Was ist Unfallabwicklung und wie funktioniert sie?
Was für Schadenspositionen regulieren die gegnerischen Versicherer nach einem Verkehrsunfall und wovon hängt die Erstattungsfähigkeit bei der Schadenabwicklung ab?
Nach einem Verkehrsunfall ist vor allem der Geschädigte mit der Unfallabwicklung oft stark gefordert, zumal die gegnerische Haftpflichtversicherung nichts zu verschenken hat und damit oftmals nicht dasjenige regulieren wird oder will, was dem Geschädigten nach einem Haftpflichtschaden eigentlich zusteht.
Welche Schadenspositionen sind nach einem Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen?
Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet, so muss dessen Versicherung grundsätzlich alle Schäden bezahlen, die durch den Verkehrsunfall entstanden sind.
Die Erstattungsfähigkeit hängt also von der Schuldfrage ab und von der Angemessenheit der im Einzelnen entstandenen Kosten.
Positionen wie Wertminderung, Kosten für Leihwagen und Abschleppdienst sowie Nutzungsausfall während der Reparaturdauer gehören im Haftpflichtfall ebenso dazu, wie Reparaturkosten und Kosten für Rechtsanwalt und Gutachten eines Sachverständigen.
Hängt die Schadenabwicklung vom Fahrzeugtyp ab?
Nein, grundsätzlich ist es egal, ob der Geschädigte Halter eines Fiat, Alfa, Ford, Toyota oder Porsche Turbo ist.
Die Haftpflichtversicherung muss in der gleichen Weise regulieren, ist allerdings das Fahrzeug insgesamt teurer oder der Schaden größer, wird die Versicherung noch größere Anstrengungen unternehmen, um bei der Unfallabwicklung möglichst viel zu sparen.
Unfallabwicklung
- Unfallabwicklung Schritt 1: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
Der Geschädigte eines Autounfalls sollte die Unfallabwicklung nicht der gegnerischen Versicherung überlassen. Das ist wirtschaftlich nachteilig. Er sollte besser einen professionellen Helfer mit der Unfallabwicklung beauftragen. Kostenlose Hilfe bei der Unfallabwicklung bieten die UNFALLHELDEN.
- Unfallabwicklung Schritt 2: Den Sachschaden unabhängig ermitteln lassen
Die Ermittlung des Sachschadens am Auto spielt für die Unfallabwicklung eine große Rolle. Wichtig ist, dass sie durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgt. Die UNFALLHELDEN kümmern sich deutschlandweit um unabhängige Sachverständige ohne Kostenrisiko.
- Unfallabwicklung Schritt 3: Schadensersatz verlangen
Steht die Schadenshöhe fest, muss der Schadensersatz für die Unfallabwicklung von der gegnerischen Versicherung verlangt werden. Das erfolgt am besten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Die Versicherung kann dann nicht unberechtigt bei der Unfallabwicklung kürzen, der Papierkram ist einfacher und es kostet nichts. Mit den UNFALLHELDEN erhält man Hilfe durch einen Rechtsanwalt ohne Kostenrisiko.
- Unfallabwicklung Schritt 4: Schadensersatz ausbezahlt erhalten
Sobald die Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung abgeschlossen ist, erhält der Geschädigte den Schadensersatz auf sein Konto. Mit den UNFALLHELDEN ist Unfallabwicklung ganz einfach.
UNFALLHELDEN ist bekannt aus:
Ist für die Unfallabwicklung eine Unfallskizze und/oder ein ausgefüllter Unfallfragebogen erforderlich?
Nein, der Verunfallte benötigt für die Abwicklung weder eine Unfallskizze, noch einen ausgefüllten Unfallfragebogen.
Solche Dokumente sind höchstens nützlich, damit die gegnerische Versicherung besser regulieren kann.
Eine Unfallskizze kann der Verunfallte übrigens selbst zeichnen oder sich eines Tools zur Erstellung einer Unfallskizze bedienen (ein sehr nützliches Tool zur Erstellung einer Unfallskizze gibt es hier).
Hängt die Wertminderung nach einem Autounfall von der Fahrzeugmarke ab?
