Unfallregulierung

Worauf die Fahrschule nicht vorbereitet: Die Unfallregulierung

Täglich kracht es viele tausend Mal auf Deutschlands Straßen. Selten kommt es zwar zu Personenschäden, aber meistens ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden. Nun kommt zum Tragen, wie der Geschädigte vom Schädiger den Schadensersatz bekommt. Durch die Unfallregulierung.

In der Fahrschule haben wir gelernt, wie man ein Auto bedient. Wir haben die Verkehrszeichen gelernt und Methoden zum sicheren Fahren. Wir haben auch einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und wissen, dass man niemals betrunken fahren sollte.

Auf die Unfallregulierung allerdings hat uns die Fahrschulausbildung nicht vorbereitet. Nachdem man aber statistisch ungefähr alle zehn Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, ist das ein wichtiger Bestandteil des Daseins als Autofahrer.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die Unfallregulierung bestmöglich bewältigen und warum der Schadenservice UNFALLHELDEN dafür eine sehr gute Wahl ist.

Unfallregulierung, was ist das?

Wenn durch einen Autounfall ein Schaden entsteht, bezeichnet Unfallregulierung dasjenige, was nötig ist, damit der Geschädigte vom Schädiger oder dessen Versicherer den Schaden ersetzt erhält. Dabei gibt es zahlreiche Schadenspositionen. Zum Beispiel:

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Warum UNFALLHELDEN?

  • Bis zu 1.000 Euro mehr Schadensersatz

  • Sparen Sie sich Zeit und Mühe nach dem Unfall

  • All inclusive: Gutachter, Werkstatt, Anwalt u.v.m.

  • TÜV-zertifiziert und sicher mit Partnern vor Ort

  • Für Sie entstehen keine Kosten

„Fazit: Unfall­helden nützlich und bequem“ Stiftung Warentest

Unfallregulierung

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UNFALLHELDEN ist bekannt aus:

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Ein Laie kennt sich aber kaum damit aus, was das Verkehrsrecht dem Geschädigten an Ansprüchen zubilligt. Man muss sich aber immer darüber im Klaren sein, dass auf der gegenüberliegenden Seite ein Versicherer steht. Und dieser kennt das Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sehr genau. Außerdem hat er überhaupt kein Interesse daran, dem Geschädigten möglichst viel Schadensersatz zu bezahlen.

Was ist der beste Weg zur Unfallregulierung?

Wichtig ist es als Geschädigter, dass man sich nicht auf das Schadenmanagement der Versicherung einlässt. Denn das ist finanziell immer nachteilig. Man muss sich vorstellen, dass ein Versicherer im Jahr viele tausend Unfallschäden reguliert. Wenn er also bei jedem einzelnen Schaden nur 100 Euro einspart, kommt sehr schnell ein hoher Geldbetrag zusammen. Zum Nachteil der Geschädigten versteht sich.

Der bessere Weg der Unfallregulierung ist unabhängige professionelle Hilfe. Solche Hilfe gibt es zum Beispiel bei den UNFALLHELDEN.

Doch der Reihe nach:

Verhalten an der Unfallstelle

Um schon an der Unfallstelle die Weichen für die Unfallregulierung in die richtige Richtung zu stellen, gibt es einiges, was man beachten sollte. Es ist zum Beispiel immer nützlich, die Polizei zu rufen, wenn man der Geschädigte ist. Der Schädiger hat zwar in der Regel hieran kein Interesse, er wird dann nämlich mit einem Bußgeld verwarnt.

Für den Geschädigten kann dies aber von essentieller Bedeutung sein. Die Polizei trifft zwar keine endgültige Feststellung über die Schuldfrage. Aber sie nimmt den Unfallhergang und die Personalien auf und fertigt einen Unfallbericht. Das hilft zumindest, im Eifer des Gefechts keine wichtigen Informationen zu vergessen.

Außerdem ist es am Unfallort sinnvoll, Fotos von der Unfallstelle zu machen und Unfallzeugen zu suchen. Unabhängige Zeugen und eine gute Dokumentation können die Unfallregulierung erheblich erleichtern.

Man kann außerdem mit dem Unfallgegner gemeinsam einen Unfallbericht erstellen. Niemals aber sollte man ein Schuldanerkenntnis abgeben, wenn man sich nicht ganz sicher ist, der Schädiger zu sein.

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Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

Greta G.
Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

Nine M.
Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

Unfallregulierung

  1. Erster Schritt der Unfallregulierung

    Unfallregulierung sollte man nicht ohne professionellen Helfer versuchen. Beste Adresse für die Unfallregulierung sind die UNFALLHELDEN. Deutschlandweit und kostenlos.

