Beleuchtung und Warnzeichen im Auto
Die Autobeleuchtung spielt im Straßenverkehr eine wichtige Rolle. Nur mit funktionierender Beleuchtung bei allen Kraftfahrzeugen kann die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Der Fahrzeughalter muss die Fahrzeugbeleuchtung ordnungsgemäß benutzen und dessen einwandfreie Funktionstüchtigkeit kontrollieren.
Wer nicht aufpasst oder sich nicht ordnungsgemäß verhält, für den sieht der Bußgeldkatalog entsprechende Strafen vor.
Die Fahrzeugbeleuchtung
Damit man bei schlechtem Wetter, Dunkelheit oder in der Dämmerung von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen wird, bzw., dass man selbst andere Verkehrsteilnehmer besser sieht, ist es wichtig, dass die Beleuchtung vorschriftsgemäß eingeschalten wird. Doch wann wird welche Beleuchtung eingeschalten?
Abblendlicht
Das Abblendlicht leuchtet die Fahrbahn aus und sorgt dafür, dass man selbst gesehen wird. Es gewährleistet nur eine Sicht von ca. 50m. Durch das Abblendlicht darf keiner der Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Es ist in Deutschland keine Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren. Wer allerdings das Abblendlicht trotz Sichtbehinderung am Tage nicht vorschriftsmäßig nutzt, dem droht laut Bußgeldkatalog das höchste Bußgeld. Die Beleuchtung muss richtig eingestellt sein, weder zu niedrig noch zu hoch. Ist das Licht zu niedrig eingestellt, verliert man an Sichtweite und ist es zu hoch eingestellt, blendet es den Gegenverkehr.
Standlicht
Das Standlicht oder auch Begrenzungslicht genannt, muss zusammen mit dem Fernlicht oder Abblendlicht gefahren werden. Fällt das Fernlicht oder das Abblendlicht aus, kann das Fahrzeug zumindest durch das Standlicht noch wahrgenommen werden. Generell ist das Standlicht für stehende Fahrzeuge gedacht. Oft wird das Standlicht mit einer Kennzeichenbeleuchtung kombiniert.
Fernlicht
Das Fernlicht ist bei jedem Kfz zwingend vorgeschrieben. Das Fernlicht sollte nur außerorts zum Einsatz kommen, da innerorts die anderen Verkehrsteilnehmer zu stark geblendet werden. Es darf nur eingeschaltet werden, wenn der Gegenverkehr dadurch nicht gestört wird. Besonders nachts auf Landstraßen kann das Fernlicht hilfreich sein und verbessert die Sicht um einiges. Schneit es, sollte das Licht ausbleiben. Es reflektiert den Schnee und blendet den Fahrer.
Fernlicht
Das Fernlicht ist bei jedem Kfz zwingend vorgeschrieben. Das Fernlicht sollte nur außerorts zum Einsatz kommen, da innerorts die anderen Verkehrsteilnehmer zu stark geblendet werden. Es darf nur eingeschaltet werden, wenn der Gegenverkehr dadurch nicht gestört wird. Besonders nachts auf Landstraßen kann das Fernlicht hilfreich sein und verbessert die Sicht um einiges. Schneit es, sollte das Licht ausbleiben. Es reflektiert den Schnee und blendet den Fahrer.
Nebelscheinwerfer/Nebelschlussleuchte
Nebelscheinwerfer sollen bei einer Sichtbehinderung durch Nebel oder Schnee für eine bessere Sicht sorgen. Diese breitstrahlenden Scheinwerfer sind tiefer am Auto angebracht. Eine orange Kontrollleuchte zeigt an, dass die Scheinwerfer aktiv sind. In Deutschland ist es nicht erlaubt, Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu nutzen. Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld bis 35 € fällig. Die Nebelschlussleuchten strahlen bis zu 40x stärker als die normalen Schlussleuchten. Deswegen gelten bei dieser Beleuchtung strenge Vorschriften. Bei schlechter Sicht ist das Auto von hinten rechtzeitig zu erkennen, so können z. B. Auffahrunfälle vermieden werden. Allerdings darf die Nebelschlussleuchte nur bei einer Sicht von unter 50 Metern angeschaltet werden. Als kleine Hilfe dienen hier die Leitpfosten die ca. 50 Meter entfernt voneinander aufgestellt sind. Ist das Einschalten der Nebelschlussleuchte notwendig, gilt als Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
Kurvenlicht
Hierbei handelt es sich um Zusatzscheinwerfer die während einer Kurvenfahrt unter 40 km/h oder Betätigung des blinkers den Fahrbahnrand asynchron zur Fahrbahnseite ausleuchten. Die Fahrsicherheit bei Dunkelheit soll damit erhöht werden.
Tagfahrlicht
Diese Beleuchtug wird beim Einschalten der Zündung automatisch aktiviert. Deswegen gibt es auch keine speziellen Regelungen. Die Lichtleistung ist nicht besonders stark, weswegen das Tagfahrlicht nur bei guten Sichtverhältnissen eingeschaltet wird. Wird die Hauptbeleuchtung aktiviert, geht das Tagfahrlicht automatisch aus.
