KFZ-Gutachten Kosten: Was kostet ein KFZ-Gutachten?

Nach einem Verkehrsunfall muss die Schadenhöhe am KFZ festgestellt werden. Es empfiehlt sich grundsätzlich, dies mittels Unfallgutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu tun. Zwar kann der Schadenfall gegenüber der Versicherung durch Einreichen eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens erfolgen. Aus einer Mehrzahl an Gründen ist als Geschädigter allerdings das Schadengutachten bzw. Unfallgutachten vorzuziehen.

KFZ-Gutachten Kosten: Ist ein Gutachten denn nicht viel teurer?

Ein Gutachten über einen Unfallschaden verursacht in der Tat höhere Kosten, als ein Kostenvoranschlag. Dafür aber ist es auch viel besser. Ein Kostenvoranschlag tut nichts weiter, als die Reparaturkosten abzubilden, die eine Werkstatt für die Reparatur des Unfallfahrzeugs gerne haben möchte.

Im Endeffekt ist das also nichts anderes, als ein Angebot für die Reparatur.

Ein Schadensgutachten wiederum geht darüber deutlich hinaus: Es erfasst nicht nur die Schadenhöhe anhand er Reparaturkosten. Sondern es beziffert die Wertminderung und die Grundlagen für den Nutzungsausfall, gibt Wiederbeschaffungswert und Restwert des KFZ an (das ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden besonders wichtig) und dient auch der Beweissicherung.

Denn durch die enthaltenen Bilder ist klar dokumentiert, welche Schäden durch den Verkehrsunfall entstanden sind. Außerdem auch, welche Vorschäden bestanden haben. Und dies lässt sich wiederum für die Schadensregulierung hervorragend verwenden.

Die Gutachterkosten muss die gegnerische Versicherung ebenso tragen, wie die Kosten eines Kostenvoranschlages. Davon gibt es nur eine Ausnahme: Der sog. Bagatellschaden. Liegt ein Bagatellschaden am KFZ vor, wären die Kosten für ein Sachverständigengutachten unverhältnismäßig, weil sie ungefähr so hoch wären, wie der gesamte Schadenfall an sich. Bei einem Bagatellschaden trägt daher die gegnerische Versicherung die Kosten für ein vollwertiges Schadensgutachten nicht.

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KFZ-Gutachten Kosten

  1. KFZ-Gutachten nach einem Haftpflichtschaden

    Wurde das eigene Auto von einem anderen Auto beschädigt, muss ein sog. Haftpflichtgutachten gefertigt werden. Das verursacht für den Geschädigten keine Kosten. Diese müssen vom gegnerischen Versicherer bezahlt werden.

  2. KFZ-Gutachten nach einem Kaskoschaden

    Hat man sein eigenes Auto beschädigt, spricht man von einem Kaskoschaden. Ein Gutachten hierüber muss man selbst bezahlen, es sei denn, die eigene Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für das Gutachten.

  3. Wertgutachten für ein KFZ

    Wenn man ein KFZ-Gutachten bezüglich des Fahrzeugwertes beauftragen, muss man die Kosten dafür selbst tragen. Wie hoch die Kosten dafür sind, richtet sich danach, was man mit dem Gutachter vereinbart.

  4. Teilegutachten für KFZ-Teile

    Oft ist für Fahrzeugzubehör ein sog. Teilegutachten erforderlich. Meistens liegt ein solches bereits dem jeweiligen Fahrzeugteil bei, so dass dafür keine Kosten entstehen.

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Sonderfall: Kurzgutachten

Dennoch ist es nach einem Unfall in aller Regel sinnvoll, einen Gutachter zu beauftragen und eben nicht einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einzuholen. Denn der Gutachter erkennt meist auf den ersten Blick, ob ein Bagatellschaden vorliegt. In diesem Fall wird er kein vollwertiges Gutachten erstellen, sondern ein sog. Kurzgutachten.

Das Kurzgutachten wiederum ist immer noch sinnvoller zu verwenden, als ein Kostenvoranschlag. Es besitzt aber einen geringeren Umfang, als ein normales Schadensgutachten. Ein Kurzgutachten gibt nämlich immer noch mehr Informationen her, als ein Kostenvoranschlag.