  2. Zweiter Schritt der Unfallregulierung

    Den Sachschaden lässt man am besten durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen feststellen. Das bietet die Gewähr, dass man nicht übervorteilt wird. Um unabhängige Sachverständige kümmern sich deutschlandweit die UNFALLHELDEN.

  3. Dritter Schritt der Unfallregulierung

    Die Schadensmeldung bei der Versicherung sollte ein Rechtsanwalt für den Geschädigten vornehmen. Gerade dann, wenn es einen Personenschaden gegeben hat. Im Verkehrsrecht erfahrene Rechtsanwälte orgenisieren die UNFALLHELDEN deutschlandweit ohne Kostenrisiko.

  4. Vierter Schritt der Unfallregulierung

    Sobald die gegnerische Versicherung die Schadensregulierung beendet hat, erhält der Geschädigte seinen Schadensersatz ausbezahlt. So einfach geht das mit den UNFALLHELDEN.

Die weiteren Schritte der Unfallregulierung

Ist die Unfallstelle geräumt, geht es an die nächsten Schritte. Der Schädiger muss „nur“ den Autounfall seiner Versicherung melden. Damit ist eigentlich das Nötige getan. Der Geschädigte allerdings steht vor größeren Herausforderungen.

Unfallregulierung niemals ohne eigenen Gutachter

Um den Schaden nach dem Autounfall festzustellen, benötigt man zumeist einen Gutachter, der den Unfallschaden begutachtet.

Niemals sollte man dabei einen Gutachter akzeptieren, den der gegnerische Versicherer beauftragt.

Ein solcher Sachverständiger ist nicht unabhängig und wird dem Versicherer bei der Schadenregulierung Geld sparen wollen. Das geht ganz einfach, indem er zum Beispiel den merkantilen Minderwert nicht bestimmt. Oder die Reparaturkosten niedriger ansetzt. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, an dieser Stelle zum Nachteil des Geschädigten zu sparen.

Dem Geschädigten ist daher dringend zu raten, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, der in seinem Interesse tätig wird. Die Kosten dafür gehören zum Schaden und müssen vom gegnerischen Haftpflichtversicherer getragen werden. Ob er will, oder nicht. Mit den UNFALLHELDEN bekommen Geschädigte deutschlandweit unabhängige Sachverständige ohne Kostenrisiko.

Unfallregulierung am besten mit einem Rechtsanwalt

Die Schadenmeldung bei der Versicherung sollte man als Geschädigter nie selbst abgeben. Es gibt viele Gründe, warum ein Rechtsanwalt dabei viel sinnvoller ist.

  • Der Rechtsanwalt erledigt den leidigen Papierkram.
  • Ein Anwalt kennt die Ansprüche des Geschädigten genau. Der Geschädigte selbst in der Regel nicht.
  • Ohne Rechtsanwalt kommt die Versicherung leicht auf die Idee, Schadenspositionen zu kürzen. Mit Rechtsanwalt kann sie das nicht.
  • Der Anwalt überwacht fortlaufend, ob die Unfallregulierung zügig fortschreitet. Das bietet zusätzlichen Komfort.
  • Außerdem kostet der Anwalt den Geschädigten nichts. Sein Honorar muss nämlich als Schadensposition von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
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Fragen zu einem Verkehrsunfall? Der TÜV-geprüfte KFZ-Schadenservice der UNFALLHELDEN hilft!

Oder rufen Sie uns einfach an: 0800 72 41 794

Gerade bei einem Personenschaden sollte unbedingt ein Rechtsanwalt mit der Unfallregulierung beauftrag werden. Ansonsten weiß der Geschädigte in der Regel nicht, wie hoch das Schmerzensgeld für seine Verletzungen ist. Er kennt auch diverse andere Schadenspositionen nicht.

Erfahrene Rechtsanwälte organisieren im Übrigen die UNFALLHELDEN deutschlandweit ohne Kostenrisiko.

Schadenminderungspflicht bei der Unfallregulierung: Was bedeutet das?

Die Schadenminderungspflicht im Verkehrsrecht bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Geschädigte den Schaden nicht künstlich hochtreiben darf. Das bedeutet aber eben nicht, dass er keinen Gutachter und keinen Anwalt beauftragen darf.

Eine Ausnahme gibt es für Sachverständige nur dann, wenn der Schaden am Auto sehr gering ist. Das nennt man Bagatellschaden. Einen Rechtsanwalt allerdings darf sich der Geschädigte immer nehmen.

Was bedeutet fiktive Abrechnung bei der Unfallregulierung?

