Schadensersatz nach einem Autounfall in München

Schadenersatz nach einem Autounfall in München — Was der geschädigte Autofahrer nach einem Unfall verlangen kann

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert, der Sachschaden am KFZ ist meist nicht unerheblich und ist das Unfallopfer auch noch verletzt worden, so steht ihm in der Regel neben dem Schadensersatz auch noch Schmerzensgeld zu.

Aber welches Vorgehen ist nun dem Geschädigten zu raten? Soll er sich unmittelbar an einen im Verkehrsrecht fachkundigen Rechtsanwalt wenden?

Wichtig ist es nach einem Autounfall zunächst, überhaupt zu wissen, wie hoch der durch den Unfall verursachte Sachschaden und demzufolge der Schadensersatz bezüglich des Sachschadens ist. Diese Frage kann ein Jurist nicht beantworten, auch nicht ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Der erste Schritt ist es also, einen Münchner KFZ-Gutachter zu beauftragen, der den entstandenen Schaden am KFZ beziffert.

Das Verkehrsrecht gesteht dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall das Recht zu, sich einen eigenen Gutachter zu suchen und diesen mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Als der geschädigte Autofahrer ist es unbedingt sinnvoll, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, will man sicherstellen, dass das eigene KFZ sachgerecht begutachtet wird.

Denn überlässt man die Wahl des Sachverständigen der gegnerischen Versicherung, verzichtet man schnell auf viel Geld, das dem Unfallopfer nach dem Verkehrsrecht zustehen würde.

Vorsicht vor der gegnerischen Versicherung

Eines ist ja klar: Die gegnerische Versicherung hat keinerlei Interesse daran, dem Unfallopfer nach dem Unfall möglichst viel Geld zu bezahlen, sie wird daher außerordentliche Anstrengungen unternehmen, um dem Fahrer bzw. der Fahrerin des unverschuldet verunfallten KFZ weniger bezahlen zu müssen, als das Verkehrsrecht eigentlich vorsehen würde.

Der Gutachter besitzt dabei außerordentliche Wichtigkeit: Ihm steht nämlich ein gewisser Ermessensspielraum bei der Bemessung der Unfallschäden zu, so dass das Votum des Sachverständigen bereits deutlich niedriger ausfallen kann, wenn er von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragt wurde.

In München sind zahlreiche Gutachter tätig, die vollkommen unabhängig arbeiten, es gibt aber ebensoviele, die regelmäßig für Versicherungen tätig sind.

Die letztgenannte Gruppe wiederum hat natürlich ein Interesse daran, ihr Auftragsvolumen nicht dadurch zu gefährden, dass sie auch bei Beauftragung durch den Geschädigten den Schaden möglichst hoch bemisst.

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Unabhängigkeit ist Trumpf

Sachgerecht kann eine Begutachtung nach einem Autounfall daher nur dann sein, wenn der Gutachter wirklich vollständig unabhängig von sämtlichen Versicherungsgesellschaften arbeitet.

Aus diesem Grund arbeiten die Unfallhelden nur mit Münchner Sachverständigen zusammen, die ausschließlich im Sinne der Unfallopfer tätig werden und nicht mit der Versicherungswirtschaft kooperieren.

Theoretisch lässt sich der Schaden nach einem Unfall auch durch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt ermitteln. Davon ist allerdings immer dann abzuraten, wenn der Schaden über der sog. Bagatellgrenze liegt, als größer ist, als etwa 750 Euro. Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt nämlich nicht alle Schadenspositionen, die der Geschädigte nach dem Verkehrsrecht beanspruchen könnte. So trifft er zum Beispiel keine Aussage über die Wertminderung, die als Schadensersatz aber grundsätzlich bezahlt werden müsste.

Liegt das Gutachten vor, ist es unbedingt sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit der weiteren Regulierung zu betrauen. Nur ein Rechtsanwalt kann beurteilen, was das Verkehrsrecht dem Unfallopfer im Einzelfall zubilligt und wie hoch der Schadensersatz im Einzelfall ist, den die Versicherung zu bezahlen hat.

Wie sieht die Situation aus, wenn Schmerzensgeld oder Arbeitsunfähigkeit im Raum steht?

Ist der Unfallgeschädigte durch den Verkehrsunfall verletzt worden, so steht ihm in der Regel auch Schmerzensgeld zu, außerdem Schadensersatz für entgangene Gelder aufgrund Arbeitsunfähigkeit. Wie hoch das Schmerzensgeld ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Anwalt kann anhand der vorangegangenen Rechtsprechung einschätzen, wie hoch das Schmerzensgeld ist, das das Verkehrsrecht dem Unfallopfer zubilligt. Dies sollte ein Unfallgeschädigter also unter keinen Umständen alleine versuchen, will er nicht Gefahr laufen, dass die gegnerische Versicherung versucht, ihn mit einem sehr niedrigen Betrag zufrieden zu stellen.

Der weitere Gang der Unfallregulierung

Auch ohne einen Anspruch auf Schmerzensgeld prüft der Anwalt, was dem Unfallgeschädigten nach dem Verkehrsrecht zusteht und reicht den bezifferten Anspruch auf Schadensersatz bei der gegnerischen Versicherung ein. Gleichzeitig trägt er dafür Sorge, dass keine unberechtigten Kürzungen erfolgen und die Regulierung zeitnah abgeschlossen wird.

Weshalb der Unfallgeschädigte die Regulierung nicht ohne professionelle Hilfe versuchen sollte

Das Verkehrsrecht ist eine durchaus komplexe Materie, in der sich der Unfallgeschädigte ohne Rechtsberatung nicht auskennen kann. Diese Unterlegenheit nutzt die Versicherungswirtschaft gerne aus, um auf Kosten des Unfallopfers möglichst weitreichende Einsparungen an dem Unfall vornehmen zu können. Man darf nicht vergessen, dass ein Versicherer jedes Jahr viele Tausend oder gar Millionen an Unfällen zu regulieren hat. Und lässt sich nur ein Betrag von etwa 100 Euro an jedem Unfall einsparen, kommt dadurch jedes Jahr eine ganz erhebliche Summe zusammen.

Versicherungsunabhängige Hilfe nach einem Verkehrsunfall erhält der Geschädigte beispielsweise bei den Unfallhelden. Die Unfallhelden verfügen über ein Netzwerk aus unabhängigen Gutachtern, Werkstätten, Rechtsanwälten und Mietwagenunternehmen und bieten so sämtliche Leistungen aus einer Hand.

Die UNFALLHELDEN wünschen allzeit sichere Fahrt.