Und die Kosten für ein Kurzgutachten liegen so niedrig, dass sie wiederum auch dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden müssen, wenn der Schadenfall die Bagatellgrenze nicht überschritten hat.

Das Kurzgutachten ist daher der Lösungsweg, der im schlimmsten Fall auch bei einem kleineren Schaden verhindert, dass Kosten am Geschädigten hängen bleiben.

Die Bagatellgrenze liegt übrigens bei etwa 750 Euro. Das bedeutet, die Reparaturkosten müssen niedriger liegen, als dieser Betrag. Das wird in der Regel schon dann nicht mehr der Fall sein, wenn die Heckschürze des KFZ durch den Unfall leicht deformiert ist. Meistens also wird es auch dann nicht zu einem Kurzgutachten kommen, sondern ein vollwertiges Schadengutachten erstellt.

Ein Totalschaden lässt sich übrigens mit Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten überhaupt nicht abwickeln. Dann nämlich ist der bei der Schadensabwicklung zu bezahlende Schadensersatz die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des KFZ. Nachdem aber Wiederbeschaffungswert und Restwert im Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag nicht erfasst sind, wäre beides für die Schadensabwicklung untauglich.

Gerade bei einem älteren Auto ist es daher sinnvoll, ein Gutachten über den Schaden zu erstellen, damit die Schadenhöhe zutreffend bemessen wird.

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KFZ-Gutachten Kosten: Macht es einen Unterschied, ob das Gutachten für einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden erstellt wird?

An und für sich ist ein Gutachten inhaltlich gleich, egal wie der Schadenfall entstanden ist. Man muss nur bedenken, dass den Haftpflichtschaden die Versicherung des Schädigers anhand der geltenden Rechtslage bezahlt, den Kaskoschaden aber die eigene Versicherung anhand der vertraglichen Vereinbarung. Deshalb kann man ohne Kostenrisiko bei einem Haftpflichtschaden einen Gutachter beauftragen. Bei einem Kaskoschaden (also wenn man den Unfall selbst verursacht hat) sollte man dies zuvor mit der eigenen Autoversicherung klären.

KFZ-Gutachten Kosten: Wie sieht die Situation bei einem Wertgutachten aus?

Ein Wertgutachten ist ein Sonderfall. Denn damit wird ja eben kein Schadenfall dokumentiert, für den eine Versicherung aufkommen muss. Das Wertgutachten dient in der Regel der Zustandsermittlung des KFZ für einen geplanten Verkauf. Nachdem also das Wertgutachten immer vom Auftraggeber selbst bezahlt werden muss, sollte man die Gutachterkosten dafür im Vorfeld mit dem Gutachter abklären.

KFZ-Gutachten Kosten: Müssen bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall die Sachverständigenkosten wirklich von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt werden?

Ja. Daran gibt es keinen Zweifel. Die Rechtsprechung gesteht dem Geschädigten ausdrücklich zu, die Schadenhöhe an seinem KFZ durch das Gutachten eines unabhängigen, nicht von der Versicherung beauftragten Sachverständigen präzise feststellen zu lassen.

Das Honorar für das Sachverständigengutachten muss dann bezahlt werden, wenn eindeutig der Geschädigte keine Schuld am Unfall trägt. Es besteht dann keinerlei Prognoserisiko.

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

KFZ-Gutachten Kosten: Was ist die Besonderheit bei der Schadensregulierung durch UNFALLHELDEN?

UNFALLHELDEN gewährleistet, dass nur ein Sachverständiger zum Einsatz kommt, der unabhängig von der gegnerischen Versicherung arbeitet. Damit ist sicher, dass das Sachverständigengutachten im besten Sinne und Interesse des Geschädigten erfolgt, die Wertminderung korrekt angibt und die Grundlagen für den Nutzungsausfall darstellt.

Außerdem besteht keinerlei Kostenrisiko, weil UNFALLHELDEN garantiert, dass bei Erstellung des Gutachtens keinerlei Kosten für Geschädigte entstehen können.

Deshalb ist UNFALLHELDEN nach einem Autounfall die beste Möglichkeit der Schadensregulierung: Größter Komfort, versicherungsunabhängig und völlig kostenfrei.

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