Unfallgutachter in München: Unabhängige Unfallgutachten, Schadengutachten, Kurzgutachten und Beweissicherungsgutachten für einen Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden gibt es bei den Unfallhelden!
Unfall gehabt? Zuverlässige und unabhängige Sachverständige gibt es bei den UNFALLHELDEN. Mit geprüfter Qualität. Unfallgutachten vom unabhängigen Sachverständigenbüro: Nach einem Unfall unverzichtbar!
Wenn’s gekracht hat, ist es für die Unfallabwicklung aus der Sicht des Geschädigten notwendig, sich zunächst ein Bild davon zu verschaffen, wie hoch der Schaden überhaupt ist.
Liegt nicht nur ein einfacher Bagatellschaden vor (Schadenshöhe bis zu etwa 750 Euro), so ist ein Unfallgutachten die einzig sinnvolle Möglichkeit, den Schaden am KFZ zu beziffern und gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht in Nachteil zu geraten.
Unabhängigkeit ist das wesentliche Kriterium:
Oft ist zu beobachten, dass die gegnerische Versicherung sofort versucht, dem Geschädigten einen eigenen Unfallgutachter zu vermitteln, der das KFZ besichtigen soll. Klar ist jedoch eines: Die Versicherung ist es, die am Ende den Unfallschaden bezahlen muss. Und gerenell gilt: Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund!
Ein Unfallgutachten, das im Auftrag der gegnerischen Versicherung erstellt wird, kann daher niemals so objektiv sein, wie das Unfallgutachten eines unabhängigen Sachverständigen, der ausschließlich im Interesse des Geschädigten agiert.
Was genau enthält ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten beziffert in einem ersten Schritt natürlich die Reparaturkosten, die notwendig sind, um den Unfallschaden zu reparieren.
Dies ist allerdings nur ein geringer Teil dessen, was dem Geschädigten an Schadensersatz aus dem Unfall zusteht. Ginge es nur um die Reparaturkosten, so würde ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügen.
Das Unfallgutachten trifft darüber hinaus eine Aussage, wie hoch eine etwa eingetretene Wertminderung ist. Außerdem gibt das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten an, wie lange in etwa die Reparatur des KFZ dauern wird. Das ist wichtig, um zu wissen, wie lange der Nutzungsausfall anhält, für den Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden kann.
Wird das Gutachten von einem Sachverständigenbüro erstellt, das von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde, so kann es passieren, dass die Kosten für die Instandsetzung niedriger angegeben werden, eine Wertminderung nicht festgestellt wird oder der Nutzungsausfall geringer bezeichnet wird, als er in Wirklichkeit ist.
Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten?
Trägt der Geschädigte an dem Unfall keine Schuld, so steht ihm das Recht zu, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der feststellt, welche Ansprüche dem Geschädigten zustehen. Die Kosten für das Unfallgutachten bzw. Schadengutachten müssen von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden.
Muss der Geschädigte die Kosten für den Unfallgutachter vorstrecken?
Nein, zumindest dann nicht, wenn der Sachverständige über den Schadenservice der Unfallhelden beauftragt wurde. In dem Fall erfolgt die Abwicklung der Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung, so dass der Geschädigte für das Schadengutachten mit keinerlei Kosten in Vorleistung gehen muss.
Kann bei Bagatellschäden trotzdem ein Schadengutachten erstellt werden?
Ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten kann grundsätzlich immer nach einem Autounfall erstellt werden, die Frage ist nur, wer die Kosten für das Gutachten tragen muss. Bei Bagatellschäden ist grundsätzlich ein ausführliches Gutachten nicht erforderlich, weil die Kosten für das Sachverständigenbüro den entstandenen Schaden übersteigen können.
Bei Bagatellschäden würde daher grundsätzlich ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügen, allerdings kann der Sachverständige auch ein sog. Kurzgutachten erstellen. Wird ein Kurzgutachten erstellt, muss der Gutachter ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Warum ist ein Gutachter zur Beweissicherung sinnvoll?
