10 Regeln nach einem Autounfall
Was Sie nach einem Unfall tun und nicht tun sollten
1. Verschenken Sie nicht leichtfertig Ansprüche
Viele denken, wenn die Versicherung nach einem Unfall den Schaden am Fahrzeug repariert, sollten alle Ansprüche erledigt sein.
Aber: Weit gefehlt! Als Geschädigter steht Ihnen gegen die Versicherung nach einem Unfall nicht nur die Reparatur des KFZ zu, sondern beispielsweise auch ein Anspruch auf Nutzungsersatz und Wertminderung.
Dies alleine macht schnell mehrere hundert Euro aus.
2. Fragen Sie niemals die Versicherung um Rat
Die gegnerische Versicherung muss nach dem Unfall für den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommen. Und generell gilt:
Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund. Wenn Sie also die gegnerische Versicherung nach einem Unfall um Rat fragen, dürfen Sie getrost davon ausgehen, dass die Versicherung versuchen wird, auf Ihre Kosten Geld zu sparen.
Freundliche Worte der Versicherung sollten Sie nicht als Zeichen interpretieren, dass das möglicherweise anders sein könnte.
Auch wenn Sie bei Ihrer eigenen Versicherung anrufen, wird diese Ihnen in der Regel keinen vernünftigen Rat geben, sondern Sie an die gegnerische Versicherung verweisen (getreu dem Motto: „Eine Hand wäscht die andere“).
3. Vorsicht mit den Zentralruf der Autoversicherer
Der Zentralruf der Autoversicherer ist ein Instrument, dass es Ihnen ermöglichen soll, nach einem Unfall die Versicherung des Schädigers herauszufinden.
In Wirklichkeit aber ist der Zentralruf der Autoversicherer ein ausgesprochen wirkungsvolles Instument der Versicherungen, um Geld auf Ihre Kosten zu sparen (nähere Informationen dazu liefert Ihnen dieser Beitrag.
Sie sollten also niemals Angebote zur Abwicklung des Schadens annehmen, die Sie vom Zentralruf der Autoversicherer erhalten.
4. Versuchen Sie nicht, den Unfall selbst zu regulieren
Auch wenn Sie denken, die gegnerische Versicherung wird Ihnen den Schaden an Ihrem KFZ auch ohne professionelle Hilfe ersetzen, versuchen Sie das besser nicht.
Die gegnerische Versicherung hat schließlich kein Geld zu verschenken, Sie wird Ihnen also nicht freiwillig sämtliche Schäden ersetzen, die Ihnen zustehen. Sie sollten sich daher bei der Regulierung immer professioneller Hilfe bedienen.
5. Unterschreiben Sie nicht leichtfertig irgendein Dokument
Egal, wie aufgewühlt Sie nach einem Unfall sind, unterschreiben Sie niemals an der Unfallstelle ein Dokument, das irgendeine Aussage über die Schuldfrage trifft.
Unterschreiben Sie außerdem nichts, wodurch Sie später unter Umständen von der Versicherung nicht mehr Ihren vollständigen Schaden ersetzt verlangen können, z.B. Abgeltungsvereinbarungen oder ähnliches.
Gleichermaßen gilt dies auch für einen späteren Zeitpunkt:
Solange Sie sich nicht durch einen eigenen Experten darüber vergewissert haben, dass sämtliche Ansprüche aus dem Unfall erfüllt worden sind, unterschreiben Sie nichts, was eine gegenteilige Aussage beinhalten könnte
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6. Überlassen Sie die Regulierung nicht dem Abschleppdienst oder der Werkstatt
Häufig beobachtet man, dass nach einem Autounfall entweder der Abschleppdienst oder die Werkstatt, in die das KFZ gebracht wurde, dem Geschädigten die Schadenabwicklung anbieten.
Als Geschädigter sollten Sie sich hierauf niemals einlassen. Denn zum Einen können diese Dienstleister Ihnen keine vollständige Wahrnehmung Ihrer Rechte gewährleisten, zum Anderen haben solche Dienstleister häufig Verträge mit Versicherungen geschlossen.
Mit anderen Worten: Das freundliche Angebot erweist sich als Mittel der Versicherungen, um auf Ihre Kosten Geld zu sparen.
7. Beauftragen Sie stets einen eigenen Sachverständigen
Lassen Sie sich niemals darauf ein, dass der Schaden an Ihrem KFZ durch einen Sachverständigen ermittelt wird, den die gegnerische Versicherung beauftragt hat. Was dann passiert, liegt auf der Hand:
Der von der Versicherung beauftragte Gutachter wird versuchen, seinem Auftraggeber Geld zu sparen, er wird also den Schaden geringer darstellen, als er in Wirklichkeit ist.
Das sagen unsere Kunden:
8. Lassen Sie Ihr Unfallauto nicht grundlos nachbesichtigen
Wenn Sie einen eigenen Sachverständigen mit der Begutachtung des Unfallschadens beauftragt haben, versuchen Versicherungen häufig, einen eigenen Gutachter mit der Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen.
Lassen Sie sich darauf nicht ein, die Versicherung hat grundsätzlich kein Recht, das Fahrzeug nachzubesichtigen.
Denn natürlich wird der von der Versicherung beauftragte Gutachter den tatsächlichen Schaden wesentlich niedriger darstellen und die Versicherung wird dies zum Anlass nehmen, den Ihnen zustehenden Schadensersatzanspruch zu kürzen.
9. Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt
Generell sollten Sie die Regulierung mit der Versicherung nicht selbst versuchen.
Denn Sie begegnen auf der Seite der Versicherung Bearbeitern, die mit der Materie bestens vertraut sind und den klaren Auftrag haben, der Versicherung Geld zu sparen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen die Gewähr dafür bieten, dass Sie dasjenige erhalten, was Ihnen zusteht.
Und bezahlen müssen Sie ihn ebenfalls nicht, die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung tragen.
10. Lassen Sie sich nicht auf die Werkstatt der Versicherung ein
Häufig versuchen Versicherungen, Ihnen eine Werkstatt anzudienen, in der Ihr Fahrzeug repariert werden soll.
Lassen Sie sich nicht darauf ein, Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Eine von der Versicherung empfohlene Werkstatt wird in aller Regel aufgrund des Kostendrucks Ihr Fahrzeug möglichst billig reparieren, vielleicht sogar unfachmännisch und mit gebrauchten Ersatzteilen.