Autounfälle – alles, was es über Autounfälle zu wissen gibt

Autounfälle – alles, was es über Autounfälle zu wissen gibt

Inhaltsverzeichnis:

Was gibt es über Autounfälle zu wissen? Ein Autounfall bzw. (Straßen-)Verkehrsunfall ist ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht. Zumeist entsteht durch einen Autounfall ein nicht unerheblicher Sachschaden oder gar Personenschaden.

Was ist die Hauptursache für Autounfälle?

Autounfälle können aufgrund mehrerer unterschiedlicher Ursachen passieren. Ein Crash kann beispielsweise schon dann passieren, wenn nasses Laub auf der Straße liegt. Dennoch gibt es einige Ursachen für Autounfälle, die gemeinhin als Hauptursachen für Autounfälle gelten. Das sind:

  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Alkoholeinfluss auf den Fahrer
  • Zu geringer Sicherheitsabstand
  • Falsche Straßenbenutzung
  • Riskantes Überholen
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Unachtsamkeit bei Fahrmanövern
  • Fehlverhalten gegenüber Fußgängern
  • Wild auf der Fahrbahn

Nicht bei allen Autounfällen ist eine einzelne eindeutige Ursache feststellbar. Es ist häufig so, dass mehrere Faktoren zusammen wirken, die schlussendlich zu dem Unfall führen. Es kann beispielsweise sein, dass bei einem riskanten Überholmanöver zugleich von einem anderen Unfallbeteiligten die Vorfahrt missachtet wird. In dem Fall ist die Schuldfrage schwieriger zu beurteilen. Die Missachtung der Vorfahrt hätte vielleicht nicht automatisch zu dem Unfall geführt, hätte der andere Verkehrsteilnehmer nicht gerade riskant überholt.

Wann gilt ein Autounfall als provoziert?

Ein Unfall gilt dann als provoziert, wenn zumindest ein Verkehrsteilnehmer bewusst eine Situation herbeigeführt hat, in der die Wahrscheinlichkeit eines Verkehrsunfalls erheblich zugenommen hat. Meistens ist es so, dass ein Autounfall dann provoziert wird, wenn ein Versicherungs-Betrüger durch den herbeigeführten Crash gezielt Versicherungsleistungen erhalten will.

Dieses Phänomen tritt in unterschiedlichen Konstellationen auf. Zum Beispiel kann ein Unfall provoziert werden, indem man bewusst so stark bremst, dass der Autofahrer dahinter, der mit diesem Bremsmanöver nicht rechnet, nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und von hinten an das vordere Auto prallt. Meistens aber sind in solchen Fällen beide Autofahrer eingeweiht und verursachen durch gemeinschaftliches Zusammenwirken einen Verkehrsunfall.

Ein solcher Unfall gilt dann nicht im eigentlichen Sinne als provoziert. Das ist aber trotzdem ein Fall, in dem an und für sich Versicherungsbetrug vorliegt und den Betrüger eine empfindliche Strafe erwartet, sollte der Versicherungsbetrug auffliegen. Zum Glück kommt es allerdings in solchen Situationen zumeist nicht zu einem schweren Unfall.

Was wird typischerweise bei einem Crash im Verkehr beschädigt?

Was genau ein Unfall an Schaden nach sich zieht, hängt vom jeweiligen Crash und dessen Ablauf ab. Generell sind die Front und das Heck bei Autos häufiger von Autounfällen betroffen, als andere Teile des Fahrzeugs.

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Das liegt daran, dass die Anstoßstellen am Auto bei einem Verkehrsunfall stark von der Fahrtrichtung des Autos abhängen. Typischerweise geschieht ein Unfall, indem ein anderes Fahrzeug in das Heck des vorherfahrenden kracht. Oder ein Fahrzeug, dem die Vorfahrt genommen wird, prallt gegen ein Hindernis.

Gerade bei Unfällen, wo Fahrzeugfront oder Fahrzeugheck beschädigt worden sind, finden sich weitere Unfallschäden unterhalb der Teile der Karosserie, die man unmittelbar als beschädigt erkennt. Das liegt daran, dass bei nahezu allen modernen Autos unabhängig von der Marke (also egal, ob BMW, Lamborghini, Tesla, Ford, Honda, etc.) Frontschürzen und Heckschürzen aus Kunststoff verbaut werden.

