Nach einem Autounfall Schmerzensgeld beantragen

Nach einem Autounfall Schmerzensgeld beantragen, aber wie?

Das Unfallopfer wurde unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und hat ein Schleudertrauma, ein HWS oder eine noch schlimmere Körperverletzung erlitten und leidet an Schmerzen und vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.

Wie kann der Geschädigte wo sein Schmerzensgeld beantragen?

Grundsätzlich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Und mit einem muss das Unfallopfer nach einem Unfall immer rechnen:

Der Schädiger muss den Unfall ebenfalls seiner Versicherung melden, die mit Argumenten aus dem Versicherungsrecht versuchen wird, den Schadenersatz des Verunfallten in jeder Hinsicht (z.B. bezüglich Nutzungsausfall, Leihwagen, Haushaltsführungsschaden, Wertminderung, Arztkosten, Personenschaden und Folgeschäden) und insbesondere, was Schmerzensgeld angeht, so niedrig zu halten, wie es möglich ist.

Wie kann man seine Ansprüche einfordern?

Schon bei einem einfachen Schleudertrauma nach einem Auffahrunfall wird der Geschädigte daher ohne Anwalt kaum seine Schmerzensgeldforderung durchsetzen können.

Und naturgemäß ist die Versicherung eine Gegenpartei, die das Versicherungsrecht nur zu gut kennt und bei der Schadensabwicklung in jeder Hinsicht zu ihrem Vorteil einsetzt.

Will der Geschädigte als Unfallbeteiligter also Schmerzensgeld alleine beantragen, wird ihm die Versicherung sicherlich nicht den vollen Schaden ersetzen.

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Wonach bemisst sich das Schmerzensgeld nach einem Autounfall?

Gibt es da nicht Schmerzensgeldtabellen?

Schmerzensgeldtabellen im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Das, was als Schmerzensgeldtabelle bekannt ist, ist im Grunde eine Zusammenstellung von Urteilen aus der Rechtsprechung, bei welchen Formen der Körperverletzung einem Geschädigten wie viel Schmerzensgeld nach einem Autounfall zugesprochen worden ist.

Ein Anwalt kann also daraus nach einem Verkehrsunfall einen gewissen Index ableiten, was dem Unfallopfer an Schmerzensgeldanspruch zustehen kann und von der Versicherung als Schadenersatz bezahlt werden müsste.

Anwalt? Ja oder Nein?

Um nicht durch das Versicherungsrecht ohne Not auf Schmerzensgeld zu verzichten, ist daher dringend zu raten, einen Anwalt zu beauftragen.

Die Kosten hierfür hat die Versicherung ebenfalls zu übernehmen.

Der im Versicherungsrecht kundige Anwalt wird daher in einem solchen Fall Schmerzensgeld, Arztkosten, Nutzungsausfall, Kosten für einen Leihwagen, Haushaltsführungsschaden, Wertminderung und Folgeschäden im Rahmen der Schadensabwicklung bei der Versicherung zur Regulierung beantragen.

Als Unfallbeteiligter bzw. Geschädigter sollte man dies nach einem Unfall nicht alleine versuchen, will man nicht überflüssig auf viel Geld verzichten.

Eine Abfindungserklärung, wie sie von Versicherungen unter Berufung auf das Versicherungsrecht gerne verlangt wird, sollte der Geschädigte ohne Anwalt niemals unterschreiben.

Jeder weitere Anspruch auf Schadensersatz wäre in einem solchen Fall nicht mehr geltend zu machen und der Autounfall damit im Hinblick auf den Schaden deutlich schlimmer, als er hätte sein müssen.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.