Unfallschaden abwickeln

Nach einem Verkehrsunfall muss sich der Unfallgeschädigte mit der Unfallabwicklung befassen. Und meist ist es sinnvoll, nicht den Unfallgegner auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, sondern direkt dessen KFZ-Haftpflichtversicherung. Das geht deshalb, weil das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für Schäden, die mit einem Kraftfahrzeug passieren, einen Direktanspruch gegen den einstandspflichtigen Haftpflichtversicherer vorsieht. Aber das macht es auch nicht einfacher, die Schadensregulierung nach einem Autounfall durchzuführen.

Unfallschaden abwickeln – Was sind die einzelnen Schadenspositionen bei der Schadensregulierung?

Ein Autounfall ist deutlich komplexer, als er auf den ersten Blick aussieht. Der Geschädigte hat nämlich nicht nur Anspruch darauf, dass sein Auto wieder repariert wird. Es gibt daneben noch zahlreiche weitere Schadenspositionen, die zum Unfallschaden gehören oder gehören können. Die folgende Liste enthält dazu einige Beispiele:

Abhängig vom Einzelfall muss die gegnerische Versicherung bei der Schadensregulierung also mehr Positionen ersetzen, als nur die reinen Reparaturkosten.

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Unfallschaden abwickeln in drei einfachen Schritten

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Unfallschaden abwickeln – Wie wird die Schadensregulierung eingeleitet?

Die Schadensregulierung mit Unfallgegner bzw. dessen Versicherung setzt voraus, dass zunächst einmal der Schaden festgestellt wird. Das ist bezüglich des Sachschadens in der Regel mittels Sachverständigengutachten zu erledigen.

Die Sachverständigenkosten muss übrigens ebenso die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlen. Man sollte sich also nicht scheuen, einen Gutachter mit der Festellung des Schadens nach einem Unfall zu betrauen. Ebenso muss man sich nicht auf einen Gutachter einlassen, den die gegnerische Haftpflichtversicherung aussucht (und sollte man auch nicht). Das hat erst unlängst das Amtsgericht München (Az. 322 C 12124/17 erneut bestätigt).

Es ist unter allen Umständen sinnvoll, wenn der Gutachter im Interesse des Geschädigten tätig wird und eben nicht sein Gutachten im Interesse der Versicherung erstellt.

Der Sachverständige ermittelt, wie hoch der Haftpflichtschaden am KFZ ist. Und dazu gehören vor allem die Reparaturkosten, aber auch die Wertminderung und die Grundlagen bezüglich Nutzungsausfall.

Zusätzlich bestimmt der Gutachter bei einem Totalschaden Wiederbeschaffungswert und Restwert des KFZ. Denn liegen die Reparaturkosten höher, als der Wiederbeschaffungswert des Autos, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Hat also der Verkehrsunfall zu einem Totalschaden geführt, so kann der Unfallgeschädigte bei der Schadensregulierung als Schadensersatz die Differenz von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert verlangen.

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Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

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Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

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… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

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Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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Daran sieht man auch, weshalb ein Gutachten für die Unfallabwicklung immer besser ist, als ein Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag beziffert zum Beispiel schon keine Wertminderung. Damit entgeht dem Geschädigten aber bereits eine wertvolle Schadensposition. Außerdem ermittelt der Kostenvoranschlag nur die reinen Reparaturkosten und eben nicht Wiederbeschaffungswert und Restwert. Deshalb lässt sich ein Totalschaden nicht mit einem Kostenvoranschlag abwickeln.

Schadensregulierung bei Kaskoschaden und Teilschuld

Der einzige wichtige Ausnahmefall ist derjenige, in der man den Autounfall selbst verschuldet hat. Denn dann ist die eigene Kaskoversicherung für den Schaden einstandspflichtig. Und ob diese die Sachverständigenkosten tragen muss, kann stark vom Inhalt des Versicherungsvertrages abhängen. Deshalb sollte man in einem solchen Fall immer zuerst mit der Kaskoversicherung Rücksprache halten.

