Autounfall der Versicherung melden

Wie man einen Autounfall richtig der Versicherung meldet

Nach einem Unfall muss grundsätzlich der Schädiger eine Schadenmeldung gegenüber seiner Haftpflichtversicherung abgeben, der Geschädigte muss den Unfall nicht melden. Wie aber bekommt der Geschädigte seinen Schaden am Fahrzeug von der gegnerischen Autoversicherung ersetzt? Richtig, jemand muss den Autounfall der Versicherung melden.

Was ist überhaupt ein Verkehrsunfall?

Die Definition eines Verkehrsunfalls lautet: Unter einem Verkehrsunfall versteht man ein plötzliches, zumindest von einem der Beteiligten nicht gewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen Gefahren steht und zu einem nicht gänzlich belanglosen fremden Sach- oder Personenschaden führt.

Ein Unfallschaden ist nach dieser Definition also ein Sach- oder Personenschaden, der in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall steht.

Was ist an der Unfallstelle zu tun?

Als Geschädigter sollte man die Unfallschäden dokumentieren und ggf. die Polizei und den Notarzt alarmieren. Außerdem den Unfallgegner bezüglich seiner Personalien befragen sowie die Daten der weiteren Unfallbeteiligten (z.B. Zeugen) notieren, um später den Schadenfall ordentlich melden und regulieren zu können.

Das eigene Auto an der Unfallstelle sowie das Auto des Gegners zu fotografieren kann hilfreich sein, um den Schaden später mit der Versicherung abzuwickeln.

Generell gilt: Je besser die Dokumentation an der Unfallstelle, umso leichter lässt sich später der Schaden am KFZ mit der Versicherung abwickeln. Und auch die Schuldfrage klären.

Generell ist es zumeist nicht vorgeschrieben, die Polizei zu alarmieren. Man muss sie zwingend alarmieren, wenn ein Personenschaden bei dem Verkehrsunfall entstanden ist. Oftmals hilft es aber trotzdem, wenn man einen Unfallbericht der Polizei hat, da dann die Schuldfrage leichter zu klären ist.

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Autounfall der Versicherung melden

  1. Professionelle Hilfe bei der Unfallmeldung

    Um nach einem Autounfall der Versicherung nicht schutzlos gegenüber zu stehen, sollten man den Unfall zunächst bei einem professionellen Helfer melden. Das sind beispielsweise die UNFALLHELDEN, die Unfallgeschädigten kostenfrei behilflich sind.

  2. Konkreten Schaden feststellen, dann melden

    Die Ermittlung des Schadens sollte man nicht der gegnerischen Versicherung überlassen. Deshalb kümmern sich die UNFALLHELDEN deutschlandweit um unabhängige Gutachter für die Schadensfeststellung. Ohne Kostenrisiko.

  3. Unfallschaden bei der Versicherung melden

    Um kein Risiko einzugehen, sollte man den Autounfall der Versicherung über einen Rechtsanwalt melden lassen. Das gibt Sicherheit, spart Ärger und kostet nichts. Über die UNFALLHELDEN geht das ganz einfach.

  4. Von der Versicherung das Geld bekommen

    Nachdem die gegnerische Versicherung den Schaden des Unfallopfers reguliert hat, erhält man das Geld ganz einfach ausbezahlt.

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Welche Daten benötigt die Autoversicherung bzw. Haftpflichtversicherung, um nach dem Schadenereignis den Schaden zu regulieren?

Eines vorab: Der Geschädigte sollte in seinem eigenen Interesse nicht versuchen, die Schadensregulierung mit der Versicherung selbst durchzuführen. Der gegnerische Versicherer wird immer versuchen, so wenig Geld für den Verkehrsunfall zu bezahlen, wie es nur möglich ist.

Professionelle und unabhängige Unfallhilfe ist für den Geschädigten kostenlos zu erhalten. Sie bietet ihm zugleich die Gewähr, dass ihm sein Schaden so ersetzt wird, wie er tatsächlich entstanden ist.

