Was ist das Deutsche Büro Grüne Karte?
Das Deutsche Büro Grüne Karte ist eine Einrichtung europäischer Haftpflichtversicherer, mit dem Ziel, Geschädigten im Schadenfall die Schadenregulierung zu erleichtern.
Der Verkehrsunfall im Ausland
Ein Verkehrsunfall ist für den Geschädigten kein erfreuliches Ereignis.
Tritt der Unfall in Deutschland ein und ist das KFZ des Unfallgegners in Deutschland zugelassen, ist es allerdings für den Verunfallten nicht besonders schwierig, den einstandspflichtigen Haftpflichtversicherer zu identifizieren.
Schwieriger ist dies allerdings, wenn der Unfall durch ein ausländisches Fahrzeug verursacht wird oder gar der Unfallort im Ausland liegt.
Dann nämlich ist das ausländische Fahrzeug auch bei einem ausländischen Versicherer versichert, den der Geschädigte nicht ohne weiteres herausfinden kann.
Hat also der Schädiger keine Versicherungskarte oder sonstige Dokumente dabei, die den Versicherer identifizieren oder weiß er nicht, wo das Fahrzeug versichert ist, wird die Identifikation der einstandspflichtigen Haftpflichtversicherung deutlich komplexer.
Das Büro Grüne Karte als Informationsstelle für ausländische KFZ-Versicherer
Für diese Fälle wurden auf Betreiben der UNO (dies fußt nicht auf einer EU-Richtlinie, wurde aber mehrmals durch eine solche Richtlinie beeinflusst) in den teilnehmenden Staaten von der Versicherungswirtschaft sog. Bureaux als multilaterales System geschaffen, die im jeweiligen Staat als Stelle für die Koordination und Abwicklung von Verkehrsunfällen fungieren.
Ferner wurde ein einheitliches Versicherungszertifikat (die sog. Internationale Grüne Versicherungskarte) eingeführt, mittels derer ein Fahrer eines KFZ bei einem Grenzübertritt so angesehen wurde, als wäre er nach den Bedingungen des jeweiligen Einreisestaates ordnungsgemäß versichert.
Das jeweilige Bureau wiederum stattet seine Mitglieder (die Autohaftpflichtversicherer) mit einer solchen Bescheinigung (Versicherungskarte) aus, die diese wiederum an ihre Versicherungsnehmer weitergeben und damit Versicherungsschutz bescheinigen.
Das einzelne Bureau hat zudem die Aufgabe, den jeweiligen Schadenfall zu bearbeiten, der von einem ausländischen KFZ in seinem Zuständigkeitsbereich verursacht wurde.
Die Dachorganisation über den jeweiligen Landesstellen ist das Council of Bureaux (CoB) mit Sitz in Brüssel.
Warum UNFALLHELDEN?
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Die Abkommen-Staaten
An dem Abkommen über das System Grüne Karte sind derzeit 46 Staaten beteiligt. Dies sind:
- Albanien
- Andorra
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Iran
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Marokko
- Mazedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Russland
- Schweden
- Schweiz und Liechtenstein
- Serbien
- Slowakische Republik
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
- Ungarn
- Weißrussland
- Zypern
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Das sagen unsere Kunden:
In all den oben genannten Abkommen-Staaten haben die dortigen Haftpflichtversicherer eine entsprechende Einrichtung geschaffen, die dem Geschädigten die Schadenabwicklung mit dem ausländischen Versicherer nach einem Verkehrsunfall erleichtert.
Die Aufgabe des Büro Grüne Karte
Das Deutsche Büro Grüne Karte erteilt daher Auskunft über den zuständigen Haftpflichtversicherer und dessen nationalen Schadenregulierungsbeauftragten – sofern vorhanden – wenn der Geschädigte dies unter Angabe von Unfalldatum und dem amtlichen Kennzeichen beantragt.
Der Schadenservice der UNFALLHELDEN
Sinnvoll ist es bei jedem Verkehrsunfall, wenn der Geschädigte die Schadenabwicklung einem professionellen Helfer überlässt. Bei Unfällen im Ausland ist dies im Übrigen nicht zwangsläufig ein Rechtsanwalt.
Die Schadenregulierung erfolgt bei einem Unfall im Ausland nach dem Recht des Staates, in dem der Unfallort liegt.
Viele dieser Staaten sind zwar dem Garantieabkommen beigetreten, mit dem das System Grüne Karte betrieben wird, Kosten für einen Rechtsanwalt werden allerdings nach ausländischem Recht oft nicht erstattet.
Für professionelle Unfallhilfe kann sich der Geschädigte jederzeit an die UNFALLHELDEN wenden. Die UNFALLHELDEN kümmern sich um die Rechte des Geschädigten, tragen dafür Sorge, dass sein Schaden vollständig reguliert wird und für den Verunfallten entsteht dadurch keinerlei Kostenrisiko. Eine Versicherungskarte ist ebenfalls nicht nötig.