Fahrtrichtungsanzeiger/blinker
Die blinker dienen dazu, anderen Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr rechtzeitig das Ändern der Fahrtrichtung anzuzeigen. Besonders beim Abbiegen ist rechtzeitiges blinken wichtig, damit der Hintermann genügend Abstand halten und bremsen kann. blinker müssen beim Abbiegen, Spurwechseln, Anhalten oder beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr eingesetzt werden.
Hintere Beleuchtung
Die Beleuchtung am Auto hinten besteht aus zwei Schlussleuchten, zwei Bremsleuchten und zwei Rückstrahlern/Rückleuchten. Die Kennzeichenbeleuchtung sorgt dafür, dass das Kennzeichen bei Dunkelheit besser zu sehen ist.
Das sagen unsere Kunden:

Die Warnzeichen
Wanrzeichen im Straßenverkehr sind Zeichen oder Signale, die auf eine mögliche Gefahr hinweisen. Durch diese Zeichen sollen Gefahren schneller erkannt und Unfälle vermieden werden.
Lichthupe
Manchmal ist das Benutzen der Lichthupe erlaubt und manchmal stellt sie eine Nötigung dar. In der StVO wird die Lichthupe als Warnzeichen bezeichnet. Diese darf man immer dann einsetzen, wenn man sich in Gefahr befindet, oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr geraten. Um Nötigung handelt es sich, wenn die Lichthupe in Verbindung mit dichtem Auffahren und/oder Hupen eingesetzt wird.
Wird ihnen von ihrem Hintermann auf der Autobahn durch Lichthupe angezeigt, dass sie die Fahrbahn frei machen sollen, sollten Sie ruhig reagieren. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Verkehrssituation und wechseln Sie die Spur. Provozierendes Verhalten ist hier fehl am Platz.
Warnblinkanlage
Die Benutzung der Warnblinkanlage ist in der StVO geregelt. Durch das blinken der Anlage werden andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren hingewiesen. Das Parken in zweiter Spur zählt nicht dazu.
1. Panne
Wenn man nicht weiterfahren kann, muss die Warnblinkanlage angeschaltet werden. Besonders, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig als Hindernis wahrgenommen werden kann, muss das Warnlicht angeschaltet werden.
2. Um bei schlechter Sicht den nachfolgenden Verkehr auf das Stauende hinzuweisen, darf man die Warnblinkanlage anschalten.
3. Hat das Auto einen Defekt und muss man deswegen deutlich langsamer fahren, darf die Warnblinkanlage angeschaltet werden, damit andere Verkehrsteilnehmer gewarnt sind.
4. Beim Abschleppen muss das angeschleppte Fahrzeug die Warnblinkanlage einschalten.
Hupe/Schallzeichen
Laut StVO wird die Hupe als Schallzeichen bezeichnet. Sie dient dazu, anderen Verkehrsteilnehmern eine Warnung zu geben. Innerorts darf nur in Gefährdungssituationen gehupt werden. Außerorts darf zusätzlich zum Andeuten eines Überholvorganges gehupt werden. Alles andere wird als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Ein Bußgeldbescheid über 10€ wird bei unerlaubter Benutzung fällig. Die Strafen hängen stark von dem jeweiligen Fall ab. Hupt man ohne Grund und es entsteht dadurch eine gefährliche Situation, oder es wird jemand verletzt, fällt die Strafe höher aus. Hupkonzerte bei einem Autokorso oder nach einer Hochzeit gelten zwar als Ordnungswidrigkeit, werden jedoch von der Polizei oft toleriert.
Lichtpflicht in Deutschland
Grundsätzlich gibt es in Deutschland für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren. Seit 2011 müssen alle typisierten PKW- und Transportmittel mit Tagfahrtlicht ausgestattet sein. Die Tagfahrleuchten dürfen nicht mit dem Abblendlicht verwechselt werden. Im Herbst oder Winter sollte man in einer Werkstatt einen Lichttest machen lassen. Defekte blinker, Birnen und Lämpchen müssen ersetzt werden. Jeder Fahrzeugbesitzer sollte darauf achten, dass alle Leuchten und Lämpchen sauber und klar sind. Gerade im Winter wird die Beleuchtung oft eingeschaltet, da es früh dunkel wird. In diesem Zusammenhang ist es entsprechend sinnvoll, dass die gesamte Fahrzeugbeleuchtung regelmäßig gereinigt wird.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Bei Verstößen, die die Beleuchtung betreffen, hat man generell nie mit einem Fahrverbot zu rechnen. Während der Probezeit sollte man kein Risiko durch nicht amtlich zugelassene Lichtanlagen eingehen, da dies ein Verstoß der Kategorie B ist. Erlaubt man sich einen Verstoß dieser Art zum zweiten Mal, wird die Probezeit um zwei Jahre verdoppelt und ein Aufbauseminar muss besucht werden. Ist die Beleuchtungsanlage in beschmutztem Zustand, kostet das 20€. Missbrauch der Warnblinkanlage und der Hupe wird mit jeweils 5€ bestraft. Fährt man ohne Abblendlicht trotz Sichtbehinderung, erhält man einen Bußgeldbescheid über (innerorts) 25€ oder (außerorts) 60€ und 1 Punkt in Flensburg. Bei Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf 35€.
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