Schadensmeldung nach einem Autounfall

Schadensmeldung nach einem Autounfall

Verschenken Sie kein Geld nach einem Autounfall

Wer in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wird, kann bei der Schadenmeldung schnell viel Geld unnötig verschenken.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat kein Geld zu verschenken und wird dem Geschädigten daher in der Regel nicht freiwillig möglichst viel Geld bezahlen.

Für den schuldlosen Unfallbeteiligten ist es daher ratsam, nicht selbst eine Schadenmeldung oder eine Unfallanzeige bei der Versicherung einzureichen. Er sollte vielmehr dazu professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall ist eine komplexe Angelegenheit.

Kaum ein Unfallopfer kennt ja die ihm zustehenden Rechte wirklich.

Auf der Gegenseite allerdings steht eine Haftpflichtversicherung, die das Verkehrsrecht nur zu gut kennt. Und außerdem jeden Kniff versuchen wird, um nach dem Unfall Geld zu sparen.

Besser ist es daher für den Geschädigten, wenn er die Schadenmeldung nicht selbst vornimmt, sondern einen professionellen Helfer bei der Schadenabwicklung zu Rate zieht.

Kosten muss der Geschädigte dabei ja nicht fürchten. Der Unfallgegner bzw. die gegnerische Haftpflichtversicherung haben bekanntlich die Kosten für den Schadenfall vollumfänglich zu tragen.

Mit den UNFALLHELDEN besteht eine sehr einfache Möglichkeit, Verkehrsopferhilfe versicherungsunabhängig und kostenfrei in Anspruch zu nehmen:

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Warum UNFALLHELDEN?

  • Sparen Sie sich Zeit und Mühe nach dem Unfall

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„Fazit: Unfall­helden nützlich und bequem“ Stiftung Warentest

Fragen zu einem Verkehrsunfall? Der TÜV-geprüfte KFZ-Schadenservice der UNFALLHELDEN hilft!

Oder rufen Sie uns einfach an: 0800 72 41 794

Der Geschädigte kann eine Schadenmeldung ganz einfach und komfortabel über die Website www.unfallhelden.de oder über die kostenfreie Hotline 0800 72 41 794 abgeben. Einen kurzen Unfallbericht mit dazu zu geben, ist sinnvoll. Die UNFALLHELDEN beauftragen sodann einen versicherungsunabhängigen Gutachter, der für die Schadensmeldung die Schadenhöhe durch Gutachten ermittelt. Er schafft damit für den Geschädigten die Möglichkeit, zu wissen, was er von der gegnerischen Versicherung nach dem Unfall verlangen kann.

Mit dem Gutachten, dem Unfallbericht des Geschädigten und möglicherweise einer Unfallskizze beauftragen die UNFALLHELDEN einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser reicht die Schadenmeldung für den Verunfallten bei der gegenerischen Versicherung ein. Damit erledigt er den „Papierkram“ und bietet die Gewähr dafür, dass sämtliche Schäden aus dem Verkehrsunfall vollumfänglich ersetzt werden. Kosten entstehen dafür nicht. Die Kosten für den Anwalt muss ebenfalls die gegnerische Versicherung bezahlen.

Ist der für den Unfallgegner einstandspflichtige Versicherer nicht bekannt, so lässt er sich über den Zentralruf der Autoversicherer komfortabel ermitteln.

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Der Geschädigte gefährdet übrigens durch die UNFALLHELDEN weder seinen Schadenfreiheitsrabatt, noch muss er eine Rückstufung in Schadenfreiheitsklassen fürchten: Für die Schadenabwicklung ist die Haftpflichtversicherung zuständig, die der Schädiger abgeschlossen hat. Und eben nicht die eigene Versicherung (z.B. Kaskoversicherung). Die Schadensmeldung betrifft daher die eigene Versicherung nicht und führt damit zu keinerlei weiteren Kosten.

Bei einem unverschuldeten Autounfall macht es daher unter allen Umständen Sinn, den Service der UNFALLHELDEN zu nutzen.

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