Verursacht man einen Verkehrsunfall, ist der Ablauf einfach: Man muss seine eigene Haftpflichtversicherung informieren, die sich sodann um die Regulierung kümmert. Wesentlich komplexer allerdings ist der Ablauf nach unverschuldetem Unfall, will man nicht als Geschädigter auf zahlreiche Ansprüche verzichten.
Ablauf nach unverschuldetem Unfall: Die beste Lösung zur Schadensregulierung
Unfallgeschädigte, die durch einen Autounfall Schäden erlitten haben, können den Unfall ganz einfach und komfortabel über die Online-Schadensmeldung bei den UNFALLHELDEN melden. Weitere Sorgen müssen sie sich nicht machen. Die UNFALLHELDEN kümmern sich in Absprache mit dem Geschädigten deutschlandweit um:
- unabhängige Sachverständige, die mit einem Schadengutachten die Reparaturkosten, Wertminderung und ggf. Wiederbeschaffungswert und Restwert ermitteln
- im Verkehrsrecht erfahrene Rechtsanwälte, die alle Schadenspositionen für den Geschädigten mit der gegnerischen Versicherung regulieren und darauf achten, dass keine unberechtigten Kürzungen an der Schadenshöhe vorgenommen werden
- Premium-Ersatzfahrzeuge, um die Mobilität des Geschädigten zu gewährleisten
- zertifizierte Werkstattbetriebe, die das Fahrzeug tadellos reparieren
- Autoaufkäufer, die bei einem Totalschaden das Unfallfahrzeug kaufen und abholen
- und vieles mehr
Für Geschädigte besteht dabei unabhängig von der Schuldfrage keinerlei Kostenrisiko, weil die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sämtliche Leistungen bezahlen muss. Der Service der UNFALLHELDEN ist damit für Geschädigte insgesamt kostenlos.
Zur unabhängigen und unverbindlichen Schadenmeldung bei den UNFALLHELDEN hier klicken
Ablauf nach unverschuldetem Unfall
- Nach unverschuldetem Unfall professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
Nach einem unverschuldeten Unfall sollte man als Geschädigter nicht der gegnerischen Versicherung die Regulierung überlassen, sondern sich professionelle Hilfe holen. Die UNFALLHELDEN bieten professionelle Hilfe nach einem unverschuldeten Unfall kostenlos.
- Unabhängige Ermittlung des Schadens
Nach einem unverschuldeten Unfall sollte der Sachschaden durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden. Eine Ermittlung durch die gegnerische Versicherung ist in der Regel finanziell nachteilig. Um unabhängige Sachverständige kümmern sich die UNFALLHELDEN deutschlandweit ohne Kostenrisiko.
- Nach unverschuldetem Unfall Anwalt einschalten
Um nach einem unverschuldeten Unfall Waffengleichheit mit dem Versicherer zu haben, sollte man für die Abwicklung einen Anwalt beauftragen. Das gibt Sicherheit, kostet nichts und spart Mühe und Zeit. Um fachkundige Rechtsanwälte kümmern sich die UNFALLHELDEN deutschlandweit ohne Kostenrisiko.
- Schadensersatz nach dem unverschuldeten Unfall erhalten
Sobald die gegnerische Versicherung nach dem unverschuldeten Unfall den Schaden reguliert hat, erhält der Geschädigte das Geld in voller Höhe ausbezahlt. So einfach geht die Abwicklung eines unverschuldeten Unfalls mit den UNFALLHELDEN.
UNFALLHELDEN ist bekannt aus:
Ablauf nach unverschuldetem Unfall: Was die einzelnen Bestandteile sind:
Der Dreh- und Angelpunkt nach einem Autounfall ist die Feststellung, was genau der Unfallschaden ist. Ein unverschuldeter Unfall verleitet die Versicherung des Unfallgegners dabei nur zu leicht dazu, möglichst viel Geld auf Kosten des Geschädigten sparen zu wollen.
