer und Emailadresse für die Kontaktaufnahme sowie das KFZ-Kennzeichen des Unfallgegners anzugeben.

Außerdem benötigen wir für den Unfallbericht Angaben zum Unfallhergang, also, wie es zu dem Autounfall gekommen ist.

Welche Unterlagen werden für die Schadenmeldung benötigt?

An und für sich werden für die Schadensmeldung keine weiteren Unterlagen benötigt.

Es ist hilfreich, wenn es beispielsweise Fotos vom Unfallort gibt, einen polizeilichen Unfallbericht oder eine schriftliche Erklärung von Unfallzeugen.

Sofern Sie oder ein Insasse des KFZ durch den Verkehrsunfall verletzt worden sind, werden zudem Arztberichte benötigt, um Schmerzensgeld geltend zu machen. Für jede diesbezügliche Frage stehen wir unter 0800 72 41 794 jederzeit zur Verfügung.

Muss ich nach der Schadenmeldung noch weitere Dinge unternehmen?

Nein. Nach der Schadenanzeige kümmern wir uns in Absprache mit Ihnen um alles Weitere. Sie müssen keine weiteren Mühen auf sich nehmen, um den Schadenfall weiter vorantreiben zu können.

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Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

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Sehr guter Service bin voll zufrieden

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Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

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Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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Mir ist noch etwas eingefallen für den Unfallbericht, kann ich das nachreichen?

Selbstverständlich. Auch wenn die Schadenmeldung bereits erfolgt ist, können jederzeit Ergänzungen für den Unfallbericht vorgenommen werden. Bei der Unfallabwicklung ist jedes Detail wichtig und es kann auf Kleinigkeiten ankommen, um die Schadensregulierung zum gewünschten Ergebnis zu führen.

Für jedwede Ergänzung steht Ihnen der Schadenservice telefonisch unter der Schadenhotline 0800 72 41 794 zur Verfügung. Daneben steht es Ihnen jederzeit frei, Informationen per Email an uns zu richten. Bitte bemühen Sie sich nur, derartige Informationen möglichst gebündelt zu übermitteln, damit die Schadenbearbeitung zügig ihren Gang gehen kann.

Erhalte ich vom Schadenservice Informationen über den Stand der Bearbeitung?

Selbstverständlich. Sie werden automatisch per Email über jeden weiteren Bearbeitungsschritt informiert. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, nach der Schadenmeldung telefonisch jederzeit den Stand Ihres Schadenfalles zu erfragen.

Selbstverständlich beantworten wir auch jederzeit Anfragen, die per Email an den Schadenservice gerichtet werden. Haben Sie sich einen Benutzeraccount bei unserem Service eingerichtet, finden Sie alle Informationen zu Ihrem Schadenfall auch dort.

Ich hatte einen Verkehrsunfall, was soll ich jetzt tun?

Wichtig ist es zunächst, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn unmittelbar an der Unfallstelle muss diese gesichert werden, damit es nicht zu weiteren Verkehrsunfällen kommt. Sollten Personen verletzt worden sein, ist der Notruf zu verständigen und erste Hilfe zu leisten. Warnweste dabei nicht vergessen.

Sollten Sie telefonische Unterstützung am Unfallort benötigen, können Sie sich jederzeit unter der Schadenhotline 0800 72 41 794 an uns wenden.

Wichtig ist nach dem Unfall auch die Beweissicherung, notieren Sie also alle Daten der anderen Unfallbeteiligten, halten Sie nach Zeugen Ausschau, die den Unfall bebobachtet haben können, und bitten Sie sie um Unterstützung bei der späteren Schadensabwicklung.

Fertigen Sie zudem Lichtbilder von der Unfallsituation, auf denen im bestmöglichen Falle auch zu erkennen ist, wie es zu dem Autounfall kommen konnte.

Für die Schadenanzeige nutzen Sie bitte einfach das komfortable Formular zur Schadenmeldung und geben Sie die Angaben zum Unfallhergang für den späteren Unfallbericht mit ein. Für Fragen jeder Art steht Ihnen die Schadenhotline unter der 0800 72 41 794 zur Verfügung.

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Wie schnell werden Schadenmeldungen vom Schadenservice bearbeitet?

Schadenmeldungen werden in der Regel unmittelbar bearbeitet, sobald sie eingegangen sind. Für jede individuelle Schadenanzeige muss jeweils geprüft werden, welche Maßnahmen für die Schadensabwicklung notwendig sind. Sollte aufgrund hohen Aufkommens an Schadensmeldungen die Bearbeitung erst ein bis zwei Stunden später beginnen, bitten wir um etwas Nachsicht. Wir gehen jeder Schadensmeldung mit der nötigen Gewissenhaftigkeit nach.