Ein Kostenvoranschlag kann sich aber anbieten, sollte die Schuldfrage offensichtlich auf Teilschuld hinauslaufen. Bei Teilschuld werden die Kosten für den Gutachter nur in der Höhe durch die gegnerische Haftpflichtversicherung gezahlt, wie sie sich nach Abzug des Mitverschuldensanteils ergeben.

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Die Durchführung der Schadensregulierung mit der Versicherung

Damit die Versicherung des Unfallgegners den Haftpflichtschaden ersetzt, muss sie darüber informiert und zur Zahlung aufgefordert werden. Das sollte der Geschädigte am besten nicht selbst versuchen.

Die Versicherung des Unfallverursachers ist ein Wirtschaftsunternehmen und muss Geld verdienen, hat also nichts zu verschenken. Sie wird daher immer versuchen, zu Lasten des Geschädigten die Unfallabwicklung möglichst billig durchzuführen. Und dazu gibt es viele Möglichkeiten, die der im Verkehsrecht unkundige Geschädigte nicht kennt. Zum Beispiel kann die Versicherung widerrechtlich an einzelnen Schadenspositionen kürzen, die Schuldfrage anders beurteilen, als sie tatsächlich ist, einzelne Ansprüche komplett ablehnen und dergleichen mehr.

Ein Anwalt kann wiederum die Gewähr dafür übernehmen, dass keine unberechtigten Kürzungen erfolgen. Und keine Sorge: Die Kosten für den Anwalt muss ebenfalls die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen. Es gibt also wirklich keinen Grund, warum man sich keinen Anwalt nach einem unverschuldeten Autounfall nehmen sollte.

Deshalb ist UNFALLHELDEN der einfachste Weg, die Schadensregulierung durchzuführen. Die UNFALLHELDEN kümmern sich deutschlandweit darum, dass ein Gutachter und ein Rechtsanwalt sich um alles kümmern und für den Geschädigten kein Kostenrisiko besteht.

Es genügt, wenn eine Unfallmeldung mit einem ganz kurzen Unfallbericht und vielleicht Fotos von der Unfallstelle über das Internet erfolgt.

Unfallschaden abwickeln in drei einfachen Schritten

Unfallmeldung bei UNFALLHELDEN online ausfüllen.
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Und das gilt im Übrigen nicht nur bei einem unverschuldeten, sondern auch bei einem mitverschuldeten Unfall.

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Warum die Schadensregulierung durch die UNFALLHELDEN kostenlos sein kann

Alles, was der Schadenservice der UNFALLHELDEN nach einem Unfall unternimmt, muss von Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung bezahlt werden.

Und aus der Erfahrung aus vielen tausenden von Verkehrsunfällen wissen die erfahrenen Unfallabwickler sehr genau, wie die Schuldfrage zu beurteilen ist und wie die Unfallabwicklung bestmöglich gestaltet werden kann.

Deshalb besteht keinerlei Risiko für Geschädigte. Garantiert.

Kann die Schadensregulierung auch mit UNFALLHELDEN funktionieren, wenn die Kaskoversicherung einstandspflichtig ist?

Die Kaskoversicherung, genauer gesagt die Vollkaskoversicherung, ist einstandspflichtig für Schäden am eigenen KFZ, die durch eigene Schuld verursacht worden sind. Das bedeutet, der Unfallschaden ist nicht durch einen Unfallgegner entstanden. Wenn das der Fall ist, richtet sich die Frage, was die Versicherung zu bezahlen hat, nach dem Versicherungsvertrag und nicht nach dem Gesetz. In diesem Fall ist es also empfehlenswert, sich mit der eigenen Kaskoversicherung in Verbindung zu setzen und vorab zu klären, welche Kosten sie nach dem Versicherungsvertrag übernimmt.

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