Wenn’s gekracht hat, gibt es eine einfache Möglichkeit der Schadensregulierung
Nach einem Autounfall steht der Unfallgeschädigte vor zahlreichen Herausforderungen. Er muss vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Schaden an seinem KFZ und gegebenenfalls einen Personenschaden ersetzt bekommen.
Die gegnerische Versicherung allerdings versucht, bei der Schadensregulierung möglichst wenig bezahlen. Damit will sie Geld auf Kosten des Geschädigten zu sparen.
Ohne professionelle Hilfe bei der Schadensregulierung wird der Unfallgeschädigte kaum zu seinem Recht kommen.
In der Regel weiß der Geschädigte noch nicht einmal, was ihm nach dem Autounfall überhaupt für Rechte zustehen.
Der gegnerische Haftpflichtversicherer weiß dies zwar sehr genau. Aber er wird aus eigenem Interesse kaum dem Geschädigten dazu verhelfen, möglichst viel nach dem Unfall ersetzt zu bekommen.
Der gegnerische Versicherer wird bei nahezu allen Ansprüchen im Übrigen wahrscheinlich versuchen, die dem Geschädigten zustehenden Geldbeträge zu kürzen.
Einige Dinge, die der Geschädigte als Schadensposition verlangen kann, sind z.B.
- Verbringungskosten
- Reparaturkosten
- Kosten für einen Gutachter
- Wertminderung bzw. merkantiler Minderwert
- Kosten für einen Rechtsanwalt
- Schmerzensgeld
Im Einzelfall ist das allerdings nicht alles. Es gibt noch zahlreiche weitere Schadenspositionen, die dem Geschädigten gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach einem Unfall zustehen.
Schadensregulierung – So funktioniert’s:
- Unfallschaden beim professionellen Helfer melden
Als erstes sollte der Unfallschaden einem professionellen Helfer gemeldet werden, der sich um alles kümmert. Das geht bei den UNFALLHELDEN unter www.unfallhelden.de.
- Unabhängige Ermittlung der Schadenshöhe
Die Schadenshöhe sollte durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden. Das organisieren die UNFALLHELDEN deutschlandweit.
- Schadensregulierung bei der Versicherung anstoßen
Wenn die Schadenshöhe feststeht, sollte man die Schadensregulierung mit der Versicherung durch einen Rechtsanwalt vornehmen lassen. Die UNFALLHELDEN sind dabei deutschlandweit behilflich.
- Geld bekommen
Wenn die Versicherung die Schadensregulierung beendet hat, erhält der Unfallgeschädigte das Geld ausbezahlt. So einfach ist das.
UNFALLHELDEN ist bekannt aus:
Wie aber sollte der Geschädigte die Schadensregulierung in seinem Sinne am Besten vornehmen?
Wichtig ist bei der Schadensregulierung, dass der Geschädigte versicherungsunabhängige Unterstützung erhält.
Diese gibt es zum Beispiel beim Schadenservice der UNFALLHELDEN komfortabel und ohne Kostenrisiko.
Im ersten Schritt ist es notwendig, festzustellen, wie hoch überhaupt der Schaden am KFZ ist. Also wie hoch die Reparaturkosten sein werden.
Die entsprechende Feststellung trifft ein KFZ-Gutachter bzw. Sachverständiger, der das KFZ besichtigt. Er dokumentiert die entstandenen Unfallschäden und fertigt Lichtbilder und erstellt damit ein Gutachten über den Unfallschaden.
Das Gutachten trifft auch eine Aussage über die eingetretene Wertminderung sowie die voraussichtliche Reparaturdauer.
Dies wiederum ist relevant für die Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung. Damit erfährt der Unfallgeschädigte, was ihm im Rahmen der Schadensregulierung vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zusteht.
Bei einem Totalschaden ermittelt der Gutachter im Übrigen auch den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des verunfallten KFZ.
Dasjenige, was dem Geschädigten bei einem Totalschaden gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung im Rahmen der Schadensregulierung zusteht, ist die Differenz von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Dem Geschädigten sind damit die Reparaturkosten und weitere wesentliche Teile des ihm durch den Unfall entstandenen Schadens bekannt.
Schadensregulierung: Die Einreichung bei der Versicherung
Um nun die Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung einzuleiten, muss man das Gutachten mit einem Unfallbericht bei der Versicherung einreichen. Das nennt man fiktive Abrechnung nach Gutachten.
Auch dies sollte der Verunfallte allerdings nicht selbst tun, da die Haftpflichtversicherer gerne Kürzungen an den Geldbeträgen vornehmen, um selbst Geld zu sparen.
Sinnvoller ist es, diesbezüglich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der mit Unfallbericht und Sachverständigengutachten die weiteren möglicherweise bestehenden Schadensersatzansprüche prüft und gegenüber der KFZ-Versicherung geltend macht. Die UNFALLHELDEN sind gerne bei der Organisation eines erfahrenen Rechtsanwalts behilflich.
Damit ist gewährleistet, dass die Versicherung dem Geschädigten nicht unberechtigt Ansprüche kürzt.
Die gegnerische Versicherung wird nun ihren Versicherungsnehmer – also den Schädiger – dazu auffordern, seinerseits zu dem Unfall Stellung zu nehmen. Damit wird dann die Schuldfrage endgültig geklärt.
Der Schadensfall gelangt damit in die endgültige Regulierung. Das bedeutet also, dass die Versicherung zahlen muss.
Sobald die Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung beendet hat, erhält der Verunfallte den ihm zustehenden Schadensersatz.
Die Kosten für den Gutachter und den Rechtsanwalt muss der Verunfallte im Übrigen nicht selbst bezahlen, auch die dadurch entstandenen Kosten sind Schaden und werden vom Haftpflicht-Versicherer bezahlt.
Schadensregulierung: Muss das Auto repariert werden?
Ob der Verunfallte den Schaden an seinem KFZ übrigens tatsächlich reparieren möchte, bleibt ihm selbst überlassen.
Er kann das Geld, dass der Versicherer für den Schadensfall bezahlt hat, auch nach Belieben anders verwenden.
Will er aber den Schaden an seinem KFZ nach dem Unfall reparieren lassen, so kann er den aus der Schadensregulierung erlangten Betrag für eine vollständige, aber auch teilweise Reparatur verwenden.
Natürlich ist es mühsam, die Schadensregulierung selbst vornehmen zu wollen und sich die notwendigen Dienstleister selbst zu organisieren.
Dafür gibt es die UNFALLHELDEN, die nach einem Unfall die komplette Schadensregulierung aus einer Hand anbieten: Gutachter, Rechtsanwalt, Werkstatt, Ersatzwagen und vieles mehr.
Schadensregulierung war noch nie so einfach!
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