Eine Alternative ist der TÜV-geprüfte unabhängige Schadenservice der UNFALLHELDEN, dessen KFZ-Schadensmeldung als Formular ganz einfach und risikolos verwendet werden kann. Die kostenfreie Schadenhotline 0800 72 41 794 ist rund um die Uhr besetzt und nimmt Schadenmeldungen entgegen.

Soweit der Geschädigte das Kennzeichen des gegnerischen KFZ, aber nicht die zuständige Versicherung kennt, kann er über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherungsgesellschaft herausfinden (lassen), bei der der Unfallgegner sein Fahrzeug versichert hat.

Im Grunde kann dann er oder sein professioneller Helfer den Unfallschaden bei der Haftpflichtversicherung geltend machen.

Eine solche Unfallmeldung sollte sinnvoller Weise enthalten:

  • Die Daten des Schädigers und zu Unfallort, Unfalltag, etc.
  • Die bezifferte Schadenhöhe (im bestmöglichen Fall durch Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen)
  • Die Darstellung des Unfallhergangs
  • Beweismittel in Form von Lichtbildern vom Unfallort, Angaben unbeteiligter Zeugen, etc.

Den Schädiger wird sodann seine eigene Autoversicherung auffordern, zu diesem Unfallbericht Stellung zu nehmen oder ein Schadenformular auszufüllen.

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Benötigt man ein von beiden Unfallbeteiligten unterschriebenes Unfallprotokoll, um den Autounfall der Versicherung melden zu können?

Nein, nach geltendem Straßenverkehrsrecht ist es nicht erforderlich, ein von beiden Beteiligten unterschriebenes Dokument vorzulegen.

Hat der Unfallgegner an Ort und Stelle eine Erklärung unterschrieben, dass er die Schuld an dem Autounfall trägt, erleichtert es aber die Unfallabwicklung und man muss nicht die Polizei alarmieren.
Die Schuldfrage wird auf der Grundlage der wechselseitigen Angaben sowie etwa anwesender Zeugen und ggf. durch ein unfallanalytisches Gutachten geklärt. Eine Unfallskizze kann hilfreich sein, um den Schaden am KFZ mit der Haftpflicht des Schädigers zügig abzuwickeln.

Sollte man den Service der Versicherung des Unfallverursachers als Geschädigter in Anspruch nehmen?

Hiervon ist dringend abzuraten.

Durch den Schadenservice der gegnerischen Versicherung entgehen dem Geschädigten nach einem Unfall in der Regel zahlreiche Schadenspositionen, die ihm nach dem Straßenverkehrsrecht zustehen würden.

Außerdem nutzen Versicherer gerne ihr Schadenmanagement als Instrument, um den Geschädigten nach einem Unfall an eine ihrer Partnerwerkstätten zu vermitteln.

Die Partnerwerkstätten wiederum können aufgrund des hohen Kostendrucks im Schadenfall kaum vernünftige Leistung bei der Reparatur der Unfallschäden am KFZ bieten.

Besser ist es also, wenn der Geschädigte nach einem Schadenfall entweder den Service der UNFALLHELDEN in Anspruch nimmt (hier geht es zur Schadensmeldung KFZ (Formular)). Oder alternativ einen eigenen Gutachter beauftragt, einen Rechtsanwalt einschaltet und von diesen professionellen Helfern die Unfallregulierung gegenüber der Autoversicherung vornehmen lässt. Die Kosten hierfür muss er im Übrigen bei einem unverschuldeten Unfall nicht selbst tragen: Nach geltendem Straßenverkehrsrecht sind die Kosten für Gutachter und Rechtsanwalt ebenfalls von der gegnerischen Haftpflicht zu erstatten.

Eine Rechtsschutzversicherung benötigt er dazu ebenfalls nicht. Nähere Infos zum Schadenmanagement der Versicherer gibt dieser Beitrag.

