Unfallratgeber am Unfallort

Unfallratgeber — Wie man sich am Unfallort richtig verhält

Es ist völlig gleichgültig, ob man bei einem Verkehrsunfall der Schädiger, der Geschädigte oder nur ein nicht direkt Beteiligter ist: Das richtige Verhalten nach einem Unfall ist extrem wichtig. Wie das geht und worauf man achten sollte, verrät Ihnen dieser Ratgeber:

1. Achten Sie auf Ihre Sicherheit und die der anderen Beteiligten

Seien Sie immer vorsichtig, wenn Sie sich an einer Unfallstelle befinden. Sehr häufig kommt es vor, dass die Unfallstelle nicht ordentlich abgesichert wurde, infolgedessen geschehen Folgeunfälle und nicht selten kommen Personen unnötig zu Schaden. Stellen Sie daher immer sicher, dass die Warnblinkanlage des Fahrzeugs eingeschaltet ist, das Warndreieck im richtigen Abstand aufgestellt wurde und ziehen Sie die Warnweste an.

2. Verständigen Sie den Notruf

Gerade bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden sollten Sie unbedingt den Notruf kontaktieren (in Deutschland zu erreichen unter der Nummer 112). Dadurch werden umgehend der nächstgelegene Notarzt und die Polizei über den Unfall informiert und können professionelle Hilfe leisten. Bis die Hilfskräfte eintreffen, stellen Sie sicher, dass eine bestmögliche Erstversorgung der Unfallopfer gewährleistet ist.

3. Erstellen Sie einen Unfallbericht

Sobald die Erstversorgung der Unfallopfer erledigt ist oder wenn es keine Personenschäden gegeben hat, ist es wichtig, die entstandenen Schäden nach dem Autounfall möglichst präzise zu dokumentieren. Hilfreich sind dabei Fotos von der Unfallstelle, die Erstellung einer Unfallskizze und die Ermittlung etwaiger Zeugen. Das erleichtert der Polizei die Arbeit ungemein und stellt sicher, dass die Unfallstelle möglichst schnell geräumt werden kann.

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4. Ihre Aussage bei der Polizei

Ist die Polizei vor Ort, sollten Sie den Unfallhergang möglichst präzise aus Ihrer Sicht schildern, damit die Beamten vor Ort sich ein plausibles Bild vom Unfallhergang machen können. Sollten Sie befürchten, dass Sie den Unfall zu verschulden haben, können Sie auch Ihr Zeugnisverweigerungsrecht nutzen, Sie müssen dann lediglich Ihre Personalien nennen.

5. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, die Unfallstelle ist geräumt – Was jetzt?

Nach dem Unfall sollte man sich darum kümmern, dass die Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss, möglichst zeitnah informiert wird. Handelt es sich für Sie um einen Haftpflichtschaden, also trägt Ihr Unfallgegner die Schuld an dem Unfall, sollten Sie die Abwicklung des Verkehrsunfalls Fachleuten überlassen. Ein Gutachten ermittelt die Schäden an Ihrem Fahrzeug, ein Anwalt kann sich wiederum um die Regulierung des Schadens mit dem gegnerischen Versicherer kümmern. So stellen Sie sicher, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Haben Sie selbst den Unfall verursacht, informieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Diese wird sich mit Ihrem Unfallgegner in Verbindung setzen und übernimmt für Sie die weitere Schadenregulierung. Die wichtigste Information, die ein Versicherer hier braucht, sind die Kennzeichen der beteiligten Kraftfahrzeuge.

6. Was sollte man nicht tun?

Wenn man einen Unfall verursacht hat, sollte man unter gar keinen Umständen die Unfallstelle verlassen. Dies gilt als Fahrerflucht, der Rechtsgeber spricht hierbei vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Dies stellt eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches dar und kann im schlimmsten Fall zu einer Anzeige führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der Versicherungsschutz entfällt und der Verantwortliche persönlich für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Alternativ kann der eigene Versicherer den Schaden mit dem Unfallopfer regulieren und im Anschluss den Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen. Weitere Auswirkungen könnte es auch bei der eigenen Rechtsschutzversicherung geben. Diese muss bei Fahrerflucht die Kosten für einen Unfall nicht übernehmen.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.