Der erste Fehler bei der Schadensfeststellung ist derjenige, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Denn man muss sich vorstellen, dass der Gutachter immer im Interesse seines Auftraggebers sein Gutachten erstellt. Und das ist eben nicht der Geschädigte, wenn die gegnerische Versicherung den Sachverständigen beauftragt.
Wichtig also: Der Sachverständige muss unabhängig sein.
Um als Schadengutachten für die Schadensregulierung dienen zu können, muss das Gutachten folgende Inhalte aufweisen:
- Reparaturkosten, die notwendig sind, um den Unfallschaden zu reparieren.
- je nach Höhe der Reparaturkosten der Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, zu dem ein vergleichbares KFZ auf dem Gebrauchtwagenmarkt ohne Unfallschaden zu bekommen wäre.
- liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, muss auf jeden Fall der Restwert ermittelt werden. Der Restwert ist derjenige Wert, den das Fahrzeug mit dem Unfallschaden noch hat.
- liegt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert höher, als die Reparaturkosten, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Die genannte Differenz ist dann die Schadenhöhe, die die Versicherung des Schädigers bezahlen muss.
- ggf. muss der Gutachter eine Wertminderung ermitteln. Die Wertminderung ist derjenige Betrag, den das Auto nun weniger wert ist, weil es überhaupt einen Unfallschaden hat.
- außerdem müssen Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer vom Gutachter gemacht werden. Das ist wichtig, weil sich hieran der Nutzungsausfall bemisst, für den die Nutzungsausfallentschädigung von Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung bezahlt werden muss.
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Wie man sehen kann, besteht bei all diesen Schadenspositionen ein gewisser Ermessensspielraum für den Sachverständigen. Soll die Schadensregulierung also im Sinne des Geschädigten erfolgen, ist die Unabhängigkeit des Gutachters notwendig, damit nicht schnell einige hundert Euro an Schadenhöhe verloren gehen.
Das Schadengutachten erfüllt neben der Bezifferung des Sachschadens daneben den Zweck der Beweissicherung. Denn es dokumentiert Schadenumfang und Schadenhöhe und das Fahrzeug kann im Grunde repariert werden.
Die Kosten für das Sachverständigengutachten muss im Rahmen der Schadensregulierung übrigens die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen, auch wenn der Geschädigte sich den Gutachter selbst aussucht.
Es gibt daher überhaupt keinen Grund, weshalb man die Beauftragung des Sachverständigen der gegnerischen Versicherung überlassen sollte.
Der Ablauf nach unverschuldetem Unfall: Die eigentliche Schadensregulierung
Ist der Sachschaden ermittelt, muss der Verkehrsunfall durch die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert, also bezahlt werden.
Und auch dies sollte der Geschädigte nicht ohne professionelle Hilfe versuchen. Denn allzu leicht könnte die Versicherung auf den Gedanken kommen, einzelne Positionen des Schadensersatzes bei der Schadensregulierung zu kürzen oder einfach nicht zu bezahlen.
Ein Anwalt ist daher das Mittel der Wahl, um die Schadensregulierung mit der Versicherung des Unfallgegners durchzuführen.
Ganz besonders wichtig ist dies, wenn der Geschädigte durch den Verkehrsunfall verletzt worden ist. Denn dann steht ihm neben dem Sachschaden auch noch Schmerzensgeld nebst weiteren Schadenspositionen zu.
Die Höhe des Schmerzensgeldes aber kann nur ein im Verkehrsrecht erfahrener Anwalt wirklich einschätzen. Die gegnerische Versicherung wird freiwillig entweder nichts oder jedenfalls nicht die volle Höhe an Schmerzensgeld bezahlen, die dem Unfallgeschädigten zusteht.
Die Kosten für den Anwalt muss übrigens ebenfalls der Unfallgegner bzw. seine Versicherung tragen. Es gibt daher überhaupt keinen Grund, weshalb ein unverschuldeter Unfall ohne Rechtsanwalt abgewickelt werden sollte. Der Geschädigte kann durch einen Anwalt nur gewinnen.
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