Auffahrunfall, was tun?

Ein Auffahrunfall gehört zu den typischen Autounfall-Szenarien im Straßenverkehr. Auffahrunfälle erfolgen also mehrere tausend Mal pro Tag. Es genügt ein kurzer Moment der Ablenkung, die Bremslichter des Vordermannes werden zu spät gesehen und schon ist der Unfall passiert. Meistens geht ein Auffahrunfall zum Glück mit einem Blechschaden ab.

Was aber jetzt tun?

Nun ist guter Rat teuer. Was ist am Unfallort zu tun, um die Ausgangssituation bei der Schadenabwicklung nicht noch zusätzlich schlechter zu machen?

Die Sofortmaßnahmen nach einem Auffahrunfall

Natürlich ist bzw. sind bei jedem Autounfall zunächst anzuhalten, auszusteigen, die Unfallstelle zu sichern (Warndreieck aufstellen), Verletzte zu versorgen und gegebenenfalls Polizei und/oder Notruf zu verständigen. Außerdem müssen wechselseitig die Personalien ausgetauscht werden (vielleicht die Versicherungskarte des Unfallgegners zeigen lassen). Der Auffahrunfall bildet insofern keine Ausnahme.

Wichtig ist es außerdem, einen kühlen Kopf zu bewahren. Weder helfen Schuldzuweisungen am Unfallort, noch helfen Schuldeingeständnisse. Und genau an dieser Stelle ist zunächst Vorsicht geboten. Denn nicht immer trägt der Auffahrende (also der Hintermann) die Schuld an dem Auffahrunfall. Um sich also nicht gegenüber der möglicherweise einstandspflichtigen gegnerischen Haftpflichtversicherung in Nachteil zu setzen, sollte man im Eifer des Gefechts unter gar keinen Umständen irgendein Schuldanerkenntnis unterschreiben oder eine sonstige derartige Erklärung abgeben. Eine Ausnahme besteht allenfalls dann, wenn der Autofahrer auf ein ordnungsgemäß geparktes KFZ auffährt. In einem solchen Fall wird sich an der Schuldfrage meist nicht rütteln lassen.

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Auffahrunfall, was tun?

  1. Auffahrunfall bei einem professionellen Helfer melden

    Als Geschädigter sollte man einen Auffahrunfall einem professionellen Helfer melden, der sich um alles weitere kümmert. Kostenlose professionelle Hilfe gibt es zum Beispiel bei den UNFALLHELDEN.

  2. Schaden unabhängig ermitteln

    Was man nach einem Auffahrunfall nicht tun sollte, ist, die Schadensermittlung der gegnerischen Versicherung zu überlassen. Das kostet schnell viel Geld. Um eine unabhängige Schadensermittlung durch Sachverständige kümmern sich die UNFALLHELDEN deutschlandweit.

  3. Schadensersatz nach dem Auffahrunfall von der Versicherung verlangen

    Um nach einem Auffahrunfall den Schaden durch die gegnerische Versicherung ersetzt zu erhalten, sollte man die Abwicklung mit der Versicherung durch einen Rechtsanwalt vornehmen lassen. Das ist sicher, spart Zeit und Ärger und kostet nichts. Die UNFALLHELDEN sind dabei deutschlandweit behilflich.

  4. Schadensersatz nach dem Auffahrunfall erhalten

    Wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nach dem Auffahrunfall reguliert hat, erhält man sein Geld ausbezahlt. So einfach geht das mit den UNFALLHELDEN.

Muss bei einem Auffahrunfall die Polizei verständigt werden?

Grundsätzlich muss die Polizei nicht nach einem Auffahrunfall zur Unfallstelle gerufen werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Personenschaden eingetreten ist. Sinnvoll wird es allerdings zumeist sein, die Polizei nach dem Unfall zu rufen, wenn die Schuldfrage offensichtlich nicht ganz eindeutig ist, sehr hoher Sachschaden entstanden ist, ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist, oder möglicherweise Alkohol- oder Drogeneinfluss im Raum steht. Bei einem Gefahrgutunfall (zum Beispiel bei größeren Mengen ausgelaufenen Benzins) ist die Polizei immer zu verständigen und sinnvoller Weise schon vor deren Eintreffen über die Situation zu informieren.

Zu bedenken ist, dass das Verursachen eines Auffahrunfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die nach dem Bußgeldkatalog mit Strafe bedroht ist. Wird also die Polizei zum Unfall gerufen, wird sich ein Bußgeldbescheid in der Regel nicht vermeiden lassen. Zumindest nicht für den Schuldigen am Auffahrunfall.