Diese Teile sind sehr flexibel und stützen sich bei einem Crash normalerweise an der Karosserie darunter ab. Was wiederum Beschädigungen unterhalb der Schürze nach sich zieht. Deshalb ist es auch so wichtig, dass man nach einem Unfall den Sachschaden wirklich zutreffend ermittelt und nicht nur oberflächlich.

Ist jeder Autofahrer gleich gefährdet, in einen Autounfall verwickelt zu werden?

Nein. Generell sind Autofahrer, die viel mit ihrem Auto unterwegs sind, schon statistisch wesentlich gefährdeter, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Lässt man hingegen den Wagen in aller Regel in der Garage und fährt damit nur wenige Fahrten, nimmt die statistische Wahrscheinlichkeit schon deutlich ab.

Ein jüngerer – zum Beispiel 18-jähriger oder 19-jähriger – Fahrer bzw. eine Fahrerin ist zudem häufiger Beteiligter an einem Unfall. Das liegt daran, dass zunehmende Fahrpraxis und -erfahrung sehr stark nützen, um Unfallgefahren frühzeitiger zu erkennen. Und damit wiederum den ein oder anderen Unfall zu vermeiden, in den man schuldlos verwickelt worden wäre.

Frauen gelten zudem statistisch als sicherere Fahrer. Das liegt daran, dass die typische Fahrerin weniger dazu neigt, sich selbst zu überschätzen, alkoholisiert zu fahren oder mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs zu sein. Die Gefahr, einen schweren Unfall zu verursachen, ist bei einer Fahrerin also deutlich niedriger.

Das Risiko, unverschuldet in einen Unfall verwickelt zu werden, ist bei beiden Geschlechtern gleich und hängt eben vor allem davon ab, wie stark der Wagen genutzt wird. Frauen haben zudem eine größere Tendenz, typische Parkrempler zu verursachen.

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Was kann man tun, um Autounfälle zu vermeiden?

Autounfälle lassen sich am besten dadurch vermeiden, dass man sich nicht alkoholisiert ans Steuer begibt. Und außerdem die Geschwindigkeitsbeschränkungen einhält, Lichter und Signallichter (also Blinker) korrekt bedient.

Daneben vorausschauend fährt, keine riskanten Fahrmanöver durchführt, für andere Verkehrsteilnehmer mitdenkt, sich nicht durch Handy oder ähnliches ablenken lässt, und immer versucht, noch eine Ausweichmöglichkeit parat zu haben, sollte ein anderer Verkehrsteilnehmer irgendeinen dieser Ratschläge nicht befolgen.

Unverschuldet Opfer eines Unfalls zu werden, lässt sich durch eigenes Verhalten nur bedingt verhindern. Aber auch diesbezüglich ist es von Vorteil, immer so zu fahren, dass man im Zweifel noch rechtzeitig bremsen oder ausweichen könnte.

Welche Sicherheitstechniken verhindern Autounfälle?

Um Unfälle zu vermeiden oder zu verhindern, haben die Automobilhersteller inzwischen viele Techniken entwickelt, die in die Fahrzeuge verbaut werden. Das sind zum Beispiel Funktionien, um den Sicherheitsabstand einzuhalten. Auch Techniken, die darauf hinweisen, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, gehören dazu.

Daneben gibt es Warnzeichen, die das Auto beispielsweise dann gibt, wenn ein anderes Fahrzeug im toten Winkel ist, Bremsassistenten, Spurhalteassistenten und dergleichen mehr.

Moderne Systeme, wie Airbags oder Anprallschutzsysteme helfen zudem, das Risiko zu senken, dass Personen bei einem Unfall verletzt werden oder gar umkommen. Statistisch betrachtet nimmt die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle glücklicherweise immer weiter ab.

Ob autonomes Fahren, also, wenn das Auto selbst ohne Zutun des Fahrers am Verkehr teilnimmt, das Crash-Risiko nachhaltig verringern wird, ist umstritten.

Die Versicherungswirtschaft geht zumindest davon aus, dass es mit der Zunahme autonomer Fahrzeuge zunächst zu einer Zunahme an Verkehrsunfällen kommen wird. Das liegt daran, weil selbstfahrende Verkehrsteilnehmer wahrscheinlich etwas Zeit benötigen werden, um sich auf den Fahrstil autonomer Autos einstellen zu können.

Was ist unmittelbar nach einem Autounfall zu tun?

