KFZ-Unfallmeldung im Schadenfall — Wie der Geschädigte bei der Schadenmeldung kein Geld verschenkt
Ein Verkehrsunfall passiert schnell und wurde das eigene KFZ unverschuldet dabei beschädigt, ist schnell der Schadenservice der gegnerischen Haftpflichtversicherung zur Stelle, um dem Geschädigten vermeintlich die Abwicklung zu erleichtern.
Weshalb der Geschädigte gut daran tut, den Autounfall nicht die Versicherung des Unfallgegners abwickeln zu lassen, zeigt der Ratgeber der Unfallhelden.
Der Schadenservice der Versicherer: Was sich dahinter verbirgt
Hat der Schädiger den Autounfall seiner Pflicht entsprechend den Schadenfall kurzfristig seiner Versicherung mitgeteilt, meldet sich in der Regel bald die gegnerische Haftpflichtversicherung beim Geschädigten.
Sie erklärt ihm, einen Unfallbericht erhalten zu haben und ihm anzubieten, mit ihrem Schadenservice die Abwicklung für den Geschädigten so komfortabel, als möglich gestalten zu wollen.
Man bedenke aber: Der gegnerische Versicherer ist es, der den Schadenfall gegenüber dem Geschädigten bezahlen muss. Und stets und immer gilt der Grundsatz: Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund!
Die Haftpflichtversicherung hat ein ganz vitales Interesse daran, nach dem Autounfall möglichst wenig Geld zu bezahlen.
Denn nahezu jede Autoversicherung wickelt jedenfalls viele tausend Verkehrsunfälle im Jahr ab und spart sie bei jedem einzelnen Verkehrsunfall beispielsweise nur 100 Euro, so kommt dadurch eine ganz erhebliche Summe zusammen, die die Versicherung auf Kosten der Geschädigten einspart.
Wie spart der Schadenservice der Haftpflichtversicherer Geld an einem Schadenfall?
Der erste Schritt ist in der Regel derjenige, dass die gegnerische Versicherung versucht, einen Gutachter zu beauftragen, der das KFZ des Geschädigten begutachtet. Klar ist aber, dass ein solcher Sachverständiger das Interesse seines Auftraggebers wahrt, also versuchen wird, den Schaden am KFZ möglichst niedrig zu beziffern.
Akzeptiert der Geschädigte also einen solchen Gutachter, so verliert er schnell einige hundert oder gar tausend Euro, die ihm nach dem Autounfall eigentlich zustehen würden.
Der zweite Schritt des Schadenservice ist es, den Geschädigten möglichst von einem Ganz zu einem Rechtsanwalt abzuhalten. Denn der Anwalt könnte den Verunfallten natürlich beraten, was ihm nach dem Schadenfall zusteht, und ihn so erst auf Schadenspositionen bringen, die er davor nicht kannte. Außerdem weiß der Anwalt, wie hoch zum Beispiel ein Schmerzensgeld ausfallen müsste, womit die gegnerische Haftpflichtversicherung es mit einem informierten Unfallopfer zu tun bekommt und deshalb mehr bezahlen muss. Zu guter Letzt kostet ein Anwalt natürlich Geld, das die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nach dem Verkehrsunfall zu bezahlen hat. Dies will sie natürlich vermeiden.
Der dritte Schritt ist in der Regel, dass der Schadenservice versucht, das KFZ in einer der Partnerwerkstätten der Versicherung reparieren zu lassen. Die Partnerwerkstätten der Versicherungswirtschaft sind teils markengebundene, teils freie Reparaturbetriebe, die durch Rahmenverträge zu sehr günstigen Konditionen reparieren müssen, wollen sie das Auftragsvolumen als Partnerwerkstätten nicht gefährden. Das führt dazu, dass der Reparaturbetrieb möglichst günstig reparieren muss, um selbst noch etwas an der eigenen Leistung zu verdienen. Bisweilen konnte so schon beobachtet werden, dass die Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen oder einfach nicht fachmännisch ausgeführt wurde.
Der vierte Schritt ist die Einsparung bei der Ersatzmobilität. Der Geschädigte hat nach dem Verkehrsunfall grundsätzlich Anspruch auf Ersatz angemessener Mietwagenkosten (oder er beansprucht alternativ die Nutzungsausfallentschädigung in Geld), solange sein KFZ unfallbedingt nicht zur Verfügung steht. Weiß der Geschädigte dies nicht, wird ihn der Schadenservice der Versicherung entweder schon nicht darauf hinweisen, oder aber, er wird versuchen, ihm ein ÖPNV-Ticket, ein Fahrrad, oder einen möglichst billigen Mietwagen anzubieten, um dadurch ebenfalls Kosten zu sparen.
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Die Alternative bei der Schadenmeldung
Will der Geschädigte nicht hilf- und schutzlos der gegnerischen Autoversicherung gegenübertreten, empfiehlt es sich, einen versicherungsunabhängigen Schadenservice bei Ermittlung, Unfallbericht und Co. in Anspruch zu nehmen. Der Verein Verkehrsopferhilfe zum Beispiel ist nicht versicherungsunabhängig, sondern eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft. Dasselbe gilt im Übrigen für den Zentralruf der Autoversicherer und das Deutsche Büro Grüne Karte.
Die einzelnen Bestandteile einer versicherungsunabhängigen Schadenabwicklung
– Eigener Gutachter: Ein eigener unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Sachschaden, den der Verkehrsunfall am KFZ verursacht hat.
Dieser setzt sich aus Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung zusammen. Hinzu kommen eventuell weitere Kostenpositionen, wie Abschleppkosten und dergleichen. Den eigenen Gutachter muss die Versicherung des Schädigers bezahlen, sie kann den Geschädigten auch nicht dazu zwingen, den von der Versicherung beauftragten Gutachter zu akzeptieren.
– Rechtsanwalt: Ein erfahrener Anwalt sollte die Ansprüche aus dem Autounfall prüfen, den Unfallbericht erstellen und damit den Schadenfall bei der Versicherung einreichen. Damit ist gewährleistet, dass der Geschädigte zu seinem Recht kommt und der gegnerische Versicherer an seinem Schaden nicht sparen kann.
Auch die Kosten für den anwaltlichen Berater müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden, der Geschädigte benötigt keine Rechtsschutzversicherung, keinen Schutzbrief oder dergleichen.
– Eigene Werkstatt: Dem Geschädigten steht die freie Werkstattwahl zu, er muss keine der Partnerwerkstätten aufsuchen, die ihm angeboten werden. Deshalb sollte er sich an den Fachbetrieb seines Vertrauens wenden und sein KFZ dort reparieren lassen.
– Mietwagen vom unabhängigen Anbieter: Benötigt der Geschädigte ein KFZ, solange sein eigenes nicht einsatzfähig ist, so kann er ein angemessenes, das heißt, nicht klassenhöheres KFZ bei einem Anbieter seiner Wahl anmieten. Solange er dies nicht zum sog. Unfallersatztarif tut, sind die Kosten dafür zu ersetzen.
Einen versicherungsunabhängigen Komplettservice für die Schadenabwicklung mit der Haftpflichtversicherung bieten die Unfallhelden. Mit einem Netzwerk aus unabhängigen Gutachtern, Rechtsanwälten, Werkstätten und Mietwagenunternehmen bieten sie dem Geschädigten nach einem Unfall alle Leistungen aus einer Hand. Und das für den Geschädigten kostenlos.