Schadensgutachten nach Verkehrsunfall

Schadensgutachten: Wann ist es nötig?

Ein Schadensgutachten wird zwangsläufig für einen Schaden erstellt. Und das ist nach einem Unfall mit einem KFZ in aller Regel der Fall. Der Schaden kann dann in unterschiedlicher Art und Weise bestehen, bis hin zu einem wirtschaftlichen oder gar technischen Totalschaden. Nachdem ein Schadensgutachten häufig das Schadensbild nach einem Unfall betrachtet, wird es auch Unfallgutachten genannt.

Schadensgutachten: Was wird darin festgehalten?

Ein Schadensgutachten bzw. Unfallgutachten stellt den Schaden fest, also Schadenhöhe und Schadenumfang. Dies beginnt in der Regel mit der Feststellung der Reparaturkosten, die notwendig sind, um das KFZ nach dem Unfall wieder in den Zustand zu versetzen, den es vorher hatte. Die Feststellung der präzisen Reparaturkosten unterbleibt nur dann, wenn offensichtlich das Fahrzeug so schwer beschädigt ist, dass die Reparaturkosten zwangsläufig den Wiederbeschaffungswert deutlich übersteigen.

Ist nicht eindeutig auf den ersten Blick erkennbar, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, so bestimmt der Gutachter in seinem Schadengutachten die Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert und Restwert des KFZ.

Zudem stellt der Unfallgutachter eine Wertminderung fest und beziffert sie und gibt die Grundlagen für den Nutzungsausfall an.

Das Schadengutachten ist daher dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt deutlich überlegen, weil dieser eben über die reinen Reparaturkosten hinaus nichts angibt. Das Gutachten ist daher grundsätzlich immer vorzugswürdig.

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Schadensgutachten: Wie sieht es bei Bagatellschäden aus?

Auch bei Bagatellschäden kann ein Schadensgutachten erstellt werden. Das Problem dabei ist dann nur, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten nicht tragen muss. Das liegt daran, dass bei einem Bagatellschaden die Kosten für das Gutachten ungefähr so hoch wären, wie der Schaden selbst. Und das wäre unverhältnismäßig. Deshalb können Bagatellschäden mit einem Kostenvoranschlag abgerechnet werden.

Dennoch sollte man nicht von vornherein davon absehen, einen Unfallgutachter mit der Schadensermittlung zu beauftragen. Denn ein erfahrener Gutachter kann einen Bagatellschaden meist auf den ersten Blick erkennen. Er erstellt dann kein vollwertiges Schadengutachten, sondern ein sog. Kurzgutachten.

Dieses ist vom Umfang geringer und verursacht damit lediglich Kosten, die wiederum der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung tragen müssen, auch wenn die Bagatellgrenze nicht überschritten ist. Ebenso, wie beim Kostenvoranschlag.

Deshalb sollte man sich im Zweifel nicht vom Unfallgutachter abhalten lassen. Das Schadengutachten ist dem Kostenvoranschlag immer überlegen. Die Bagatellgrenze liegt übrigens bei ca. 750 Euro. Das bedeutet, dass auch ein klein wirkender Schaden in der Regel die Bagatellgrenze übersteigt.

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Schadengutachten: Wie ist das mit den Kosten?

Die Kosten, die der Gutachter verursacht, richten sich nach der sog. Ortsüblichkeit. Dazu gibt es jährliche Honorarbefragungen unter Gutachtern in unterschiedlichen Regionen Deutschlands. Die solchermaßen ermittelten durchschnittlichen Honorare sind das, was ortsüblich für ein Gutachten an Kosten entsteht. Die gegnerische Versicherung muss dann im Haftpflichtfall (also wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat) diese Kosten tragen, so dass der Geschädigte damit nicht belastet wird.

