Kindersitze für die Verkehrssicherheit

Kindersitze für die Verkehrssicherheit

Ab wann braucht man einen Kindersitz im Auto? Gilt auch für Kleinkinder die Anschnallpflicht?

Das Thema rund um die Sicherung von Kindern im Auto spielt ein großes Thema in der Verkehrserziehung.

Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm müssen müssen in einem geeigneten Kindersitz sitzen, damit der Dreipunkt-Sicherheitsgurt richtig anliegt, wie bei einem Erwachsenen.

Wichtig ist, dass die Sitzerhöhungen unbedingt ausgeprägte Gurthaken aufweisen, da sonst ein hochrutschender Beckengurt schwere Bauchverletzungen verursachen kann. Sitzerhöher mit spezieller Rückenstütze sind auch für größere Kinder sicherer.

Für alle Kinder gilt die Anschnallpflicht. Kinder ab 15 kg dürfen ein einfaches Sitzkissen benutzen.

Wo ist der sicherste Platz für ein Kind im Auto?

Der sicherste Platz im Auto, um die Kindersicherheit zu gewährleisten, ist die Rückbank. Der Platz ganz rechts und der hinten in der Mitte sind auch deshalb praktisch weil die Kinder von dem Fußweg aus ein-und aussteigen können ohne Autofahrern in die Quere zu kommen.

Man sollte auch immer auf die Hinweise des Fahrzeugherstellers achten, da zum Teil der Airbag von Auto zu Auto sehr unterschiedlich sein kann.
Ab 12 Jahren darf ein Kind ohne Kindersitz als Beifahrer mitfahren.

Mehrere Kinder im Auto

Die meisten Kindersitze heutzutage werden mit einem Dreipunkt-Sitzgurt festgeschnallt, nur sehr selten wird noch ein Zweipunkt-Sitzgurt verwendet. Bei einem Körpergewicht über 25 kg darf ein Zweipunkt-Sitzgurt nicht mehr verwendet werden.

Sitzen bereits mehrere Kinder samt Kindersitz im Auto und ist es nicht möglich einen weiteren Kindersitz vorschriftsmäßig zu befestigen, kann ein Kind ab einem Alter von 3 Jahren auch ohne Kindersitz, aber mit Erwachsenengurt angeschnallt, auf der Rückbank mitfahren. Das sollte aber nur eine Ausnahme sein.

Ein Test des ADAC zeigt, dass drei Kindersitze nebeneinander nur bei Fahrzeugen mit einzelnen Sitzen gut montierbar sind.

Neue und moderne Kindersitze sind etwas breiter geworden und passen somit nicht mehr auf die Konturen der Sitzbank.

Besonderheiten bei Airbags

Rückwärts gerichtete Rückhalteeinrichtungen (z. B.: ein Reboard mit Isofix) dürfen niemals auf dem Beifahrersitz eines Autos mit aktiven Airbags montiert werden. Der bei einem Unfall ausgelöste Airbag könnte das Kind stark belasten oder im schlimmsten Fall sogar töten.

Kindersitze die nach vorne gerichtet sind, dürfen auf dem Beifahrersitz installiert werden. Der Sitz muss aber ganz nach hinten geschoben werden, um die Gefahr für das Kind beim Auslösen des Airbags zu minimieren.

Manche Fahrzeughersteller (z. B.: Bmw, Opel) empfehlen den Beifahrersitz generell nicht für den sicheren Transport eines Kindes mit Kindersitz.

Es wird dazu geraten immer die hinteren Sitze für Kindersitze zu nutzen, den Beifahrerplatz nur als Ausnahme.

Prüfnorm bei Kindersitzen

Seit April 2008 müssen alle Kindersitze die Prüfnorm ECE R 44/03 oder ECE R 44/04 aufweisen um in Kraftfahrzeugen mitgeführt werden zu dürfen (siehe Prüfsiegel am Kindersitz: Die Prüfnummer unter einem E in einem Kreis muss mit 03… oder mit 04… beginnen). Kindersitze die über 13 Jahre alt sind erfüllen nicht mehr die notwendige Norm.