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Sollte man an der Unfallstelle die Polizei alarmieren?

Nach dem geltenden Straßenverkehrsrecht besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, am Unfallort im Schadenfall irgendjemanden zu alarmieren. Anders ist das höchstens mit dem Notruf, sollten Personen verletzt worden sein.

Man sollte allerdings bei Personenschäden in jedem Fall die Polizei hinzurufen. Außerdem sollte das auch dann passieren, wenn hohe Sachschäden entstanden sind. Dies erleichtert dann die spätere Abwicklung mit der Autoversicherung.

Gibt es eine Meldefrist, innerhalb derer man den Autounfall der Versicherung melden muss?

Nein, eine Meldefrist nach dem Autounfall kennt das Straßenverkehrsrecht nicht. Nach drei Jahren allerdings verjähren die Ansprüche des Geschädigten nach dem Unfall. Und außerdem sollte man einfach deshalb nicht zu lange warten, weil mit fortschreitender Zeit der Unfallhergang schlechter nachweisbar wird.

Zudem wird die Versicherung des Unfallverursachers danach noch stärker versuchen, bei der Regulierung Geld zu sparen.

Auch wird der Unfallgegner unter Umständen keinen Unfallbericht bei der Versicherungsgesellschaft einreichen, um seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden. Und später wird er dann gegenüber der Autoversicherung vielleicht keine zutreffenden Angaben mehr machen können.

Es hat außerdem ja auch schon Fälle gegeben, in denen das Unfallopfer Unfallskizze und Unfallbericht später verloren hat. Eine Regulierung des Schadens am KFZ mit der gegnerischen Versicherungsgesellschaft wird dann natürlich schwierig.

Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

Greta G.
Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

Nine M.
Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

„Unfallhelden bietet ein Komplettpaket zum Thema Unfall und KFZ, verbunden mit dem Service einer vollständigen Unfallabwicklung, wie es im deutschen Raum kein zweites Angebot gibt.“ CHIP

Gibt es eine zentrale Verkehrsopferhilfe in Deutschland?

Ja, dafür gibt es mehrere Anbieter. Unter anderem gibt es für die deutschlandweite Unfallabwicklung den versicherungsunabhängigen Schadenservice der UNFALLHELDEN

Die Schadenhotline 0800 72 41 794 ist natürlich gebührenfrei. Über die Hotline oder das Internet kann man also den Unfall bzw. das Schadenereignis einfach und komfortabel melden. Der komplette Autounfall, also die Abwicklung mit der Versicherung, die Vereinbarung eines Termins zur Reparatur der Unfallschäden am KFZ und weitere Dienstleistungen (z.B. Abwicklung mit dem Zentralruf) wird dann komplett von Sachkundigen im Straßenverkehrsrecht im Interesse und nach den Wünschen des Geschädigten abgewickelt.

Für das Unfallopfer ist dieser Service außerdem kostenlos.

Eine Rechtsschutzversicherung oder ein Schutzbrief ist dafür nicht erforderlich. Außerdem muss man auch die eigene Haftpflicht nicht in Anspruch nehmen und riskiert den Schadenfreiheitsrabatt nicht. Generell ist es für das Unfallopfer zu empfehlen, den Autounfall bzw. den Schaden der gegnerischen Versicherung nicht selbst zu melden, um bezüglich der Unfallschäden nicht leichtfertig auf Rechte zu verzichten.

Dasselbe gilt für den Zentralruf der Autoversicherer. Dieser ist ja ein Gemeinschaftsunternehmen der Versicherungswirtschaft und dient daher dazu, an jedem einzelnen Versicherungsschaden möglichst hohe Einsparungen vorzunehmen.

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Wie ist der weitere Ablauf nach der Schadenmeldung bei den UNFALLHELDEN?

Die UNFALLHELDEN bearbeiten versicherungsübergreifend alle Schadenmeldungen, die einen fremdverschuldeten Versicherungsschaden betreffen. Demnach geht jede Unfallmeldung über die UNFALLHELDEN.

