Unfall bei der Allianz melden – Schadenmeldung einfach online
Die Historie der Allianz
Die Allianz wurde 1890 in München gegründet auf maßgebliches Betreiben der Münchner Rückversicherungsgesellschaft. Sie überstand erste Belastungsproben, als 1906 ein schweres Erdbeben in San Francisco der Allianz eine hohe Versicherungssumme abverlangte. Als 1912 die Titanic nach dem Zusammenstoß mit einem Eisberg sank, wurde erneut eine hohe Versicherungssumme fällig, da die Allianz das Schiff mitversichert hatte.
In den 1920er Jahren begann die Allianz damit, weitere Versicherungsprodukte wie zum Beispiel Lebensversicherung und Risikolebensversicherung anzubieten. Ferner kaufte sie weitere Versicherungsunternehmen zu, wodurch sie an Wachstum zulegen konnte.
In der Zeit des Nationalsozialismus konnte die Allianz weitere Märkte erschließen und verfolgte diesen Kurs in der Nachkriegszeit weiter. Die Allianz war außerdem der erste deutsche Versicherer, der elektronische Datenverarbeitung einführte.
Im Jahr 1990 übernahm die Allianz die staatliche Versicherung der DDR und stieg damit in den Versicherungsmarkt in den neuen deutschen Bundesländern ein. Weitere Zukäufe verstärkten die internationale Expansion der Allianz.
Heute beschäftigt die Allianz weltweit mehr als 140.000 Mitarbeiter und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von mehr als 100 Mrd. Euro.
Geschäftsfelder der Allianz
Die Allianz bietet derzeit jedes Versicherungsprodukt an, das im Markt verfügbar ist. Also beispielsweise Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Motorradversicherung, Hausratversicherung, Autoversicherung, Handyversicherung, Sach-, Privatschutz- und Reisekrankenversicherung neben weiteren Produkten, die spezifischen Versicherungsschutz gewähren.
Sie ist damit im Stande, Kunden allumfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, da keine weiteren fremden Versicherungen für umfassenden Schutz nötig sind.
Im Segment KFZ-Haftpflichtversicherung zählt sie zu den größten deutschen Versicherern.
Bei der Allianz einen Unfall melden
- Als Geschädigter ist professionelle Hilfe sinnvoll
Einen unverschuldeten Unfall sollte man nicht ohne professionelle Hilfe melden. Ansonsten könnte der Schadensersatz niedriger ausfallen. Kostenlose professionelle Hilfe gibt es zum Beispiel bei den UNFALLHELDEN.
- Unabhängige Schadensermittlung vor der Unfallmeldung
Bevor man der Versicherung einen Unfall meldet, ist es besser, den Sachschaden unabhängig ermitteln zu lassen. Zum Beispiel die UNFALLHELDEN kümmern sich deutschlandweit um eine unabhängige Schadensermittlung ohne Kostenrisiko.
- Schadensersatzforderung bei der Allianz melden
Die Unfallmeldung mit Schadensersatzforderung bei der Versicherung erfolgt besser durch einen Rechtsanwalt. Die Versicherung kann dann nicht unberechtigt kürzen und der Papierkram ist erledigt. Die UNFALLHELDEN organisieren deutschlandweit Rechtsanwälte ohne Kostenrisiko.
- Nach der Unfallmeldung Geld ausbezahlt bekommen
Sobald die Allianz nach der Unfallmeldung den Schaden reguliert hat, erhält der Geschädigte sein Geld ausbezahlt. So einfach geht das mit den UNFALLHELDEN.
UNFALLHELDEN ist bekannt aus:
Die Schadenmeldung bei der Allianz als Versicherung des Unfallgegners
Was ist als Geschädigter sinnvoll, um eine Schadenmeldung nach einem Verkehrsunfall vornehmen zu können?
Wichtig ist als Geschädigter, dass man seine Rechte und Ansprüche kennt, um den tatsächlichen Schaden ersetzt zu bekommen, und nicht von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung übervorteilt zu werden.
Dazu sollte der Geschädigte in einem ersten Schritt einen eigenen Gutachter beauftragen, der den Schaden an seinem Kfz feststellt und beziffert.
Der Gutachter ermittelt die dazu notwendigen Reparaturkosten, die Zeitdauer, in der voraussichtlich Nutzungsausfall besteht (Stichwort: Nutzungsausfallentschädigung) und ob eine Wertminderung an dem Kfz eingetreten ist.
Natürlich sind die Haftpflicht-Versicherer bemüht, dem Geschädigten einen Gutachter zur Verfügung zu stellen, den der Versicherer beauftragt hat. Ein solcher Gutachter wird die Versicherungssumme, die für den Schadenfall bezahlt werden muss, tendenziell im Sinne der Versicherung ermitteln, also fünstiger, als es ein unabhängiger Sachverständiger täte.
