Autounfall gehabt, was tue ich jetzt?
Nasse Fahrbahn, kurze Ablenkung, Müdigkeit– schon ist es passiert. Die Gründe für einen Verkehrsunfall sind vielfältig, die Zahl polizeilich erfasster Unfälle nimmt jährlich zu. Was tun im Fall der Fälle?
Die UNFALLHELDEN verraten, was zu tun ist, wenn Sie einen Autounfall hatten.
Wer einen Autounfall gehabt hat, wird sich nach dem ersten Schock fragen, wie es weitergeht.
- Wessen Schuld ist es, dass der Unfall passiert ist?
- Brauche ich einen Gutachter und einen Anwalt?
- Wie läuft das mit der gegnerischen Versicherung?
- Wie bekomme ich mein Auto repariert?
Nur die Ruhe, solange der Autounfall ohne Personenschaden/Schleudertrauma abgegangen ist, ist es halb so schlimm.
Schmerzensgeld gibt es dann zwar keines, aber dafür ist man nicht verletzt und Verdienstausfall droht dem Geschädigten auch nicht.
Das sagen unsere Kunden:
Wie aber geht es nun für den Geschädigten weiter?
Ganz einfach: Für einen Autounfall gibt es die Unfallhelden, die die komplette Unfallabwicklung aus einer Hand erledigen.
Und eine Rechtschutzversicherung ist auch nicht nötig.
Die Unfallhelden kontaktieren einen unabhängigen Gutachter, der den durch den Autounfall entstandenen Schaden begutachtet, sie schalten einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt ein, der die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung übernimmt und ggf. auch einen Personenschaden mit abwickelt, sie kümmern sich um einen passenden Leihwagen und eine Werkstatt und sie sind immer erreichbar, wenn man Fragen hat.
Benötigt man für den Service der UNFALLHELDEN eine Rechtschutzversicherung?
Eine Rechtschutzversicherung oder Unfallversicherung ist für diesen Service nicht erforderlich, er ist für den Geschädigten nach einem Autounfall immer kostenlos.
Sämtliche Kosten, die nach dem Autounfall entstehen, muss der Unfallgegner tragen bzw. fallen der gegnerischen Versicherung zur Last.
Autounfall gehabt?
Gutachter, Anwalt, Leihwagen, Werkstatt organisieren die UNFALLHELDEN!
Autounfall mit Totalschaden gehabt?
Auch kein Problem!
Warum sollte man als Geschädigter die Unfallhelden kontaktieren und die Abwicklung nicht der gegnerischen Versicherung überlassen?
Das ist ganz einfach: Die gegnerische Versicherung muss nach dem Unfall den Schaden des Geschädigten zahlen. Und generell gilt: Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund?
Die gegnerische Versicherung wird versuchen, an mehreren Stellen den zu leistenden Schadensersatz möglichst gering zu halten.
Dazu gibt es ein Maßnahmenpaket, das innerhalb der Versicherungswirtschaft als aktives Schadenmanagement bezeichnet wird.
Dazu gehört es beispielsweise, dass die Versicherung versucht, einen Gutachter zu beauftragen, der den Schaden des Geschädigten begutachtet.
Klar ist aber, dass ein solcher Gutachter im Zweifel versuchen wird, im Sinne seines Auftraggebers zu handeln und dies ist eben nicht der Geschädigte. Er wird also versuchen, den Schaden möglichst gering darzustellen.
Bietet die gegnerische Versicherung eine Werkstatt an, so muss dem Geschädigten klar sein, dass diese Werkstatt einen Vertrag mit der Versicherung hat, der die Werkstatt verpflichtet, möglichst günstig zu reparieren.
Und nicht selten erlebt man es, dass in einem solchen Fall die Werkstatt aufgrund des hohen Kostendrucks mit gebrauchten Ersatzteilen oder einfach nur nicht fachmännisch repariert.
Soweit es um Ersatzmobilität geht, ist eine Versicherung nicht interessiert daran, dem Geschädigten ein angemessenes Ersatzfahrzeug anzubieten. Zumeist wird sie versuchen, ein ÖPNV-Ticket oder ein Fahrrad anzubieten, erst dann, wenn der Unfallgeschädigte darauf besteht, bekommt er überhaupt einen Mietwagen.
Dann allerdings in der Regel keinen, den er verlangen könnte, sondern einen kleineren.
Mit dem Schadenservice der UNFALLHELDEN dagegen kommt der Geschädigte zu seinem Recht. Versicherungsunabhängig und zuverlässig. Und das ohne Kostenrisiko.