Wenn ein Autounfall passiert, muss hinterher die Schadensabwicklung für den Geschädigten erfolgen. Bei der Schadensabwicklung sind viele einzelne Schadenspositionen zu berücksichtigen. Zum Beispiel:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Kosten für ein Gutachten
- Kosten für einen Anwalt
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungskosten
- Heilbehandlungskosten
- Verbringungskosten
- und dergleichen mehr.
Kaum ein Unfallopfer kann all diese Schadenspositionen alleine beziffern, um sie gegenüber dem gegnerischen Versicherer geltend zu machen. Deshalb gibt es den Komplettservice zur Schadensabwicklung UNFALLHELDEN. Nach einem Schadensfall kümmert sich UNFALLHELDEN im ausschließlichen Interesse des Geschädigten um alles, was für die Ansprüche des Unfallopfers notwendig oder sinnvoll ist.
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„Unfallhelden bietet ein Komplettpaket zum Thema Unfall und KFZ, verbunden mit dem Service einer vollständigen Unfallabwicklung, wie es im deutschen Raum kein zweites Angebot gibt.“ CHIP
„Fazit: Unfallhelden nützlich und bequem“ Stiftung Warentest
Schadensabwicklung mit UNFALLHELDEN: Warum das der einfachste Weg ist:
Um den Schadensfall im bestmöglichen Interesse des Unfallgeschädigten abwickeln zu können, sind mehrere Dienstleistungen nötig. Zum Beispiel benötigt man Gutachter, Rechtsanwalt, Werkstatt, Mietwagen oder Autoaufkäufer und dergleichen mehr. Mit dem Komplettservice UNFALLHELDEN erhält der Geschädigte nach einem Unfall alles aus einer Hand.
UNFALLHELDEN arbeitet unabhängig von allen Versicherungen, so dass garantiert ist, dass das Unfallopfer bei der Schadensabwicklung das bestmögliche Ergebnis bekommt. Für Unfallopfer besteht daneben keinerlei Kostenrisiko. Alle Leistungen müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt werden.
Das sagen unsere Kunden:
Schadensabwicklung Schritt 1:
Der erste Schritt der Schadensabwicklung ist die Feststellung, wie hoch der durch den Autounfall entstandene Schaden überhaupt ist. Dazu empfiehlt es sich, einen unabhängigen Gutachter mit der Feststellung zu beauftragen. Wichtig ist die Unabhängigkeit deswegen, weil die gegnerische Haftpflichtversicherung im Zweifel versuchen wird, die Reparaturkosten und weiteren Schadenspositionen niedriger anzusetzen. Deshalb sollte ein Gutachter nie durch die gegnerische Versicherung beauftragt werden. Dann muss er ja schließlich die Interessen der Versicherung wahren.
UNFALLHELDEN arbeitet daher ausschließlich mit unabhängigen Sachverständigen zusammen und kümmert sich deutschlandweit darum, dass Geschädigte innerhalb von maximal zwei Werktagen einen Besichtigungstermin erhalten.
Theoretisch könnte der Schaden auch durch Kostenvoranschlag einer Werkstatt beziffert werden. Diese Methode weist allerdings mehrere Nachteile auf:
- Ein Kostenvoranschlag bemisst nur die Reparaturkosten, aber zum Beispiel keine Wertminderung.
- Mit einem Kostenvoranschlag lässt sich ein Totalschaden nicht abrechnen, weil Wiederbeschaffungswert und Restwert nicht dargestellt werden.
- Der Kostenvoranschlag enthält auch keinerlei Angaben zum Nutzungsausfall.
Die tatsächliche Schadenshöhe wird daher durch ein Schadengutachten wesentlich besser dargestellt und bietet daher für die Schadensregulierung deutliche Vorteile.
Wird der Sachverständige für die Schadensabwicklung über UNFALLHELDEN bezogen, bestehen für den Geschädigten endgültig keine Kostenrisiken mehr.
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Sie haben Fragen wegen Ihres Unfalls? Wir sind immer für Sie da!
Schadensabwicklung Schritt 2:
Der zweite Schritt der Schadensabwicklung ist die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Und dabei darf man sich keinen Illusionen hingeben: Die gegnerische Versicherung hat überhaupt kein Interesse daran, dem Geschädigten möglichst viel Schadensersatz zu bezahlen. Sie wird im Gegenteil jede Möglichkeit nutzen, um den Schadensersatz zu kürzen, auf den der Unfallgeschädigte Anspruch hat. Manchmal kann man auch beobachten, dass sich die Haftpflichtversicherung nicht einmal an das Verkehrsrecht hält.
Umso wichtiger ist es daher, dass ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt die eigentliche Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung übernimmt. Das bietet folgende Vorteile:
- Die Schadensmeldung inklusive aller Unterlagen und Dokumente wird durch den Rechtsanwalt vorgenommen. Der Papierkram ist damit erledigt.
- Es können keine Ansprüche vergessen werden, die dem Geschädigten an sich zustehen würden.
- Die gegnerische Versicherung muss sich bei der Schadensabwicklung an das geltende Verkehrsrecht halten.
- Die Kosten für den Anwalt müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden, denn sie gehören zum Schaden.
Es bietet daher für Unfallopfer nur Vorteile, die Unfallabwicklung mit einem Rechtsanwalt durchzuführen. Wird der Rechtsanwalt durch UNFALLHELDEN organisiert, besteht daneben keinerlei Kostenrisiko.
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Schadensabwicklung Schritt 3:
Sobald der Schaden mittels Gutachten dokumentiert und die Schadensmeldung gegenüber der Versicherung abgegeben ist, kann die Reparatur des KFZ beginnen. Wichtig ist auch dabei, darauf zu achten, dass die Reparaturwerkstatt nicht durch den Versicherer des Schädigers beauftragt wurde. Denn dann muss der Betrieb zu sehr günstigen Sonderkonditionen arbeiten, was oftmals zu Mängeln in der Qualität der Reparatur führt. Auch diesbezüglich sollte man sich daher auf UNFALLHELDEN verlassen, um sich nicht später über unzureichende Reparaturen zu ärgern.
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UNFALLHELDEN ist bekannt aus:
Schadensabwicklung Schritt 4:
Sollte der Geschädigte während der Reparatur einen Leihwagen benötigen, stellt ihm UNFALLHELDEN auf Wunsch gerne einen zur Verfügung. Dies gewährleistet UNFALLHELDEN über den Premium-Partner Europcar oder über lokale Autovermieter deutschlandweit.
Schadensabwicklung Schritt 5:
Wünscht der Geschädigte, einfach das Geld zu erhalten und das Auto nicht zu reparieren, ist auch das kein Problem. Dann findet die Schadensabwicklung mit der sog. fiktiven Abrechnung statt. Fiktiv deshalb, weil ohne Reparatur keine konkreten Reparaturkosten bezahlt werden. Die fiktiven Reparaturkosten sind die, die der Gutachter ermittelt hat.
Diesen Betrag kann sich der Unfallgeschädigte dann problemlos über den Rechtsanwalt auszahlen lassen.
Die Schadensabwicklung ist daher auch in solchen Fällen kein Problem. Wichtig ist dann aber besonders, dass der Gutachter nicht von der Versicherung kommt. Sonst fällt der Schadensersatz in der Regel niedriger aus.