Schadensmeldung KFZ Formular: Kann eine Schadenanzeige auch telefonisch aufgegeben werden?

Selbstverständlich. Für eine Schadenanzeige per Telefon steht Ihnen die Schadenhotline 0800 72 41 794 jederzeit zur Verfügung. Bitte halten Sie die für die Schadenmeldung nötigen Daten bereit, damit diese am Telefon direkt abgefragt werden können.

Ich habe Schadenformulare von weiteren Personen zugeschickt bekommen. Was soll ich damit tun?

Wenn Sie Schadenformulare der gegnerischen Haftpflichtversicherung bekommen haben, können Sie diese getrost ignorieren. Diese dienen lediglich dazu, Sie in das aktive Schadenmanagement der Versicherungswirtschaft einzuführen, um damit der gegenerischen Haftpflichtversicherung die Möglichkeit zu eröffnen, an Ihrem Schadenfall durch aktive Steuerung Einsparungen vorzunehmen. Eine Schadenanzeige bei uns genügt, damit alles weitere veranlasst wird.

Betrifft das Schadenformular andere Dienstleistungen, zum Beispiel einen Abschleppservice, weil Ihr KFZ nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig war, leiten Sie sie bitte nach der Schadenanzeige uns zu, wir kümmern uns dann um den weiteren Fortgang damit. Generell sollten Sie am Unfallort keine Formulare unterschreiben. Es kann sich dabei um ein Schuldeingeständnis handeln oder eine Beauftragung gegenüber einer unbrauchbaren Dienstleistung. Dies kann im Eifer des Gefechts leicht übersehen werden.

Wenn ich einen Glasschaden am KFZ habe, was muss ich dann tun?

Sofern der Glasschaden durch ein anderes KFZ verursacht wurde, ist im Verhältnis zur Schadenanzeige nichts weiter zu tun. Sollte der Glasschaden zum Beispiel durch einen Steinschlag verursacht worden sein, ist dies ein Fall, der zum Beispiel über Ihre eigene Teilkasko-Versicherung abgewickelt werden kann, die in aller Regel eine Glasversicherung einschließt. Sofern Teilkasko-Schutz besteht, sind wir Ihnen gerne mit weiterem Rat dabei behilflich, den Schaden reparieren zu lassen.

Wann kann der Schaden an meinem KFZ repariert werden?

Das hängt immer davon ab, wie der individuelle Schadenfall zu bearbeiten ist. Die Schadenmeldung ist dabei der erste Schritt und je früher sie abgegeben wird, umso schneller läuft die Schadensregulierung an. In jedem Fall können Sie unter der Telefonnummer 0800 72 41 794 erfragen, wann eine Reparatur Ihres KFZ individuell in Betracht kommt.

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Schadensmeldung für ein KFZ als Formular: Funktioniert der Service der UNFALLHELDEN gegen jede Haftpflichtversicherung?

Ja, der Service unterstützt bei der Schadenabwicklung gegenüber allen Versicherungen. Die Schadenanzeige ist damit das Einzige, was Ihrerseits unternommen werden muss, damit die weitere Schadenbearbeitung vorgenommen werden kann.

Benötige ich für die Schadenanzeige eine Rechtsschutzversicherung?

Nein, eine Rechtsschutzversicherung ist für die Nutzung des Schadensservice nicht nötig. Die Schadenanzeige selbst verursacht keinerlei Kosten und alle weiteren Leistungen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners übernehmen. Eine Rechtsschutzversicherung kann allerdings hilfreich sein, wenn auf die Schadenmeldung hin die Versicherung sich unberechtigt weigert, den Schaden zu bezahlen. In dem Fall müsste Ihr entstandener Schaden gerichtlich geltend gemacht werden, wozu eine Rechtsschutzversicherung nützlich ist.

Ist für die Schadenanzeige ein Schutzbrief nötig?

Nein, für die Schadenanzeige ist keinerlei Schutzbrief nötig.

Gehören Kontaktinformationen zu Zeugen in den Unfallbericht?

Ja, sofern unbeteiligte Zeugen oder Personen im Kraftfahrzeug den Unfall beobachtet haben, können deren Angaben für die weitere Schadenabwicklung sehr wertvoll werden. Insofern ist es tunlich, sie in die Schadensmeldung aufzunehmen, damit sie im Unfallbericht enthalten sein können.

Ich habe den Verkehrsunfall verursacht. Wo muss ich dann eine Schadenanzeige aufgeben?

Sofern Sie selbst den Unfall verschuldet haben, ist für die Schadenanzeige grundsätzlich Ihre eigene Haftpflicht-Versicherung zuständig, da diese den Schaden am gegnerischen KFZ regulieren muss. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, die Schadenanzeige an der richtigen Stelle in der richtigen Form abzugeben.

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