Wie lässt sich die Versicherung herausfinden?
Nach einem Verkehrsunfall kommt es vor, dass der Unfallgegner seinen eigenen Versicherer nicht weiß, oder der Verursacher Fahrerflucht begangen hat.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem das gegnerische Kennzeichen.
Damit kann der Geschädigte über den Zentralruf der Autoversicherer den gegnerischen Versicherer ermitteln lassen.
Der Zentralruf der Autoversicherer
Den Zentralruf der Autoversicherer sollte der Geschädigte allerdings nicht selbst ansprechen, auch wenn die Schuldfrage eindeutig erscheint.
Der Zentralruf der Autoversicherer ist keine staatliche Institution, sondern eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft. Diese dient sehr stark dem Zweck, der einstandspflichtigen Versicherung nach einem Unfall Geld zu sparen.
Denn generell gilt: Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund!
Der Zentralruf der Autoversicherer kann beispielsweise durch einen Gutachter, einen Rechtsanwalt oder einen anderen professionellen Unfallhelfer angesprochen werden.
Spricht der Verunfallte den Zentralruf persönlich an, wird man ihm dort das sog. Aktive Schadenmanagement der Versicherungswirtschaft andienen.
Und das funktioniert folgendermaßen:
Nach dem Unfall hat der Verunfallte das Recht, einen eigenen Gutachter mit der Begutachtung des KFZ zu beauftragen. Das dient wiederum dazu, um sich ein konkretes Bild vom Schaden an dem Unfallwagen zu verschaffen.
Das Aktive Schadenmanagement allerdings beinhaltet vor allem, dass ein Gutachter durch die gegnerische Versicherung beauftragt wird. Dieser wird dann den durch den Verkehrsunfall verursachten Schaden naturgemäß möglichst klein darstellen, um dadurch die Kosten für die Unfallregulierung möglichst niedrig zu halten.
Selbst bei einem einfachen Blechschaden entgehen dem Geschädigten so schnell einige hundert oder gar tausend Euro, die er als Schadensersatz beanspruchen kann.
Überlässt der Verunfallte daneben der Versicherung die Wahl der Werkstatt, so muss ihm klar sein, dass es sich dabei um eine Werkstatt handelt, die eine Vertragsbeziehung mit dem Haftpflichtversicherer hat.
Dies wiederum führt zu einem ganz erheblichen Preisdruck, so dass eine solche Werkstatt kaum vernünftige Arbeit bei der Instandsetzung des KFZ leisten kann.
Außerdem wird der Haftpflichtversicherer versuchen, dem Verunfallten weitere Ansprüche nicht zu bezahlen. Zum Beispiel nämlich Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung.
Soweit es im Übrigen um den Erhalt der Mobilität des Verunfallten nach dem Unfall geht (Stichwort: Ersatzfahrzeug), versucht die Versicherungswirtschaft auch in diesem Zusammenhang, Geld zu sparen. Indem sie zum Beispiel nur eine ÖPNV-Karte oder ein Fahrrad zum Erhalt der Mobilität anbietet.
Es ist daher unter allen Umständen sinnvoll, als Geschädigter den Zentralruf der Autoversicherer nicht selbst anzusprechen und sich unter keinen Umständen auf die Ratschläge der Versicherungswirtschaft einzulassen.
Ohne das Kennzeichen des Schädigers kann übrigens auch der Zentralruf nichts unternehmen, um den zuständigen Haftpflichtversicherer zu ermitteln.
Liegt also zum Beispiel Fahrerflucht vor, weil der Verursacher auf das eigene KFZ aufgefahren ist und sich dann entfernt hat, so ist die Polizei der erste Ansprechpartner.
Denn manchmal lässt sich der Unfallgegner, das Kennzeichen und damit der Versicherer noch durch die Polizei ermitteln.
Die UNFALLHELDEN
Professionelle versicherungsunabhängige Hilfe nach einem Unfall bieten zum Beispiel die UNFALLHELDEN.
Dort können Sie über die kostenlose Hotline 0800 72 41 794 oder über ein Unfallformular einfach und komfortabel den Unfall melden und den Unfallhergang schildern.
Die UNFALLHELDEN kümmern sich sodann um alles Notwendige, damit Ihr Auto perfekt repariert und Ihr vollständiger Schaden durch den Versicherer ersetzt wird.