Wenn es gekracht hat, muss zwingend angehalten werden, um die Feststellung der Personalien zu ermöglichen. Hält man nicht an, obwohl es gerade gekracht hat, kann dies Verkehrsunfallflucht sein und das wiederum ist strafbar.

Je nachdem, wir stark der Autounfall war, können zudem unterschiedliche weitere Pflichten entstehen, die zu beachten sind. Zum Beispiel die Polizei zu alarmieren. Auf diese Pflichten wollen wir weiter unten genauer eingehen.

Wie ist nach einem Autounfall die Unfallstelle abzusichern?

Das erste, was nach einem Autounfall passieren muss, ist das Absichern der Unfallstelle. Das erfolgt dadurch, dass man zunächst die Warnblinkanlage am Auto einschaltet und dieses sicher abstellt.

Anschließend sollte die Warnweste angelegt werden. Liegt die Unfallstelle in einer unübersichtlichen Situation, zum Beispiel hinter einer Kurve, muss umgehend ein Warndreieick aufgestellt werden.

Das Warndreieck ist mindestens hundert Meter vor der Unfallstelle aufzustellen. Bei unübersichtlichen Verkehrssituationen kann dieser Abstand auch größer sein.

Das Absichern muss immer passieren, bevor überprüft wird, ob Menschen durch den Unfall verletzt worden sind. Denn es gilt zu verhindern, dass nachfolgende Verkehrsteilnehmer auch in den bereits passierten Unfall geraten und es zu einer Massenkarambolage kommt.

Erst nach dem Absichern ist erste Hilfe zu leisten, wenn Menschen verletzt worden sind.

Wurden durch den Crash Menschen verletzt, so muss daneben nicht nur erste Hilfe geleistet werden, es muss auch zwingend die Polizei gerufen werden. Sind nach dem Unfall Tote zu beklagen, gilt dies umso mehr.

Wichtig ist zudem, dass verletzte Personen in Sicherheit gebracht werden, wenn sie dies selbst nicht können. Man kann ohne weiteres auch verletzte Personen hinter der Böschung in Sicherheit bringen, damit sie nicht noch weiter angefahren werden können.

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Welche Daten müssen nach einem Autounfall ausgetauscht werden?

Nach einem Autounfall müssen auf jeden Fall die Personalien ausgetauscht werden. Ist die Polizei zum Unfall gerufen worden, wird die Polizei dies zwar ohnehin tun. Es kann aber einige Zeit dauern, bis man Zugriff auf diesen Unfallbericht bekommt.

Es ist also in jedem Fall sinnvoll, sich selbst alle Daten zu notieren, auch wenn die Polizei den Autounfall aufgenommen hat. Wichtig sind auch Daten zu den Versicherungen der Unfallbeteiligten und – ganz besonders wichtig – das Kennzeichen des gegnerischen KFZ. Denn über das Kennzeichen lässt sich leicht ermitteln, bei welcher Versicherung das betreffende Auto versichert ist.

Ohne das Kennzeichen ist diese Ermittlung deutlich schwieriger.

Wie erfolgt die Schadensregulierung nach einem Autounfall?

Die Schadensregulierung ist der wichtige Teil nach einem Autounfall, in dem es um die Frage geht, wie die durch den Unfall eingetretenen Schäden an den KFZ und ggf. Personenschäden reguliert werden. Also der Geschädigte Schadensersatz, Schmerzensgeld etc. erhält. Bei so ziemlich allen Verkehrsunfällen sind in diesem Kontext die Versicherungen involviert.

Als Unfallgeschädigter – also dann, wenn man den Unfall nicht verursacht hat – sollte man in diesem Kontext besonders gut aufpassen. Denn man muss sich vergegenwärtigen, dass Versicherungen viele tausend Unfallschäden jährlich zu regulieren haben. Und deshalb stets versuchen werden, am einzelnen Unfallschaden möglichst viel Geld zu sparen.

Denn spart eine Haftpflichtversicherung an jedem Unfall nur 100,- Euro, so kommt am Jahresende bereits ein Millionenbetrag zusammen, der auf Kosten der Geschädigten einzusparen ist.

Wichtig ist also als Geschädigter, dass man die Schadensregulierung nicht der gegnerischen Versicherung überlässt. Denn damit eröffnet man ihr zahlreiche Möglichkeiten, Einsparungen bei der Schadensersatzleistung vorzunehmen. Sinnvoll ist es immer, wenn sich der Geschädigte professionelle Hilfe für die Unfallabwicklung holt.

