Unfall – was zahlt die gegnerische Versicherung?

Schadensregulierung nach einem Autounfall – worauf der Geschädigte zu achten hat, wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer betroffen ist.

Welche Rechte hat das Unfallopfer, welche Pflichten der Unfallgegner?

Wenn es gekracht hat:
Generell gilt, dass der Schädiger den Unfall umgehend seiner Autoversicherung zu melden hat.

Bagatellschäden:

Bei Bagatellschäden (z.B. Blechschaden bis ca. 750 Euro) reicht ein Kostenvoranschlag oder eine Reparaturrechnung der Werkstatt des Geschädigten als ausreichender Nachweis, damit die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten übernimmt.

Liegen die Schäden höher, ist es ratsam, einen Gutachter mit der genauen Ermittlung der Schadenhöhe zu beauftragen. Gerade wenn ein Totalschaden zu befürchten ist, sollte man auf jeden Fall einen Sachverständigen kontaktieren. Handelt es sich um einen fremdverschuldeten Unfall, übernimmt der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten für den Gutachter.

Das Gleiche gilt auch für Rechtsanwaltskosten bei der Unfallregulierung, wenn der Geschädigte einen Anwalt beauftragen will.

Fiktive Abrechnung:

Die im Gutachten oder im Kostenvoranschlag festgestellten Reparaturkosten müssen dem Unfallopfer auch dann erstattet werden, wenn das KFZ durch den Geschädigten selbst oder überhaupt nicht – man spricht hier von fiktiver Abrechnung – repariert wird.

Nutzungsausfall:

Für die Zeit nach dem Unfall darf der Geschädigte während der Ausfalldauer des KFZ Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugmodell.

Benötigt das Unfallopfer während der Schadensregulierung ein Fahrzeug, so darf es sich einen Mietwagen nehmen. Hier ist jedoch zu empfehlen, ein möglichst günstiges Fahrzeug anzumieten, um nicht später auf einem Teil der Mietwagenkosten sitzen zu bleiben, wenn diese vom gegnerischen Versicherer nicht erstattet werden müssen.

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Wertminderung:

Gerade bei größeren Schäden am KFZ steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz für die Wertminderung seines Fahrzeugs zu. Den Minderwert des Autos kann ein Gutachter bei Erstellung von einem Gutachten genau beziffern.

Ein solcher Anspruch besteht dann, wenn technische oder optische Mängel am Fahrzeug zurückbleiben oder der Wiederverkaufswert des KFZ durch den Autounfall gesunken ist.

Wertminderung Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei größeren Schäden eine Wertminderung für das Fahrzeug geltend gemacht werden. Das ist dann der Fall, wenn technische oder optische Mängel zurückbleiben oder der Wiederverkaufswert beinträchtigt ist.

Weitere Kostenpunkte:

Rechtsanwalt:

Wie schon erwähnt, bei einem fremdverschuldeten Autounfall muss das Honorar für einen Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Die Beauftragung eines Anwalts ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn bei dem Unfall jemand verletzt wurde.

Holt man sich beim Arzt ein ärztliches Attest javascript:void(null);über die Verletzungen, kann der Rechtsanwalt mit diesem Attest beim Haftpflichtversicherer des Schädigers Schmerzensgeld sowie Ersatz von Heilungskosten etc. geltend machen. Verweigert die Versicherung die Schadensregulierung ganz oder teilweise, kann ein Anwalt die restlichen Positionenim Wege einer Klage geltend machen.

Wer rechtschutzversichert ist, hat hier einen klaren Vorteil, da er das Risiko, am Ende auf Kosten für den Anwalt sitzen zu bleiben, nicht fürchten muss.

Sonstige Kosten:

Bei einem Unfall gibt es noch viele weitere Kostenpunkte, die dem Geschädigten zu ersetzen sind. Dazu zählen unter anderem: Abschleppkosten, Standkosten, Erstattung von Telefon- und Portokosten sowie manchmal auch Finanzierungskosten.

Ebenso zu ersetzen sind Schäden an Kleidung oder losen Gegenständen (z.B. Brillen, Taschen), die während des Unfalls beschädigt worden sind.

Prinzipiell ist es nach einem Unfall immer zu empfehlen, die Abwicklung nicht durch die gegnerische Versicherung vornehmen zu lassen, sondern sich hierfür professionelle Hilfe zu suchen.

Durch das effektive Schadenmanagement sparen Versicherer jedes Jahr Beträge in dreistelliger Millionenhöhe ein auf Kosten der Geschädigten.

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Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

Greta G.
Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

Nine M.
Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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