Die Wertminderung ist hinsichtlich der Erstattungfähigkeit wiederum unabhängig von der Fahrzeugmarke, ob das Unfallopfer also Fiat, Toyota oder Jeep fährt, ist nicht entscheidend.
Unterschiedliche Automobile sind allerdings unterschiedlich wertvoll.
Es liegt also auf der Hand, dass ein hochpreisiges Fahrzeug schneller einen Wertverlust erfährt, als ein günstigeres Auto.
Derselbe Unfall wird also bei einem Porsche wohl zu einer höheren Minderung führen, als beispielsweise bei einem Fiat.
Spielt es für die Schadenregulierung eine Rolle, ob das Auto ein Neuwagen oder Gebrauchtwagen ist?
Ja, das spielt zum Beispiel eine Rolle für die Frage, ob der Verunfallte das Auto in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lassen kann (beim Neuwagen bis drei Jahre müssen Unfallgegner und Versicherung dies in jedem Fall hinnehmen).
Oder ob alternativ die Reparatur in einem freien Autohaus stattfinden kann (bei älteren Gebrauchtwagen wird dies von der gegnerischen Haftpflichtversicherung sicher behauptet werden).
Je nach Alter der durch den Unfall betroffenen Automobile muss die Versicherung höhere Reparaturkosten also unter Umständen nicht hinnehmen, auch wenn ihr Versicherungsnehmer den Unfall verschuldet hat.
Wie funktioniert die Unfallabwicklung bei einem Totalschaden?
Übersteigen die Reparaturkosten nach dem Unfall den Wiederbeschaffungswert des KFZ, so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
In der Unfallabwicklung bedeutet das, die Versicherung muss die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des KFZ (sog. Wiederbeschaffungsaufwand) bezahlen.
Die Reparaturkosten kann der Geschädigte dann nicht verlangen.
Das sagen unsere Kunden:
Wird der Nutzungsausfall auch durch Gutachten bestimmt?
Ja, das Gutachten benennt, wie lange die Reparatur nach dem Verkehrsunfall dauern wird. Zum Schaden gehört damit auch die Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug im Autohaus zur Reparatur ist und dem Geschädigten nicht zur Verfügung steht. Dafür müssen der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung ebenfalls Ersatz für den Schaden leisten.
Sind die Kosten für Rechtsanwalt und Gutachten von der gegnerischen Versicherung zu tragen?
Ja, gerät der Geschädigte unverschuldet in einen Unfall, muss die Versicherung auch die Kosten für Rechtsanwalt und Gutachten bezahlen.
Kann die Versicherung bei der Unfallabwicklung eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs verlangen?
Nein, eine spätere Besichtigung durch einen weiteren Gutachter kann der gegnerische Versicherer vom Verunfallten grundsätzlich nicht verlangen, es sei denn, das nach dem Unfall erstellte Gutachten weist so gravierende Mängel auf, dass die Versicherung einzelne Schadenspositionen oder die Schadenshöhe insgesamt berechtigt in Zweifel zieht.
Muss die Haftpflichtversicherung die Kosten für einen Leihwagen tragen?
Ja, grundsätzlich muss die Versicherung die Kosten für einen Leihwagen übernehmen, sofern sie angemessen sind.
Ist das Unfallauto beispielsweise ein Porsche Cayman, so muss der Verunfallte als Ersatzfahrzeug zum Beispiel einen Ford Fiesta nicht hinnehmen. Auf der anderen Seite kann der Fahrer eines Fiat 500 nach einem Autounfall keinen Mercedes S-Klasse als Ersatzwagen verlangen.
Was ist ein Kaskoschaden?
Automobile geraten nicht nur unverschuldet in einen Verkehrsunfall, manchmal wird auch durch ein Schadensereignis ohne Fremdeinwirkung ein Schaden am Auto entstehen und eine Instandsetzung notwendig (z.B. Scheibenreparatur). Was die Versicherung in einem solchen Fall zu bezahlen hat, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag, in der Regel wird der Fahrzeughalter eine Scheibenreparatur oder kleinere Schäden am Lack von der Versicherung bezahlt bekommen können.