Erfolgt die Meldung über die Internetseite, werden die UNFALLHELDEN in der Regel innerhalb einer Stunde den Geschädigten zurückrufen und mit ihm dann das weitere Vorgehen besprechen. Danach werden die UNFALLHELDEN den Unfallschaden möglichst zügig abwickeln. Je präziser die Angaben in der Meldung sind, umso besser ist also die Informationsgrundlage für dieses Gespräch.

Dasselbe gilt im Übrigen, wenn die Unfallmeldung über die kostenfreie App für Android und iPhone erfolgt.

Erfolgt die Schadenmeldung über die kostenfreie Schadenhotline 0800 72 41 794, so werden sofort alle Fragen besprochen, die für die weitere Unfallabwicklung von Relevanz sind.

Wie schnell werden Schadenmeldungen bearbeitet?

In aller Regel wird danach sofort damit begonnen, alle Maßnahmen zu ergreifen, die für den jeweiligen individuellen Haftpflichtschaden notwendig bzw. sinnvoll sind und die der Geschädigte wünscht. Das kann die Ermittlung der Schadenshöhe sein oder Hilfe bei der Beratersuche. Unterstützung bei der Identifikation der Versicherung des Unfallverursachers, Beratung zum Vorgehen gegenüber dem Unfallgegner und dergleichen mehr.

Können durch eine Unfallmeldung bei den UNFALLHELDEN irgendwelche Kosten entstehen?

Nein, Kosten können durch die Unfallmeldung nicht entstehen. Schadenmeldungen sind zunächst generell unverbindlich. Mit der Abwicklung wird nach dieser Unfallanzeige also auch erst begonnen, wenn alle Fragestellungen zu dem Unfall mit dem Geschädigten abschließend geklärt sind. Alle Leistungen, die nach Schadenmeldungen bei der Schadensabwicklung erbracht werden, müssen zwingend von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden. Für den Kunden der UNFALLHELDEN besteht daher keinerlei Risiko. Eine Rechtsschutzversicherung ist dafür ebenfalls nicht erforderlich. Und sollte trotzdem einmal irgendetwas nicht zur Zufriedenheit des Kunden laufen, so greift die Kostenfreiheits-Garantie der UNFALLHELDEN.

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Wie lange ist die Frist, innerhalb derer man als Geschädigter die Meldung des Autounfalls abgeben muss?

Für einen Haftpflichtschaden existiert grundsätzlich keine Frist, innerhalb derer der Unfall zwingend gemeldet werden müsste. Was allerdings zu berücksichtigen ist, ist die Frist, innerhalb derer die Schadensersatzansprüche des Geschädigten verjähren würden. Diese Frist beträgt drei Jahre zum Jahresende nach dem Autounfall.

Ist die Verjährung eingetreten, können auch die UNFALLHELDEN nichts mehr tun. Generell allerdings sollten Schadenmeldungen relativ frühzeitig nach dem Verkehrsunfall abgegeben werden, da mit fortschreitender Zeit natürlich die Nachweisbarkeit gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers zusehends schwieriger wird.

Kann ich eine Unfallmeldung auch dann abgeben, wenn ich nicht sicher bin, ob es sich um einen Haftpflichtschaden handelt?

Selbstverständlich. Um welche Art von Schaden es sich handelt und welche Versicherung dafür gegebenenfalls einstandspflichtig ist, muss ohnehin zunächst geklärt werden. Im schlimmmsten Fall also wird nach der Schadenmeldung nichts weiter unternommen und es sind keine Kosten entstanden.

Wie kann man nach einem Autounfall die UNFALLHELDEN alarmieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Autounfall bei den UNFALLHELDEN zu melden: Zum Einen natürlich die kostenfreie Hotline 0800 72 41 794, das Meldeformular auf der Internetseite und die kostenfreien Apps für iPhone und Android-Geräte.

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