Klar ist, dass der gegnerische Versicherer kein Interesse daran hat, dem Geschädigten für den Unfallschaden an seinem KFZ möglichst viel zu bezahlen. Deshalb ist es für die weitere Schadensregulierung notwendig, dass die Beweissicherung bezüglich des Unfallschadens so gut durchgeführt worden ist, dass keine Zweifel an der Schadenshöhe und dem Schadenumfang mehr bestehen können.
Ein Unfallgutachter dokumentiert im Unterschied zu einem Kostenvoranschlag nicht nur den reinen Kostenaufwand, er fertigt auch Lichtbilder von den Schäden und dokumentiert damit mittelbar auch den Unfallhergang.
Weitere typische Fragen nach einem Verkehrsunfall:
Wann ist ein Gutachter erforderlich und wann genügt ein Kostenvoranschlag?
Liegt kein Bagatellschaden am KFZ vor (also der Schaden ist höher, als etwa 750 Euro), ist ein Gutachter in jedem Fall sinnvoll.
Der Sachverständige bemisst in diesem Fall wesentlich ausführlicher, welche Ansprüche dem Geschädigten zustehen.
Ich habe mit Schadenabwicklung keine Erfahrung. Welche Rechte und Ansprüche stehen mir zu?
Zunächst hat der Geschädigte immer das Recht, den Schaden durch einen unabhängigen Gutachter untersuchen und mittels Gutachten beziffern zu lassen.
Weiter hat der Geschädigte das Recht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren und mit der Prüfung und Geltendmachung seiner Schäden zu beauftragen. Die Kosten für beide Dienstleister müssen beim Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Typische Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfallentschädigung
- Verbringungskosten
- Abschleppkosten
- unter Umständen Schmerzensgeld
- unter Umständen Heilbehandlungskosten
und noch einige mehr.
Kann ein KFZ-Sachverständigenbüro auch eine Reparaturbestätigung ausstellen?
Ja, ein KFZ-Gutachter kann nach erfolgter Reparatur des KFZ auch eine Reparaturbestätigung ausstellen. Dies dient dazu, die Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Versicherung zu verlangen.
Begutachtet ein Gutachter nur Schäden an Autos, oder kann der Sachverständige zum Beispiel auch ein Gutachten für ein Motorrad erstellen?
Professionelle Gutachter erstellen grundsätzlich Gutachten über Straßenfahrzeuge aller Art. Das können alle Arten von KFZ sein, aber auch zum Beispiel Gegenstände im KFZ, die durch den Unfall beschädigt wurden, zum Beispiel Kindersitze.
Was ermittelt ein KFZ-Gutachter, wenn an dem KFZ durch den Unfall ein Totalschaden eingetreten ist?
Bei einem wirtschaftlichen (Wiederbeschaffungswert des KFZ liegt unterhalb der Reparaturkosten) oder technischen (Reparatur ist unmöglich) Totalschaden ermittelt der KFZ-Gutachter den sog. Wiederbeschaffungswert und den Restwert der verunfallten KFZ.
Die Differenz der beiden Beträge ist dasjenige, was der Geschädigte an Schadensersatz verlangen kann.
Mit den UNFALLHELDEN sind Sie nach dem Unfall auf der sicheren Seite:
Die UNFALLHELDEN verfügen über ein ständig wachsendes Netzwerk von KFZ-Unfallgutachtern.
Melden Sie den Unfall einfach und komfortabel über die Website oder die kostenlose Hotline, ein KFZ-Sachverständiger wird Sie in der Regel innerhalb eines Tages aufsuchen, um Ihr Fahrzeug zu begutachten. Egal, ob Sie sich in Bogenhausen, Trudering, Schwanthalerhöhe, Neuhausen, Laim, Ramersdorf oder in einem anderen Stadtteil von München oder in ganz Oberbayern befinden.