Fiktive Abrechnung bedeutet im Verkehrsrecht nichts anderes, als dass der Unfallschaden eben nicht nach konkret angefallenen Rechnungsbeträgen reguliert wird, sondern anhand von Kosten, die in Wirklichkeit nicht ausgegeben werden. Das spielt eine Rolle, wenn der Unfallschaden nicht repariert werden soll. Einen Schaden hat der Geschädigte ja aber trotzdem.

Deshalb gesteht das Verkehrsrecht dem Geschädigten zu, die Unfallregulierung auf fiktiver Basis vorzunehmen. Der Schaden wird also durch Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag beziffert und dann von der Versicherung bezahlt. Es gibt dabei allerdings ein paar Besonderheiten, nämlich Schadenspositionen, die nicht verlangt werden können.

Wenn das Auto zum Beispiel nicht abgeschleppt wird, kann man keine fiktiven Abschleppkosten verlangen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn man das Auto nicht repariert und es mit dem Schaden weiternutzt.

Unfallregulierung beim Totalschaden

Der Totalschaden ist meist ein wirtschaftlicher Totalschaden, kein technischer. Der Unterschied ist, dass beim wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur technisch möglich ist, sie ist aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Man spricht davon, wenn der Wiederbeschaffungswert, den das Unfallfahrzeug vor dem Unfall hatte, niedriger ist, als die Reparaturkosten. Also dann, wenn man mehr Geld für die Reparatur ausgeben müsste, als für den Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs.

In diesem Fall erfolgt die Unfallregulierung so, dass vom ermittelten Wiederbeschaffungswert der Restwert des Autos abgezogen und diese Differenz als Schadensersatz bezahlt wird.

Eine Ausnahme gilt wiederum dann, wenn die Kosten für die Reparatur nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen. Dann kann man bei der Schadenregulierung auf den „normalen“ Abrechnungsmodus bestehen, wenn man das Auto vollständig und sachgerecht repariert und danach noch mindestens sechs Monate nutzt. Das ist die sog. 130-Prozent-Regel.

Einen merkantilen Minderwert gibt es beim Totalschaden übrigens nicht. Man kann also keine Wertminderung verlangen, weil sich der Wert des beschädigten Fahrzeugs ja durch den Unfall praktisch auf Null mindert.

Stundenverrechnungssätze in der Unfallregulierung

Oftmals liest man, dass sich Versicherer weigern, gewisse Stundenverrechnungssätze zu regulieren. Der Hintergrund dazu ist der, dass es bei einem älteren Fahrzeug die Schadensminderungspflicht gebietet, das Auto nicht in einer teuren Markenwerkstatt, sondern einer günstigeren freien Werkstatt zu reparieren.

Deshalb müssen die Versicherer in solchen Fällen nach dem Verkehrsrecht bzw. Versicherungsrecht eben nicht die teuren Sätze regulieren. Das spielt allerdings nur dann eine Rolle, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre und nicht scheckheftgeplegt ist, wenn der Autounfall passiert.

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Unfallregulierung bei unbekanntem Versicherer

Ist der gegnerische Haftpflichtversicherer unbekannt, ist das kein Problem, solange man das Kennzeichen des Schädigers kennt. Denn damit lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherer problemlos herausfinden, wo der Schädiger bzw. sein Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Der Zentralruf der Autoversicherer ist übrigens eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft und keine staatliche Institution. Man sollte sich also davor hüten, Angebote zur Unfallregulierung anzunehmen, die von dort kommen.

Wenn bei einem Autounfall in Deutschland ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen schuld ist, erfährt man den zuständigen Versicherer übrigens über das Büro Grüne Karte. Der Zentralruf ist dann nicht zuständig.

Unfallregulierung bei einem Autounfall im Ausland

Ist der Autounfall im Ausland passiert, muss natürlich trotzdem eine Unfallregulierung stattfinden. Das beihaltet aber einige Besonderheiten. Wichtig zu wissen ist, dass das Verkehrsrecht des ausländischen Staates bei der Unfallregulierung zur Anwendung kommt. Das hat zum Beispiel darauf Auswirkungen, ob ein Gutachter oder ein Rechtsanwalt vom Unfallgegner bezahlt werden müssen.

Ansonsten besteht die Möglichkeit, die Unfallregulierung vorzunehmen, wenn man wieder zuhause ist. Denn im Jahr 2003 trat innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die sog. 4. KH-Richtlinie in Kraft.

Sie hat den Zweck, eben die Unfallregulierung bei Autounfällen im Ausland zu erleichtern. Aufgrund dieser Richtlinie ist jeder in einem Mitgliedsstaat ansässige Versicherer verpflichtet, in jedem anderen Mitgliedsstaat einen sog. inländischen Schadenregulierer zu benennen.