Dazu ist der Schadenservice der UNFALLHELDEN prädestiniert, denn er koordiniert alle Leistungen nach einem Unfall.

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Ein unabhängiger Sachverständiger sollte den Unfallschaden am Auto begutachten und beziffern. Ein Rechtsanwalt sollte die Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld prüfen und gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Und die Werkstatt, die das Auto wieder repariert, sollte sich der Geschädigte selbst ausgesucht haben.

Alle diese Leistungen – Gutachter, Rechtsanwalt, Werkstatt – müssen im Übrigen vom Haftpflichtversicherer des Schädigers bezahlt werden, der Geschädigte muss also deshalb keine Kosten fürchten.

Mit dem Schadenservice der UNFALLHELDEN bekommen Geschädigte alle diese Leistungen aus einer Hand.

Wer gilt als Unfallbeteiligter nach einem Autounfall?

Unfallbeteiligte sind nach einem Autounfall jedenfalls die Personen, die die beteiligten Fahrzeuge gesteuert haben. Allerdings gelten auch Personen als Unfallbeteiligte, die nicht selbst Fahrer waren, aber durch den Unfall verletzt wurden. Daneben sind auch Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben, Unfallbeteiligte in diesem Sinne. Der Kreis der Personen, die als Unfallbeteiligte gelten können, kann sehr groß sein. Deshalb sollte man sich nach einem Autounfall auch als vermeintlich Unbeteiligter nicht einfach von der Unfallstelle entfernen.

Kostet das Verursachen von Autounfällen ein Bußgeld?

Ja. Das Verursachen eines Verkehrsunfalls ist eine Ordnungswidrigkeit und wird als solche mit Bußgeld sanktioniert. Wenn es Verletzte durch den Unfall gibt, kann zudem der Strattatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt sind. Dasselbe gilt bei Todesopfern bezüglich fahrlässiger Tötung.

Das ist im Übrigen der Grund, weshalb Schädiger oftmals eher weniger die Polizei zur Unfallstelle rufen wollen. Als Geschädigter sollte man sich darauf allerdings eher nicht einlassen und darauf bestehen, dass die Polizei gerufen wird.

Was muss besonders beachtet werden, wenn bei dem Autounfall jemand verletzt wird?

Gibt es Verletzte, bestehen weitere Pflichten nach einem Autounfall. Denn jedenfalls muss die Polizei zur Unfallstelle gerufen werden. Außerdem verkürzt sich die Meldefrist gegenüber der eigenen Versicherung, sofern man der Unfallverursacher ist, von einer Woche auf zwei Tage. Gibt es durch den Unfall Tote zu beklagen, verkürzt sich diese Frist auf 24 Stunden. Dass in einem solchen Fall die Polizei gerufen werden muss, versteht sich von selbst.
Wenn Menschen verletzt wurden, muss außerdem erste Hilfe geleistet werden und ggf. ein Krankenwagen gerufen werden, der ärztliche Hilfe leisten kann oder Geschädigte ins Krankenhaus fahren kann.

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Autounfälle: Ist eine Massenkarambolage anders zu behandeln, als ein kleinerer Autounfall?

Eine Massenkarambolage ist in der Abwicklung für die Versicherungen jedenfalls komplexer. Denn sind sehr viele Fahrzeuge beteiligt, ist die Klärung der Schuldfrage meist sehr schwierig.

Auch die Polizei tut sich meist schwer, in einer solchen Situation nachzuvollziehen, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Meist entstehen solche Karambolagen in Verkehrssituationen, die zusätzlich das sichere Fahren erschweren, zum Beispiel dann, wenn spontan eine Nebelbank auf der Autobahn auftaucht, oder es Eisregen gibt. Sind mehr als 20 Wagen ineinander gekracht, muss eine Karambolage anteilig von den Versicherungen reguliert werden, deren Versicherungsnehmer daran beteiligt waren.

Eine genaue Klärung der Schuldfrage findet dann nicht mehr statt.

Warum wird nach einem Autounfall häufig das Amtsgericht bemüht?

Das Amtsgericht ist grundsätzlich zuständig für Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von EUR 5.000,-. Darüber ist das Landgericht zuständig. Verkehrsunfälle, die vor Gericht gehen, sind in aller Regel solche, wo es Streitigkeiten darüber gibt, wie hoch der Schadensersatz ist, den Unfallverursacher bzw. dessen Haftfpflichtversicherer bezahlen müssen.