Bei einem solchen Gutachter besteht mithin das Risiko, dass er den Schaden eher im Sinne der gegnerischen Versicherungsgesellschaft feststellt und beurteilt. Dadurch können dem Geschädigten schnell einige hundert oder tausend Euro an Schadensersatz entgehen, die ihm eigentlich aus dem Schadenfall zustehen würden.
Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen muss im Übrigen die gegnerische Haftpflicht-Versicherung in der Regel tragen (es sei denn, es liegt ein sog. Bagatellschaden vor).
In der „Autowelt“ gibt es zudem Sachverständige, die zwar vordergründig unabhängig arbeiten, in Wirklichkeit aber einen Großteil ihrer Aufträge von Allianz & Co. erhalten. Die Unabhängigkeit solcher Sachverständiger ist daher eher zweifelhaft.
Um sämtliche Ansprüche nach dem Unfall zu kennen und mit dem Schadenfall geltend machen zu können, ist daneben in der Regel ein einschlägig versierter Rechtsanwalt sinnvoll. Auch die Kosten für den Rechtsanwalt müssen von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung getragen werden, ein Verkehrsrechtsschutz ist nicht nötig, um die Schadenmeldung durch einen Anwalt betreuen zu lassen.
Ein kurzer Überblick über die Ansprüche, die dem Geschädigten als Schaden zustehen können:
- Reparaturkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Wertminderung
- Gutachterkosten
- Schmerzensgeld
- Heilbehandlungskosten
- Haushaltsführungsschaden
- Rechtsanwaltskosten
- Verbringungskosten
- Abschleppkosten
- Kosten ersatzweiser Mobilität
Freie Werkstattwahl
Dem Geschädigten steht im Übrigen das Recht zu, sich seine Werkstatt des Vertrauens selbst auszusuchen.
Er muss sich nicht auf eine Werkstatt einlassen, die ihm der gegnerische Haftpflicht-Versicherer (Allianz & Co.) anbietet.
Zu berücksichtigen ist lediglich, ob der Geschädigte eine markengebundene Fachwerkstatt für die Reparatur aufsuchen kann, oder ob er sich auf eine freie Werkstatt verweisen lassen muss.
Mobilität während der Reparatur
Benötigt der Geschädigte während der Reparatur oder – bei einem Totalschaden – bis zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren KFZ ein Ersatzfahrzeug, um seine Mobilität zu erhalten, so sind die Mietwagenkosten ebenfalls von der Haftpflicht-Versicherung zu tragen.
Der Geschädigte muss sich nicht auf einen Mietwagen verweisen lassen, den Allianz & Co. ihm anbieten, er kann sich selbst einen angemessenen Mietwagen nehmen.
Dieser darf nicht klassenhöher sein, als das Unfallfahrzeug, und er darf nicht zum Unfallersatztarif angemietet werden.
Die Schadenmeldung durch einen Rechtsanwalt
Sind sämtliche Ansprüche geprüft und beziffert, kann der Schaden zur Abwicklung beim gegnerischen Haftpflicht-Versicherer durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden.
Die Kosten für dessen Beauftragung sind ohne Verkehrsrechtsschutz vom gegnerischen Versicherer zu tragen. Der Anwalt trägt daneben dafür Sorge, dass die durch den Unfall entstandenen Ansprüche nicht unberechtigt gekürzt werden.
Keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse
Wichtig ist für den Geschädigten, folgendes zu bedenken: Der gegnerische Versicherer ist nicht derjenige, bei dem man selbst sein KFZ versichert hat.
Durch die Inanspruchnahme professioneller Hilfe bei der Unfallabwicklung können daher keine Mehrkosten entstehen.
Das gilt im Übrigen auch dann, wenn der Unfallgegner sein KFZ bei der Allianz versichert hat, und der Geschädigte ebenfalls.
Es lohnt sich daher unter allen Umständen, als Geschädigter professionelle Unfallhilfe in Anspruch zu nehmen.
Alles aus einer Hand
Bei den Unfallhelden erhält der Geschädigte sämtliche Leistungen aus einer Hand: Einen unabhängigen Sachverständigen, einen erfahrenen Rechtsanwalt, eine passende Werkstatt und einen angemessenen Mietwagen, um die Mobilität nach dem Unfall zu erhalten. Der Geschädigte kann aus diesen Leistungen auch frei wählen, was er benötigt und was nicht. Kosten entstehen für den Geschädigten dadurch nicht, da nach dem Unfall sämtliche Leistungen von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung getragen werden müssen.
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