Abschleppkosten
Die Kosten, die durch die Durchführung eines Abschleppvorganges durch ein Abschleppunternehmen entstehen. Soweit der beauftragende Fahrzeughalter den vorangegangenen Unfall nicht selbst verursacht hat, muss er die Abschleppkosten nicht selbst tragen. Diese trägt in einem solchen Fall der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.