Verschiedene Gutachten-Arten

Verschiedene Gutachten-Arten

Es gibt verschiedene Gutachten Arten. Aber welche?

Unfallgutachten

Unfallgutachten werden meistens nach einem Haftpflichtschaden erstellt. Das dient dazu, um nach einem Verkehrsunfall den Schaden am KFZ, den Schadenumfang, die Wertminderung, den Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert, den Nutzungsausfall und damit insgesamt die Schadenssumme zu ermitteln, die von der Versicherung des Unfallverursachers ersetzt werden muss.

Der Sachverständige, der mit der Gutachtenerstellung beauftragt wird, muss von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt werden. Und er ist für eine zufriedenstellende Schadensregulierung im Grunde unerlässlich.

UNFALLHELDEN Praxistipp:
Sind Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, wird Ihnen häufig von der gegnerischen Versicherung ein Schadensgutachter empfohlen.

Dabei besteht die Gefahr, dass dieser Gutachter den Unfallschaden niedriger beziffert. Ein versicherungsunabhängiger Gutachter kann für Sie ein qualifiziertes Gutachten erstellen, das ihren Interessen besser dient.

Schadengutachten

Schadengutachten kommen bei einem Kaskoschaden oder Haftpflichtschaden in Betracht.

Ein Sachverständigenbüro bestimmt dabei im Wesentlichen den Schaden, der am KFZ entstanden ist und kombiniert dies in seinem Gutachten häufig mit einer Restwertermittlung. Die Begriffe Schadengutachten und Schadensgutachten sind übrigens beide grammatikalisch richtig.

Wertgutachten / Fahrzeugbewertung

Wertgutachten erstellt in der Regel ein Sachverständigenbüro, um durch eine Fahrzeugbewertung den Verkehrswert des KFZ zu bestimmen.

Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit diesem Gutachten, ermittelt er daher den möglichen Verkaufspreis ihres Kraftfahrzeugs exakt.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag ein Sachverständigenbüro dann, wenn sich der Schaden am Fahrzeug noch in Grenzen hält.

In diesen Fällen spricht man von einem sogenannten Bagatellschaden, der niedriger als 750 Euro liegt.

Kurzgutachten gibt es bei Verkehrsunfällen unterhalb der Bagatellgrenze aufgrund der gesetzlichen Schadensminderungspflicht.

Ein vollwertiges Sachverständigengutachten muss die gegnerische Versicherung erst bei Schäden jenseits der Bagatellgrenze bezahlen.

UNFALLHELDEN Praxistipp:
Sind Sie sich nicht sicher, ob ein Schaden an ihrem Fahrzeug lediglich einen Bagatellschaden darstellt, fragen Sie sicherheitshalber zuerst ein Kurzgutachten an.

Stellt sich heraus, dass der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro liegt, kann ein Sachverständiger auf Basis des Kurzgutachtens ein vollwertiges Sachverständigengutachten erstellen.

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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Oldtimergutachten

Ist das Fahrzeug ein Oldtimer, ist der Marktwert in der Regel um einiges schwieriger zu ermitteln als bei einem jüngeren KFZ. Der Sachverständige, der das Wertgutachten erstellt, muss sich also besonders auf die Fahrzeugbewertung von Oldtimern verstehen.

Kosten für ein Unfallgutachten

Muss nach einem Unfall für den Schadensfall ein Unfallgutachten erstellt werden, so ist der Aufwand für den Unfallgutachter grundsätzlich vom Schädiger bzw. dem gegnerischen Versicherer zu tragen.

Nachdem das Unfallgutachten im Normalfall für die Schadensabwicklung unerlässlich ist, braucht der Verunfallte also nicht zu fürchten, dass er die Gebühren für den Sachverständigen selbst tragen muss.

Anders ist dies nur dann, wenn an dem KFZ lediglich ein Bagatellschaden entstanden ist.

Ein solcher liegt vor, wenn die Reparaturkosten bei lediglich etwa 700 bis 800 Euro liegen. In solche Fällen genügt ein Kostenvoranschlag, eine Gutachtenerstellung ist nicht erforderlich.

Auswahl eines geeigneten Sachverständigen

Das Sachverständigenbüro für ein Unfallgutachten sollte der Geschädigte unter allen Umständen selbst auswählen und nicht einen Gutachter akzeptieren, den eine Versicherung beauftragen will.

Ein solcher Sachverständiger wird nämlich den Schadensfall im Zweifel zum Vorteil der Versicherung begutachten.

Generell sollte man einen Unfallgutachter wählen, der keiner großen Organisation angehört, da diese Gutachter zumeist über Verträge mit Versicherungen verfügen und deshalb gleichermaßen nicht vollständig auf der Seite des Geschädigten stehen.
Ob Sie ein Unfallgutachten, Schadensgutachten, Wertgutachten oder sonstiges KFZ-Gutachten benötigen, die UNFALLHELDEN haben für jeden Fall den richtigen Gutachter zur Hand.

Und das deutschlandweit und versicherungsunabhängig. Rufen Sie uns einfach kostenlos an!

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