Da sich dies zumeist in einer Größenordnung bis zu 5.000,- Euro bewegt, wird sich der Rechtsstreit in aller Regel vor dem Amtsgericht in der ersten Instanz abspielen, nicht vor dem Landgericht.

Was tut die Polizei nach einem Autounfall?

Wird die Polizei zum Unfallort gerufen, so ist es ihre Hauptaufgabe, den Autounfall aufzunehmen. Was die Polizei allerdings niemals tut, ist, sich um die anschließende Schadensregulierung zu kümmern. Wer also glaubt, die Polizei war nach dem Autounfall da und es wird daher alles von alleine laufen, der irrt. Um den Schaden am Wagen muss man sich als Geschädigter nach dem Autounfall trotzdem selbst kümmern.

Ist ein Auto nach einem Autounfall automatisch ein Unfallwagen?

Ob ein Auto nach einem Autounfall ein Unfallwagen ist, hängt davon ab, wie stark es bei dem Unfall beschädigt wurde. Automatisch wird ein Auto nicht zum Unfallwagen, auch wenn ihm wenig passiert ist. Von einem Unfallwagen spricht man dann, wenn ein Wagen unfallbedingt einen Schaden erlitten hat, über den ein Käufer redlicherweise Aufklärung erwarten kann.

Das ist immer dann der Fall, wenn durch den Autounfall ein Auto so stark beschädigt wurde, dass Teile nicht mehr original sind oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt sein kann oder wenn eine starke Deformation der Karosserie eingetreten ist. Eine Beule in der Tür zum Beispiel, macht, wenn sie einfach fachmännisch repariert wurde, das Auto nicht zu einem Unfallwagen.

Was sind typische Ansprüche nach einem Autounfall?

Nach einem Autounfall muss man differenzieren zwischen dem Sachschaden auf der einen Seite und einem eventuellen Personenschaden auf der anderen Seite.

Bezüglich des Sachschadens gibt es folgende typischen Schadenspositionen:

  • Reparaturkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung
  • Kosten für ein Sachverständigengutachten
  • alternativ zur Nutzungsausfallentschädigung: Kosten für einen Mietwagen
  • Verbringungskosten
  • Abschleppkosten

Für einen Personenschaden existieren folgende typische Schadenspositionen:

  • Ersatz der Heilbehandlungskosten
  • Ersatz von Verdienstausfall
  • Schmerzensgeldleistung
  • Ersatz des Haushaltsführungsschadens
  • Ersatz von Besuchskosten
  • Krankentagegeld

Im Einzelfall können weitere Positionen hinzukommen.

Außerdem gibt es noch eine weitere Schadensposition, die keinem Bereich klar zuordenbar ist, aber vom gegnerischen Versicherer ebenfalls getragen werden muss:

  • Kosten für einen Rechtsanwalt

Welcher Versicherer ist nach einem Autounfall zuständig?

Das kommt darauf an, wie sich der Verkehrsunfall genau abgespielt hat. Ist man ohne Fremdeinwirkung beispielsweise von der Fahrbahn abgekommen und die Böschung hinuntergefahren, ist für diesen Schaden die eigene Vollkaskoversicherung zuständig. Eine Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht. Ist man selbst nicht schuld an dem Autounfall, so kommt die Haftpflichtversicherung des Gegners zum Tragen.

Das bedeutet auch, dass man als Unfallgeschädigter durch die Schadensregulierung nicht in den Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft werden kann, weil es eben nicht der eigene Versicherer ist, der sich kümmern muss. Hat man den Unfall selbst verursacht, sind zwei Versicherer zuständig: Für den Schaden am anderen Auto die eigene Haftpflichtversicherung, für den Schaden am eigenen Auto die Vollkaskoversicherung.

Was bedeutet Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse nach einem Autounfall?

Die Bemessung von Versicherungsbeiträgen erfolgt in Deutschland nach der sog. Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. Je höher die Klasse, desto niedriger die Beiträge. Verursacht man also einen Autounfall, führt dies dazu, dass eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse stattfindet, die Beiträge sind dann nach dem Autounfall entsprechend höher. Verhindert werden kann dies durch einen sog. Rabattschutz.

Ob dieser besteht, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Ein Crash bedeutet also nicht automatisch, dass hinterher höhere Versicherungsbeiträge zu leisten wären, es kommt vielmehr entscheidend darauf an, ob man als Autofahrer den Unfall schuldhaft verursacht oder schuldlos beteiligt wurde.

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