Die weitere Abwicklung nach dem Auffahrunfall

In aller Regel wird bei dem Auffahrunfall jedenfalls ein Blechschaden entstehen. Ist man überzeugt, den Autounfall verschuldet zu haben, so ist innerhalb einer Frist von einer Woche (bei Personenschäden weniger) die eigene Haftpflichtversicherung über den Autounfall in Kenntnis zu setzen. Ist man der Geschädigte, so muss der Blechschaden grundsätzlich nirgends gemeldet werden. Wichtig ist es nur, den Schaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt zu erhalten.

Das sagen unsere Kunden:

Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

Karolin S.
Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

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Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

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Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

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Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

Christoph D.
Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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Unfallbericht und Unfallskizze

Generell ist es sinnvoll, den Unfallhergang in einem Unfallbericht und einer Unfallskizze festzuhalten. Der Bericht enthält lediglich eine kurze Zusammenfassung, wie es zu dem Unfall kam (ob man selbst der Vorherfahrende oder der Hintermann war, weshalb man bremste bzw. stand, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt, etc.). Die Skizze sollte dazu den Straßenverlauf am Unfallort darstellen unter Berücksichtigung von Ampeln, Vorfahrtsregeln, etc..

Ein kurzer Unfallbericht ist ohnehin für die Regulierung mit dem gegnerischen Versicherer erforderlich.

Auffahrunfall, was tun? Der Schadenservice der UNFALLHELDEN

Wollen Sie nach einem Unfall auf der sicheren Seite sein? Der Schadenservice der UNFALLHELDEN hilft Ihnen sicher und kostenfrei weiter. Einfach den Unfall über die Website, die kostenlose Hotline oder die mobile Apps für iPhone und Android melden und die UNFALLHELDEN erledigen alles weitere: Die UNFALLHELDEN organisieren deutschlandweit Gutachter, Werkstätten, Anwälte, Mietwagen und vieles mehr. Ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Und das ohne jedes Kostenrisiko.

Wie wird der Schaden nach dem Auffahrunfall festgestellt?

Zu Feststellung der Unfallschäden ist es als Geschädigter immer sinnvoll, einen Sachverständigen mit der Begutachtung des KFZ zu beauftragen. Einen Sachverständigen, den der gegnerische Versicherer beauftragt, sollte und muss der Geschädigte niemals akzeptieren. Denn ein solcher Unfallgutachter wird auch bei einem moderaten Blechschaden im Zweifelsfalle versuchen, seinem Auftraggeber (dem Versicherer) Geld zu sparen. Der Geschädigte verzichtet dadurch unter Umständen also unnötig auf viel Geld, das ihm eigentlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt werden müsste.

Wie läuft die Abwicklung mit der Versicherung nach einem Auffahrunfall?

Sobald der Schaden am KFZ durch Gutachten eines Sachverständigen beziffert wurde, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Forderung gegenüber der gegnerischen Versicherung zu beauftragen.Der Anwalt stellt nämlich sicher, dass dem Geschädigten keine berechtigten Ansprüche entgehen, die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes die Forderungen begleicht und – vor allem – dass die gegnerische Haftpflichtversicherung keine unberechtigten Kürzungen an der Schadenssumme vornimmt.

Sowohl den Anwalt, wie auch den Gutachter muss der Geschädigte nicht bezahlen. Diese Kosten müssen als Schaden vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherer getragen werden.

Wie lässt sich ein Auffahrunfall vermeiden?

Es dürfte außer Zweifel stehen, dass der beste Auffahrunfall derjenige ist, der im Vorfeld vermieden werden konnte. Hilfreich ist es immer, genügend Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten, um bei einem plötzlichen Bremsmanöver noch genügend Zeit und Abstand für ein Ausweichen oder Abbremsen zu haben. Bei der Straßenbenutzung ist Vorsicht und Zurückhaltung immer das beste Mittel, um einen Autounfall nicht eintreten zu lassen.

Bei Fahrten auf Autobahnen sollte daher immer als Faustregel „ein halber Tacho“ an Sicherheitsabstand gewahrt werden. Zu berücksichtigen ist dabei ferner, dass beispielsweise LKW einen deutlich längeren Bremsweg haben, als ein PKW. Deshalb empfiehlt es sich gerade bei hinterherfahrenden LKW, als Vordermann vorausschauend zu fahren und durch rechtzeitige eindeutige Fahrmanöver den LKW-Fahrer auf eine drohende Gefahrensituation aufmerksam zu machen.

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