Der inländische Schadenregulierer in Deutschland ist meist eine deutsche Versicherung, die mit einem in Deutschland wohnhaften Geschädigten die Unfallabwicklung in deutscher Sprache vornimmt. Das kann allerdings einige Zeit dauern.

Der inländische Schadenregulierer muss nämlich während der Unfallregulierung immer mit dem ausländischen Versicherer Rücksprache nehmen. Und das wiederum dauert erfahrungsgemäß einige Zeit.

Den zuständigen inländischen Schadenregulierer erfährt man übrigens wiederum vom Zentralruf der Autoversicherer.

Unfallregulierung mit den UNFALLHELDEN

Mit dem Schadenservice der UNFALLHELDEN ist die Unfallregulierung besonders einfach und rechtssicher. Es genügt eine einfache Unfallmeldung über die Website oder die kostenfreie Hotline, aus der sich der Unfallhergang ergibt.

Anschließend kümmert sich der Schadenservice um alles weitere, um die Schadenregulierung bestmöglich zu gewährleisten. Der Schadenservice organisiert für Geschädigte nach deren Bedürfnissen und nach Lage der Unfallsituation deutschlandweit unabhängige Sachverständige, einen Rechtsanwalt für die Rechtsgebiete Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, eine passende Werkstatt und einen Mietwagen.

Natürlich kann jede einzelne Leistung auch vom Unfallopfer abgewählt oder selbst vorgenommen werden. Der Service ist übrigens für Geschädigte immer kostenlos.

UNFALLHELDEN wurde von der Stiftung Warentest als nützlich bewertet und vom TÜV Saarland im Jahr 2018 das zweite Mal in Folge mit der Note sehr gut bewertet.

Rechtsgrundlagen für die Unfallregulierung

Natürlich ergibt sich die Unfallregulierung aus dem geltenden Verkehrsrecht. Und das ist relativ komplex. Für Deutschland existieren dazu im Wesentlichen folgende Rechtsgrundlagen:

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Schmerzensgeldansprüche in der Unfallregulierung

Glücklicherweise gehen die meisten Autounfälle ohne Personenschaden ab. Kommt es aber zu Verletzungen durch einen Autounfall, stehen Schmerzensgeldansprüche und weitere Ansprüche im Raum.

Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich immer im Einzelfall daran, wie schwer die Verletzungen sind. Oft hört man von einer Schmerzensgeldtabelle. Das ist allerdings keine wirkliche Tabelle, in der man als Laie klipp und klar nachlesen kann, wieviel Schmerzensgeld man verlangen kann. Es ist in Wirklichkeit eine Zusammenstellung von Rechtsprechung, welches Gericht für welche Verletzung in der Vergangenheit wieviel Schmerzensgeld zugesprochen hat. Umso wichtiger ist es, einen fachkundigen Rechtsanwalt an der Seite zu haben. Der kann nämlich aus der Schmerzensgeldtabelle ableiten, wie hoch das individuelle Schmerzensgeld für Geschädigte ist.

Versucht man es trotzdem alleine, seine Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, sollte man nicht das erste Angebot der Versicherung annehmen. Im Zweifel wird die Versicherung nämlich versuchen, mit einem niedrigeren Betrag den Personenschaden zu regulieren.

Sind die Verletzungen daneben so schwer, dass der Geschädigte in der Haushaltsführung beeinträchtigt ist, kann man übrigens eine Haushaltshilfe engagieren. Die Kosten dafür sind der sog. Haushaltsführungsschaden.

Es gibt im Übrigen auch dann Schadensersatz dafür, wenn die Hausarbeit durch Familienangehörige erledigt wird. Das funktioniert nach dem sog. Hohenheimer Verfahren. Hiernach kann man ein Gutachten über den Wert dieser Tätigkeiten anfertigen lassen. Das kostet etwa 250 Euro. Man muss aber die Schadensminderungspflicht dabei im Blick haben. Ein solches Gutachten wird die Versicherung sicher nicht bezahlen, wenn zum Beispiel für zwei Tage Hilfe im Haushalt benötigt wird.

Unfallregulierung bei Eigenreparatur

Manche Unfallopfer sind technisch versiert genug, dass sei einen Unfallschaden selbst reparieren können. Auch dafür gibt es natürlich Schadensersatz. Dieser beläuft sich dann auf die Höhe der Materialkosten (also die beschädigten Teile) sowie eine angemessene Vergütung für die Arbeitszeit.

Bei einer Instandsetzung in Eigenregie kann außerdem auch Nutzungsausfall entstehen. Wichtig ist dann allerdings, dass genau dokumentiert wird, wie lange die Reparatur gedauert hat. Ansonsten wird sich die Versicherung bei der Unfallregulierung querstellen.

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