Anders ist es bei einem sog. Kaskoschaden. Das ist der Fall, wenn man selbst den Unfall verursacht hat und den Schaden am eigenen KFZ begutachtet haben will. Ob die eigene Versicherung die Kosten des Gutachtens tragen muss, hängt davon ab, was man mit der Versicherung vereinbart hat. Deshalb empfiehlt es sich beim Kaskoschaden immer, vorher mit der eigenen Versicherung Rücksprache zu halten.

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Schadengutachten: Ist Gutachter gleich Gutachter?

Nein, den Sachverständigen sollte man nach einem Unfall jedenfalls nicht von der gegnerischen Versicherung aussuchen lassen. Man muss sich immer vorstellen: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss den Schadenfall bezahlen. Was ist also ihr Interesse? Richtig, dass der Schaden möglichst gering ausfällt. Deshalb wird ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger im Zweifel den Schaden niedriger ansetzen, als ein Gutachter, der im Auftrag des Geschädigten tätig wird.

Vorsicht ist bei der eigenen Beauftragung eines Sachverständigen trotzdem geboten: Bekannte Sachverständigenorganisationen (z.B. TÜV und Dekra) werden oft im Auftrag von Versicherungen tätig.

Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

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Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

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Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

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Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

Das heißt, auch wenn sie im Auftrag des Geschädigten begutachten, so wollen sie trotzdem ihr Verhältnis zur Versicherungswirtschaft nicht gefährden. Es empfiehlt sich also dringend, einen Gutachter zu wählen, der überhaupt nicht im Auftrag von Versicherungen arbeitet.

Der Schadenservice der UNFALLHELDEN arbeitet aus diesem Grund deutschlandweit nur mit unabhängigen Sachverständigen zusammen. Damit ist sichergestellt, dass bei der Erstellung eines Schadensgutachtens nur die Interessen des Geschädigten berücksichtigt werden.

Die Qualifikation eines Gutachters spielt natürlich ebenfalls eine Rolle. Deshalb werden die mit UNFALLHELDEN kooperierenden Sachverständigen sorgfältig ausgewählt und laufend überwacht.

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Schadengutachten: Dient es noch einem weiteren Zweck, als der Feststellung des Schadens?

Ja, es dient daneben auch der Beweissicherung. Die Wichtigkeit der Beweissicherung wird häufig unterschätzt. Denn ist das KFZ erst einmal repariert, lässt sich nicht mehr feststellen, welcher Schaden daran überhaupt vorlag. Außerdem liefert das Sachverständigengutachten aufgrund der Dokumentation der Unfallschäden auch Anhaltspunkte dafür, wie es zu dem Unfall gekommen sein muss bzw. kann. Deshalb ist die Beweissicherung eine weitere wichtige Funktion des Schadensgutachtens, will man später bei der Unfallabwicklung keinen Nachteil haben.

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Schadengutachten: Was ist der Unterschied zu einem Wertgutachten?

Ein Wertgutachten enthält als Kernbestandteil die Fahrzeugbewertung. Das tut das Schadengutachten zwar auch, die Fahrzeugbewertung spielt aber eigentlich nur beim Wiederbeschaffungswert eine Rolle. Eine Schadenshöhe ermittelt das Wertgutachten wiederum natürlich nicht, weil es nicht um einen Schaden geht, sondern „nur“ um die Festellung, was das konkrete Fahrzeug für eine Zeitwert aufweist.

Für ein Wertgutachten gibt es im Übrigen keinen Anspruch darauf, dass die Kosten dafür eine Versicherung bezahlt. Ob es wirklich notwendig ist, muss daher der Fahrzeughalter reiflich überlegen. Weder Schadensgutachten, noch Wertgutachten haben übrigens irgendetwas mit der Hauptuntersuchung zu tun, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muss. Die Hauptuntersuchung dient der Untersuchung auf Verkehrssicherheit und gibt daher nichts an, was für die Schadenabwicklung oder den Wert des KFZ von irgendeiner Bedeutung sein könnte.

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