Natürlich erzeugt ein unverschuldeter Unfall Ansprüche des Geschädigten. Aber welche sind das und wie kann der Geschädigte sie gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung durchsetzen?
Ein unverschuldeter Autounfall führt in der Regel dazu, dass das Auto beschädigt ist. Es entsteht also Sachschaden. Außerdem wird der Geschädigte (leider) bisweilen durch einen Autounfall verletzt. In dem Fall entsteht also auch Personenschaden.
Sachschaden und Personenschaden sind also die zwei Bereiche, in die sich die Schadenspositionen unterteilen lassen.
Diese Schäden muss der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung dem Unfallopfer im Rahmen der Schadensregulierung ersetzen.
Unverschuldeter Unfall: Ansprüche mit Blick auf Sachschaden
Einzelnen Schadenspositionen liegen für den Geschädigten offensichtlich auf der Hand. Nämlich vor allem die Reparaturkosten für sein beschädigtes Auto. Neben den Reparaturkosten gibt es aber weitere Schäden, die der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung ersetzen müssen.
Das sind zum Beispiel:
- Wertminderung
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagenkosten
- Sachverständigenkosten
- Verbringungskosten
- Kosten für einen Rechtsanwalt
Welche Positionen Schädiger bzw. Versicherer nach einem Verkehrsunfall ersetzen müssen, hängt immer davon ab, welche Schäden durch den jeweiligen Verkehrsunfall genau entstanden sind.
UNFALLHELDEN ist bekannt aus:
Will zum Beispiel der Geschädigte nach einem unverschuldeten Autounfall sein KFZ nicht reparieren, muss er nicht auf dessen Nutzung verzichten und deshalb steht ihm keine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu.
Wohl aber kann er die unfallbedingten Reparaturkosten und die Wertminderung fiktiv abrechnen.
Die fiktive Abrechnung erfolgt dann durch ein Gutachten eines KFZ-Sachverständigen.
Der Gutachter besichtigt also das Fahrzeug des Geschädigten, stellt die unfallbedingten Schäden fest, beziffert die Kosten für die Instandsetzung und errechnet einen Minderwert, den das KFZ durch den Unfall erlitten hat.
Deshalb müssen die Sachverständigenkosten ebenfalls Schädiger bzw. dessen Versicherung bezahlen, wenn ein unverschuldeter Autounfall vorliegt.
Denn anders könnte das Unfallopfer ja die Schäden nicht feststellen und damit die Schadensregulierung durchführen.
Ein unverschuldeter Unfall ist daneben inzwischen so komplex in der Abwicklung, dass der Geschädigte die Besonderheiten im Verkehrsrecht bzw. Schadensersatzrecht nicht kennen kann.
Er hat also das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Deshalb gehören die Kosten für einen Rechtsanwalt ebenfalls zu den Schäden, die Schädiger bzw. dessen Versicherer ersetzen müssen.
Deshalb ist es ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die Anwaltskosten ebenfalls ersetzt werden müssen. Deshalb ist es als Geschädigter eher sinnlos, sich keinen Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall zu nehmen.
Der Rechtsanwalt
- erledigt den Papierkram, nimmt damit also dem Geschädigten Arbeit ab,
- trägt dafür Sorge, dass sämtliche Ansprüche des Geschädigten auch geltend gemacht werden,
- verhindert, dass die gegnerische Versicherung unberechtigt Schadensersatz kürzen kann und
- kostet den Geschädigten nichts.
Unverschuldeter Unfall: Ansprüche bezüglich Personenschäden
Auch ein unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelter Laie wird sich in der Regel darüber bewusst sein, dass ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen kann.
Das ist allerdings bei einer durch einen Autounfall verursachten Verletzung nicht alles, was dem Unfallopfer zustehen kann. Es kommen zum Beispiel:
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Schmerzensgeld
- Behandlungskostenersatz
- Besuchskostenersatz naher Angehöriger
und weitere Schadenspositionen in Betracht. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich immer danach, wie stark die Verletzungen durch den Autounfall sind.
Es lohnt sich also auch unter diesem Aspekt, einen Rechtsanwalt mit der Schadenabwicklung zu beauftragen, weil nur ein Rechtsanwalt alle Ersatzansprüche kennt und den Schmerzensgeldanspruch korrekt beziffern kann.
Ein Kostenrisiko besteht für den Geschädigten nicht, liegt ein unverschuldeter Autounfall vor.
Haushaltsführungsschaden sind übrigens die Kosten, die dadurch entstehen, dass eine Ersatzkraft für häusliche Tätigkeiten während der Genesung bezahlt werden muss.
Unverschuldeter Unfall: Ansprüche bei Totalschaden
Ein Totalschaden unterliegt in der Unfallabwicklung etwas anderen Abrechnungsgrundsätzen. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten den sog. Wiederbeschaffungswert des KFZ übersteigen. Ein technischer Totalschaden kommt selten vor, läge aber dann vor, wenn die Reparatur des KFZ technisch unmöglich wäre.
Nachdem beim Totalschaden die Kosten für die Instandsetzung so hoch wären, dass es günstiger wäre, sich einfach einen vergleichbaren Gebrauchtwagen zu kaufen, kann der Geschädigte in dem Fall nicht die Kosten für die Reparatur von Schädiger bzw. Haftpflichtversicherung verlangen.
Der abrechnungsfähige Schaden liegt beim Totalschaden vielmehr in der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des KFZ. Eine Ausnahme hiervon bildet die sog. 130%-Regel.
Unverschuldeter Unfall: Was es sonst noch zu wissen gibt
Ein unverschuldeter Unfall muss nicht der eigenen Kaskoversicherung gemeldet werden. Die eigene Kaskoversicherung ist ja für den Schaden nicht einstandspflichtig, sondern die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Ein unverschuldeter Verkehrsunfall sollte daneben nicht alleine durch die gegnerische Versicherung reguliert werden. Die Versicherung des Unfallverursachers reguliert viele tausend Unfallschäden jährlich und kennt sich damit im Verkehrsrecht sehr gut aus.
Sie wird also jede Möglichkeit nutzen, damit der Geschädigte möglichst wenig Schadensersatz erhält. So spart die Versicherung jährlich Millionen Euro. Deshalb sollte immer ein fachlich versierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden, ist der Unfall unverschuldet passiert.
Die einfachste Möglichkeit, einen unverschuldeten Unfall abzuwickeln, ist der Schadenservice der UNFALLHELDEN.
Die UNFALLHELDEN kümmern sich deutschlandweit um Gutachter, Rechtsanwalt, Werkstatt, Mietwagen und noch weiteres.
Für das Unfallopfer besteht dabei keinerlei Kostenrisiko, da alle von den UNFALLHELDEN bezogenen Leistungen vom Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung bezahlt werden müssen.
Der Schadenservice ist jederzeit erreichbar über die Hotline 0800 72 41 794 und über das Internet oder die kostenlosen Apps für iPhone und Android-Geräte.
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