Seit 1. Juli 2009 sollen nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm ECE R 44/04 verkauft werden.

Fehler beim Einbauen von Kindersitzen

Dass der Kindersitz richtig eingebaut wird ist entscheidend.

Sie sollten als verantwortungsbewusster Verkehrsteilnehmer deshalb immer einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen. Die häufigsten Fehler beim Einbauen der Kindersitze sind z. B.:zu lockerer Einbau im Fahrzeug, Gurte am Körper des Kindes nzu locker, Fangkörper fehlt und Schultergurt verläuft nicht über die Schulter des Kindes.

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Kindersitz wechseln nach Unfall

Hatten Sie einen Autounfall und der Kindersitz ist beschädigt, dürfen Sie diesen natürlich nicht mehr benutzen.

Er muss schnellstmöglich durch einen neuen Kindersitz ausgetauscht werden. Zeichen dafür dass der Kindersitz beschädigt sein könnte, sind z. B.: Probleme mit dem Gurtschloss, Beschädigungen der Gurte oder auch leichte Brüche oder starke Verfärbungen der Kunststoffschale.

Sind nach einem Unfall keine sichtbaren Schäden zu sehen, sollten Sie den Kindersitz dennoch von einem Sachverständigen oder vom Kindersitz-Hersteller geprüft werden.

Meist werden diese Kosten durch die Versicherung des Unfallverursachers gezahlt.

Sicherungspflicht von Kindern im Winter

Oft ist es bei Beginn der Fahrt im Auto noch recht kalt und Kinder werden samt dicken Jacken und Annoraks in die Kindersitze gesteckt.

Bei der Sicherung kann es aber passieren, dass durch die Jacke der Gurt nicht stramm genug sitzt, sondern viel zu locker. Zwischen den Sicherheitsgurten und dem Kind darf keine Gurtlose entstehen.

Der Schultergurt darf nicht von der Schulter abrutschen, sonst besteht bei einem Crash ein erhöhtes Risiko für das Kind. Sie sollten deshalb dem Kind dicke Jacken und ähnliches ausziehen, und die Kinder ggf. damit zudecken, nachdem sie ordnungsgemäß gesichert wurden.

Für die allgemeine Verkehrssicherheit sollten Sie auch im Winter darauf achten ob Sie bereits Winterreifen montiert haben.

Bußgeld

Ein Verwarngeld von 30€ wird fällig wenn der Fahrer das Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert hat. 35€ zahlen Sie, wenn mehrere Kinder die Sicherheitsgurte nicht angelegt hatten oder die Kinderrückhaltesysteme falsch montiert waren oder wenn die Verkehrssicherheit der Kinder in irgendeiner Art und Weise nicht gewährleistet war.

60€ zahlen Sie nach Bußgeldkatalog wenn das Anschnallen mit Sicherheitsgurten fehlt und die Kinder ohne jede Sicherung transportiert wurden.
Der deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ermahnt immer wieder dazu diese Regelungen ernst zu nehmen und zu beachten. Wer auf den Kindersitz verzichtet, spielt mit dem Leben seines Kindes.

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Excellenter Service, sehr empfehlenswert. Das beste was mir passieren konnte nach einem Autounfall…

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Karolin S.UNFALLHELDEN-Kundin

Einfach genial! Der beste Service im Bereich Unfallabwicklung …einfach Hammer, besser gehts nicht 🙂 Top

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Soheyl K.UNFALLHELDEN-Kunde

Sehr guter Service bin voll zufrieden

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Greta G.UNFALLHELDEN-Kundin

… alleine hätte ich das wohl nie geschafft.

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Nine M.UNFALLHELDEN-Kundin

Sehr guter Service, ich war rundum zufrieden. Die Unfallhelden nehmen einem lästige Arbeit ab.

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Christoph D.UNFALLHELDEN-Kunde

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