Unfallgutachten

Sachschaden nach einem Verkehrsunfall

Gerät der Geschädigte in einen unverschuldeten Verkehrsunfall, so entsteht zumeist nicht unerheblicher Sachschaden an seinem KFZ.

Diesen muss er als Haftpflichtschadenfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen, um dort die Schadenabwicklung anzustoßen.

Wichtig ist, dass der Geschädigte in einem solchen Fall einen Unfallgutachter beauftragt, der ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten in seinem Interesse erstellt. Das ist nötig, um den Haftpflichtschaden mit der zutreffenden Schadenhöhe bei der gegnerischen Versicherung zur Schadenregulierung einzureichen.

Die Kosten für das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten muss im Übrigen der Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer tragen.

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Was genau stellt ein Unfallgutachter in einem solchen Gutachten fest?

Zunächst dient ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten der Beweissicherung und der Bezifferung von Schadenumfang und Schadenhöhe. Der Gutachter führt also eine Fahrzeugbewertung in dem Sinne durch, dass er als Sachverständiger ermittelt, wie hoch die Kosten sind, um das KFZ wieder in den Zustand zu versetzen, den es vor dem Autounfall hatte.

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

Das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten beziffert also in erster Linie die voraussichtlichen Reparaturkosten für das KFZ. Ferner trifft der Unfallgutachter damit eine Feststellung über die eingetretene Wertminderung und den voraussichtlichen Nutzungsausfall.

Damit bietet das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten eine elementare Grundlage, um den Haftpflichtschaden danach gegenüber dem gegnerischen Versicherer geltend zu machen.

Wie sind sog. Bagatellschäden zu behandeln?

Von Bagatellschäden spricht man, wenn die Reparaturkosten nach dem Schadenfall nicht höher als etwa 700 – 800 Euro liegen, der Schadenumfang also eher überschaubar ist. In dem Fall ist ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten grundsätzlich nicht notwendig, um die Schadenregulierung durchzuführen.

Demzufolge werden, die Kosten, die ein Gutachter für ein vollwertiges Gutachten verursacht, von der gegnerischen Versicherung nicht übernommen. In solchen Fällen tritt grundsätzlich ein Kostenvoranschlag an die Stelle eines Gutachtens, das ein Unfallgutachter erstellt hat.

Das Sachverständigenbüro kann in einem solchen Fall allerdings auch ein sog. Kurzgutachten erstellen, das im Verhältnis zu einem Kostenvoranschlag eine bessere Darstellung zum Schadenfall enthält.

Die Kosten für ein solches „kleineres“ Gutachten werden dann in der Regel übernommen.

Die UNFALLHELDEN sind deutschlandweit auch dann bei der Gutachtersuche behilflich, wenn nur ein Bagatellschaden vorliegt. Einfach den Unfall über die Website oder die kostenlose Hotline melden!

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Trifft ein Sachverständiger in einem Unfallgutachten eine Aussage zu Mietwagenkosten, die der Geschädigte als Haftpflichtschaden ersetzt verlangen kann?

Nein, ein Unfallgutachten trifft über Kosten für einen Mietwagen grundsätzlich keine Aussage.

Diese hängen auch von einer Vielzahl von Faktoren ab (z.B. Mietwagenklasse, Ort der Anmietung, etc.). Der Gutachter trifft aber in einem Unfallgutachten bzw. Schadengutachten eine Aussage darüber, wie lange voraussichtlich die Reparatur dauern wird.

Diese Zeitspanne bezeichnet dann den sog. Nutzungsausfall. Abhängig von dem durch den Schadenfall betroffenen KFZ trifft der Gutachter sodann eine Aussage über die pauschale Nutzungsausfallentschädigung, die der Geschädigte im Haftpflichtschadenfall pro Tag verlangen kann.

Dieses Betrag kann er, sofern danach die Reparatur durchgeführt wird (z.B. durch Reparaturbestätigung nachweisbar) auch verwenden, um dafür ein Ersatzfahrzeug anzumieten.

Mietet der Geschädigte übrigens ein Ersatzfahrzeug an, so kann er grundsätzlich die konkret entstandenen Kosten bei der Schadenregulierung verlangen. Zu beachten ist allerdings, dass die Anmietung keine Kosten verursachen darf, die unangemessen hoch sind.

Im Zweifel sollte der Geschädigte daher einen Wagen aus einer Mietwagenklasse anmieten, die etwas unterhalb seines eigenen KFZ liegt.

Kann eine Hauptuntersuchung des KFZ ein Unfallgutachten ersetzen?

Nein, die Hauptuntersuchung hat vielmehr den Zweck, die Fahrsicherheit des KFZ zu attestieren. Sie trifft keinerlei Aussage darüber, ob Schäden am Auto vorliegen und wie hoch solche sind.

Änderungsabnahmen wiederum stehen solchen Leistungen näher.

Was sind weitere typische Sachverständigenleistungen?

Ein Sachverständiger erstellt in der Regel nicht nur Unfallgutachten bzw. Schadengutachten, sondern vielmehr KFZ-Gutachten aller Art. So kann er beispielsweise auch eine Oldtimerbewertung mittels Oldtimergutachten vornehmen, (amtliche) Beweissicherungsgutachten erstellen, oder z.B. Sonderaufbauten für Änderungsabnahmen dokumentieren.

Sollte man bei einem Kaskoschaden einen Schadengutachter beauftragen?

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn man durch eigenes Verschulden sein eigenes KFZ beschädigt hat, oder dieses ohne Fremdeinwirkung zu Schaden kam. In einem solchen Fall ist dann nicht die gegnerische Versicherung einstandspflichtig (wie beim Haftpflichtschaden), sondern die eigene Versicherung. Will man also einen derartigen Schaden am KFZ ersetzt bekommen, empfiehlt es sich in der Regel nicht, einen eigenen Schadengutachter zu beauftragen, da in der Regel die Kosten hierfür dann nicht übernommen werden.

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