Schmerzensgeld nach einem Unfall – Was das geschädigte Unfallopfer von der Versicherung des Schädigers verlangen kann
Bei Verkehrsunfällen sind Verletzungen leider keine Seltenheit. Ist der Geschädigte unverschuldet verletzt worden, so steht ihm grundsätzlich ein angemessenes und anhand des Einzelfalles zu bezifferndes Schmerzensgeld zu.
Wie hoch das Schmerzensgeld im Einzelfall ist, hängt vom Grad der Verletzung ab.
Typische Verletzungen nach einem Autounfall sind zum Beispiel ein Schleudertrauma oder eine HWS-Distorsion, aber ebenso können die Unfallfolgen in medizinischer Hinsicht deutlich schlimmer sein und für das Unfallopfer zu bleibenden Schäden führen.
Warum steht dem Geschädigten Schmerzensgeld zu?
Das Schmerzensgeld ist nicht im eigentlichen Sinne eine Entschädigung für einen Schaden, wie ihn das Verkehrsrecht in vielerlei Hinsicht kennt (z.B. Reparaturkosten, Heilbehandlungskosten und dergleichen), es ist vielmehr Ausprägung einer sog. Genugtuungsfunktion und soll für die unfallbedingten Verletzungen damit eine gewisse Kompensation bilden.
Deshalb ist die Schmerzensgeldhöhe auch abhängig vom Grad der Verletzungen, die dem Geschädigten widerfahren sind.
Wie hoch ist der Schmerzensgeldanspruch, gibt es da nicht eine Schmerzensgeldtabelle?
Wie hoch das Schmerzensgeld ist, dass der Verunfallte im Einzelfall von der Versicherung des Unfallgegners verlangen kann, ist eine Frage des Einzelfalles und die Bemessung hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere natürlich der Art und Schwere der Verletzungen.
Eine Schmerzensgeldtabelle im engeren Sinne gibt es nicht, die Schmerzensgeldtabelle ist vielmehr eine Zusammenstellung von Rechtsprechung, die Auskunft darüber gibt, wieviel Schmerzensgeld für was für eine Verletzung in der Vergangenheit von einem Gericht dem Geschädigten zugesprochen wurde.
Die Schmerzensgeldtabelle dient also dem Anwalt im Verkehrsunfallrecht primär dazu, sich anhand der Verletzungen ein Bild darüber zu verschaffen, wie hoch der Anspruch auf Schmerzensgeld seines Mandanten in etwa sein wird.
Für ein „einfaches“ Schleudertrauma ohne Folgeschäden beispielsweise wird das Schmerzensgeld in der Regel bei zwischen 500 und 1000 Euro liegen.
Ist das Schleudertrauma dagegen so stark, dass eine längere Arbeitsunfähigkeit die Folge ist, der Geschädigte sich in Reha begeben muss und möglicherweise Folgeschäden im Raum stehen, so kann das Schmerzensgeld auch für ein Schleudertrauma deutlich höher ausfallen, um der Genugtuungsfunktion zu genügen.
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Wer ist nachweispflichtig bezüglich Schmerzensgeld und dessen Bemessung?
Generell hat immer der Anspruchsteller zu beweisen, dass sein Anspruch besteht. Ist also bei dem Autounfall der Geschädigte an der Halswirbelsäule (HWS) verletzt worden, so hat er nicht nur das Unfallgeschehen als solches nachzuweisen, sondern auch, dass er eben beispielsweise eine HWS-Distorsion durch den Unfall erlitten hat. Ohne geeignete Nachweise wird die Versicherung des Schädigers nichts bezahlen.
Wie erfolgt ein Nachweis, um Schmerzensgeld zu erhalten?
Beim KFZ wird der Schaden, der durch den Unfall entstanden ist, gemeinhin durch das Gutachten eines KFZ-Sachverständigen nachgewiesen.
Ein KFZ-Gutachter kann aber natürlich keine körperlichen Verletzungen und deren Schwere feststellen. Bezüglich des Anspruches auf Schmerzensgeld ist daher durch ärztliche Befunde gegenüber der gegnerischen Autoversicherung nachzuweisen, was konkret für Verletzungen durch den Unfall eingetreten sind (also z.B. Schleudertrauma, HWS-Trauma, Beinbruch, Gehirnerschütterung und dergleichen).
Zudem muss der Unfall natürlich unverschuldet geschehen sein, damit die Entschädigung beansprucht werden kann. Es muss also auch der Unfallhergang nachgewiesen werden bzw. unstreitig sein.
Wie sieht die Situation aus, wenn ein Behandlungsfehler bei dem behandelnden Arzt passiert?
Tritt durch einen Unfall eine Verletzung ein, so ist zunächst dennoch ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegeben.
Wird die Situation durch einen medizinischen Kunstfehler verschlimmert, so ist dafür die Haftpflichtversicherung des behandelnden Arztes gegenüber dem Unfallopfer einstandspflichtig, nicht mehr aber die Versicherung des Unfallgegners, der den Unfall ursprünglich verursacht hat.
Verschlimmern sich also die Unfallfolgen durch einen solchen Fehler, ist es meist sehr schwierig, nachzuweisen, welche Beschwerden konkret durch welches Ereignis hervorgerufen wurden.
Die jeweilige Versicherung weist in solchen Fällen gerne die Einstandspflicht von sich, weshalb es immer sinnvoll ist, von Beginn an einen Anwalt einzuschalten, wenn nach einem Unfall Verletzungen im Raum stehen (und sei es auch „nur“ ein „einfaches“ Schleudertrauma).
Wer trägt die Kosten für einen Anwalt nach einem Unfall?
Wird der Geschädigte unverschuldet in einen Unfall verwickelt, so steht ihm immer das Recht zu, sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung an einen Anwalt seines Vertrauens zu wenden.
Das gilt auch dann, wenn lediglich das KFZ bei dem Unfall beschädigt wurde und dem Geschädigten ansonsten nichts widerfahren ist. Sinnvoll ist die Beauftragung eines im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwaltes also immer, die Kosten müssen nicht vom Geschädigten getragen werden. Erst recht aber gilt dies dann, wenn unter Umständen ein Schmerzensgeldanspruch im Raum steht.