Unfallaufnahme ohne Polizei

Unfallaufnahme ohne Polizei? Muss die Verkehrsunfallaufnahme nach einem Unfall immer durch die Polizei erfolgen?

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, niemand ist verletzt, der Schaden am KFZ ist gering, muss die Polizei gerufen werden?

Nach einem Autounfall sind Sie nicht verpflichtet, die Unfallaufnahme durch die Polizei durchführen zu lassen. Gerade bei Bagatellschäden, also Schäden mit geringer Schadenshöhe, kommt die Polizei häufig erst nach längerer Zeit an die Unfallstelle, um den Unfallhergang zu erfassen.

Daher sollte Ihnen klar sein: Der polizeiliche Unfallaufnahmebogen wird von der Versicherung zur Schadensregulierung nicht verlangt. Bei Bagatellschäden führt die Polizei meistens nur eine „vereinfachte Sachverhaltsfeststellung“ durch.

Das bedeutet, Sie können nach einem Autounfall auch selbst einen Unfallbericht anfertigen. Den Europäischen Unfallbericht gibt es hier zum kostenlosen Download.

Dieser Bericht sollte von Ihnen mit dem beteiligten Unfallgegner (am besten in zweifacher Ausfertigung) gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden.

Die Unterschrift auf dem Bericht stellt kein Schuldanerkenntnis dar und kann Ihnen nach dem Unfall somit keine Nachteile in Form von rechtlichen Unfallfolgen bereiten.

Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Unfallskizze anzufertigen, die den Unfallort und Unfallhergang möglichst präzise darstellt.

Ist eine Verkehrsunfallaufnahme ohne Polizei sinnvoll?

Bei geringer Schadenshöhe, z.B. kleinen Blechschäden, und eindeutig geklärter Schuldfrage gehen Sie kein Risiko ein, wenn Sie die Polizei nicht über den Unfall informieren.

Sind sich die Unfallbeteiligten aber uneins, wer die Schuld an dem Verkehrsunfall trägt, sollten Sie in jedem Fall polizeiliche Hilfe anfordern.

Ein Polizist, der schon viele Verkehrsunfälle geregelt hat, ist durchaus dazu in der Lage, die Schuldfrage korrekt einschätzen zu können und wird diese auch in seinem Unfallprotokoll vermerken.

Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!

Wann sollte die Polizei auf jeden Fall kontaktiert werden?

Ist nach dem Unfall das KFZ nicht mehr fahrtauglich, vielleicht sogar ein Totalschaden oder ist es zu Personenschäden gekommen, sollten Sie auf jeden Fall unter 110 die Polizei kontaktieren und direkt im Anschluss das Warndreieck mit ausreichendem Abstand zur Unfallstelle auf der Fahrbahn aufstellen.

Der Unfallgegner hat mir seine Versicherung nicht genannt, was nun?

Dies stellt kein Problem dar. Beim Zentralruf der Autoversicherer kann ein professioneller Helfer (zum Beispiel die Unfallhelden, ein Sachverständiger oder ein Rechtsanwalt) schnell und komfortabel die Versicherung des Schädigers erfragen.

Wie geht es danach weiter?

Wenn sie den Unfall zu verschulden haben, wird ihre KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden für Sie regulieren oder Sie entscheiden sich dazu, für den Schaden selbst aufzukommen.

Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, empfiehlt es sich, den Schaden durch einen Rechtsanwalt bei der Versicherung des beteiligten Unfallgegners einreichen zu lassen.

Das Honorar des Rechtsanwalts muss vom gegnerischen Autoversicherer ebenso getragen werden wie die Schadenshöhe der Reparatur Ihres Fahrzeugs.

Abschließendes Fazit:

Die Verkehrsunfallaufnahme ohne Polizei ist zwar in den meisten Fällen möglich, aber Sie sollten sich der Risiken bewusst sein, die sie dadurch eingehen. Möchten Sie sicher sein, dass der Unfall korrekt erfasst wird, fordern Sie besser unter 110 polizeiliche Hilfe an.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.