Verhalten nach einem Autounfall

Verhalten nach einem Autounfall

Einmal nicht aufgepasst, kurz zum Mitfahrer geschaut, schon kracht es. Ein Unfall passiert schneller, als man denkt. Oft steht ein Unfallbeteiligter am Unfallort unter Schock und weiß nicht, was zu tun ist.

Dabei ist es gerade jetzt wichtig, keine Fehler zu machen. Der Ratgeber der Unfallhelden erklärt, wie es geht: Schritt für Schritt.

1. Schritt: Stehen bleiben

Bleiben Sie unverzüglich außerhalb des Gefahrenbereichs der Unfallstelle stehen.

2. Schritt: Unfallort absichern

Warnen Sie andere und machen sie den Unfall sichtbar, indem Sie die Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen: je mehr Licht, desto besser.

Das Warndreieck ist auf Landstraßen mindestens 100m vor der Unfallstelle aufzustellen, auf Autobahnen mindestens 200m Meter.

3. Schritt: Erste Hilfe leisten

Leisten Sie unbedingt erste Hilfe. Unterlassen von Hilfeleistung ist strafbar. Bei Verletzten informieren Sie den Notruf.

Beauftragen Sie notfalls einen anderen Anwesenden mit der Alarmierung. Aus der Telefonzelle zum Beispiel ist die Notrufnummer gebührenfrei (Polizei 110; Feuerwehr/Notruf 112).

Die nächste Notrufsäule finden Sie auf der Autobahn, wenn Sie der Pfeilrichtung auf den Leitposten folgen. Haben Sie keine Angst. Jegliche Schäden, die während der Hilfeleistung entstehen, werden von einer Versicherung getragen. Um das Wissen über Erste-Hilfe aufzufrischen klicken Sie hier.

4. Schritt: Unfall bei der Polizei melden

Bei Unfällen mit Toten, Verletzten aber auch bei erheblichem Sachschaden ist die Polizei auf jeden Fall nötig und zu verständigen.

Wenn auch nur einer der Unfallbeteiligten es für nötig erachtet, sollte der Unfall polizeilich aufgenommen werden. Dagegen kann man bei ganz einfachen Blechschäden auf die Polizei verzichten – oft rückt sie bei Bagatellunfällen auch gar nicht aus.

Ohne Polizei hilft der Europäische Unfallbericht als Formular, oder, Sie fertigen ein Unfallprotokoll selbst an. Bitte beachten Sie, bei kleinen Bagatellschäden muss jeder Unfallbeteiligte die Unfallstelle mit seinem KFZ so schnell wie möglich räumen, damit der Verkehr nicht weiter behindert wird.

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Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

Soheyl K.
Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

Greta G.
Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

Nine M.
Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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5. Schritt: Unfalldaten dokumentieren

Bei der Unfallaufnahme am Unfallort notieren Sie Datum und Uhrzeit des Unfalls, sowie Name, Anschrift, Telefonnummer und – wichtig – Autokennzeichen des Unfallgegners bzw. der weiteren Unfallbeteiligten.

Über das Kennzeichen des gegnerischen KFZ lässt sich durch den Zentralruf der Autoversicherer leicht die einstandspflichtiges Versicherung identifizieren. Lassen Sie sich den Personalausweis und den Fahrzeugschein des Fahrers des gegnerischen KFZ zeigen und notieren Sie sich auch den Fahrzeughalter, dessen KFZ am Verkehrsunfall beteiligt war.

Wenn kein Formular mit entsprechenden Datenfeldern zur Hand ist, erstellen Sie eine Unfallskizze auf einem einfachen „Schmierzettel“. Wichtig dabei ist nur, dass alle Daten enthalten sind, um später die Regulierung mit der Versicherungsgesellschaft problemlos vornehmen zu können.

Tipp: Kein Schuldanerkenntnis!

Achten Sie darauf, im Unfallbericht keine Schuldanerkenntnisse abzugeben, auch wenn Sie im Eifer des Gefechts glauben, den Autounfall verursacht zu haben. Sonst droht Ärger mit Ihrer Versicherung bei der Schadenregulierung.

Ohne deren Zustimmung, sind Sie nicht berechtigt, Schuldanerkenntnisse abzugeben. Das Unfallprotokoll darf sich daher nur auf den Unfallhergang beziehen.

6. Schritt: Zeugen für den Autounfall identifizieren/Feststellung der Personalien ermöglichen

Unfallbeteiligte müssen so lange an dem Unfallort bleiben, bis sie die vollständige Feststellung der Personalien sowie ihrer Beteiligung an dem Verkehrsunfall ermöglicht haben.

Anderenfalls wird nicht nur die Schadenregulierung erheblich erschwert, es droht auch ein Verwarnungsgeld bzw. eine Geldstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Hat man ein geparktes KFZ angefahren, muss entweder die Polizei zur Unfallaufnahme gerufen werden, oder die nächste Polizeidienststelle aufgesucht werden, um den Verkehrsunfall zu melden.

Das Zurücklassen eines Hinweiszettels zum Beispiel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges ist grundsätzlich nicht ausreichend, wenn der Geschädigte dadurch allerdings an sämtliche Daten gelangt, die er benötigt, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen, ist dies nicht strafbar.

7. Schritt: Beweissicherung durch Unfallgutachten

Als Geschädigter ist es notwendig, dass Sie sich ein Bild davon verschaffen, wie hoch der Schaden am KFZ ist und welche Schäden konkret durch den Autounfall verursacht worden sind.

Dies geschieht sinnvoller Weise durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Für den Geschädigten entstehen im Übrigen keine Kosten, wenn er nach dem Unfall ein Sachverständigengutachten erstellen lässt.

Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Niemals allerdings sollte der Geschädigte einen vom gegnerischen Autoversicherer beauftragten Gutachter akzeptieren.

Dieser könnte eher geneigt sein, die Unfallfolgen im Sinne der Versicherung darzustellen, also den Schaden günstiger zu rechnen.

Als Schädiger: Versicherung informieren
Um einen Anspruch auf Ihren Versicherungsschutz nach einem Verkehrsunfall zu haben, müssen Sie als Schädiger innerhalb einer Woche ihre Versicherung informieren.

8. Schritt: Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung

Um nun als Geschädigter die Unfallregulierung zügig vorzunehmen und den Schaden ersetzt zu bekommen, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung gegenüber der Versicherung zu beauftragen.

Auch die dadurch entstehenden Kosten müssen von der gegnerischen Autoversicherung getragen werden, den Geschädigten treffen sie nicht.

Dazu sollte dem Anwalt die Unfallskizze und das Gutachten des Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden.

Die UNFALLHELDEN sind bei der Abwicklung nach dem Autounfall gerne behilflich. Sie bekommen Gutachter, Werkstatt, Rechtsanwalt und Mietwagen aus einer Hand. Und das für den Geschädigten kostenlos.

Sämtliche entstehenden Kosten müssen vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung bezahlt werden. Die beteiligten Dienstleister wiederum vergüten den Service der UNFALLHELDEN.

UNFALLHELDEN ist bekannt aus:

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