Schadengutachten für ein Auto nach einem Verkehrsunfall

Eigenes Schadengutachten für das Auto nach einem Verkehrsunfall – Ist das wirklich sinnvoll?

Immer wieder stellt sich für den Geschädigten nach einem Autounfall die Frage, ob man einen Gutachter ein eigenes Unfallgutachten erstellen lassen sollte. Viele Unfallopfer verzichten hierauf und lassen bei Ihrer Werkstatt einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reparaturkosten erstellen.

Für die Schadenabwicklung mit dem gegnerischen Versicherer ist das zwar ausreichend, aber dennoch nicht ratsam. Gerade wenn die Schadenhöhe oberhalb der Grenze für Bagatellschäden liegt, ist es sinnvoll, ein unabhängiges Sachverständigenbüro zu beauftragen.

Erfahren Sie 10 gute Gründe, warum ein Unfallgutachter nach dem Schadenfall die bessere Wahl ist:

1. Das Schadensgutachten, das vom Gutachter erstellt wird, dient bei einem möglichen Rechtsstreit über den Unfallhergang der Beweissicherung und stärkt die Position des Geschädigten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Die Schuldfrage lässt sich somit einfacher klären als bei einem Schadenfall, der lediglich durch einen Kostenvoranschlag dokumentiert ist.

2. Das Unfallgutachten beinhaltet wesentlich mehr wichtige Informationen über den Unfall, wie zum Beispiel Wiederbeschaffungswert, unfallbedingten Restwert, etwaige Vorschäden am Fahrzeug, den exakt bezifferten Schadenumfang und Angaben zu Unfallhergang.

3. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag werden in einem Gutachten neben den Reparaturkosten auch weitere Positionen wie merkantile Wertminderung, Informationen zum Unfallgegner, Wertverbesserungen, Nutzungsausfallentschädigung, eventueller Totalschaden, Abzüge etc. erfasst.

4. Ein KFZ-Schadengutachten eignet sich dazu, den Unfallschaden im Wege der sogenannten fiktiven Abrechnung von der gegnerischen Versicherung regulieren zu lassen, der Geschädigte erhält hier also die ermittelte Schadenhöhe vom Versicherer des Unfallgegners ausgezahlt.

5. Autoversicherer haben kein Geld zu verschenken. Daher kommt es bei der Schadenregulierung mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers immer wieder zu Kürzungen, die das Unfallopfer hinnehmen soll. Ein KFZ-Gutachten verbessert die Position des Geschädigten hier deutlich, da Kürzungen vom gegnerischen Versicherer schlechter verargumentiert werden können.

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6. Ein unabhängiger, selbst gewählter Sachverständiger ist das gute Recht jedes Unfallopfers. So kann sichergestellt werden, dass einem als Geschädigter nach dem Unfall keine Nachteile gegenüber dem haftenden Versicherer entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung explizit auf einen Sachverständigen verzichten möchte. Dies ist nur nachvollziehbar, da die Versicherung durch einen solchen Verzicht Kosten einspart.

7. Durch den Einsatz immer komplexerer Technik und moderneren Werkstoffen an der Karosserie kann der Schaden häufig nur durch ein fundiertes Gutachten genau festgestellt werden. Der Gutachter kann sämtliche Maßnahmen vornehmen, die hierfür nötig sind, wie zum Beispiel den Fehlerspeicher des Fahrzeugs auslesen, eine Achsvermessung und Karosserievermessung vornehmen lassen und vieles mehr. Was von außen wie ein Bagatellschaden aussehen mag, entpuppt sicht schnell als Unfallschaden in Höhe von mehreren 1.000 Euro.

8. KFZ-Schadengutachten dokumentieren etwaige Vorschäden am Fahrzeug, ob repariert oder nicht, und dokumentieren den Fahrzeugzustand sowie die bisherige Laufleistung. Mögliche Ungereimtheiten bei der Schadenabwicklung werden damit durch den Unfallgutachter verhindert.

9. Der Geschädigte sollte die Regulierung nicht dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung überlassen. Die Angaben des Schädigers werden selbstverständlich zu dessen Vorteil getätigt, das Unfallopfer kann hier also am Ende der Leidtragende sein.

Da das Gutachterhonorar (außer bei Bagatellschäden, hier erstellt ein Sachverständiger in der Regel nur ein Kurzgutachten) vollständig vom gegnerischen Autoversicherer getragen werden muss, trägt der Geschädigte hier keinerlei Kostenrisiko.

10. Schadensgutachten von einem professionellen Sachverständigenbüro stellen den Sachverhalt klar und unverfälscht dar und erleichtern die Schadenregulierung für alle beteiligten Parteien.

Wer also in einen Unfall verwickelt wurde, der sollte nicht lange zögern, einen Gutachter zu kontaktieren.

Gerade bei moderneren Fahrzeugen fallen Unfallschäden schnell sehr hoch aus, der Geschädigte läuft also Gefahr, dass ohne fehlendes Gutachten seine Ansprüche zu kurz kommen und er damit auf sein Recht, dass sein Schaden komplett beglichen wird, verzichten muss.

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