Nach einem Verkehrsunfall die Polizei rufen? – Wann sollte man die Polizei zur Unfallstelle rufen und wann genügt der Austausch von Versicherungsdaten?
Vorweg gesagt, grundsätzlich gibt es keine Pflicht, Verkehrsunfälle gegenüber der Polizei zu melden, es bestehen aber Ausnahmen davon: Wenn bei dem Autounfall Personen verletzt oder gar ums Leben gekommen sind, muss 110 gerufen werden. Der Polizeinotruf überstellt den Unfall dann der nächstgelegenen Polizeidienststelle, die sich um die Unfallaufnahme kümmert.
Dennoch ist es häufig sinnvoll, die Polizei nach einem Unfall zu rufen. Der Ratgeber der Unfallhelden erläutert, wann man dies tun sollte und was die Konsequenzen hieraus sind.
Laut Statistiken der Versicherer passieren Verkehrsunfälle täglich mehrere tausend Mal im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Würde die Polizei zu jedem Unfall gerufen, würden die dort vorhandenen Ressourcen wohl kaum für die Bewältigung der Aufgabe ausreichen.
Deshalb sind ganz einfache Blechschäden der typische Fall, in dem man unter Umständen darauf verzichten kann. Der Austausch von Versicherungsdaten ist im Übrigen auch nicht das Wesentliche, worauf es nach einem Unfall ankommt. Es genügt zumeist ohne weiteres, wenn das Kennzeichen von Unfallgegner bzw. Unfallverursacher notiert wird. Mit dem amtlichen Kennzeichen lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherer (für deutsche Fahrzeuge) leicht herausfinden, wer der zuständige Versicherer ist.
Polizei bei unklarer Schuldfrage
Ist die Schuldfrage am Unfallort derart undurchsichtig, dass die Unfallbeteiligten oder zumindest ein Unfallbeteiligter sich darauf keinen Reim machen können, ist zur Beweissicherung jedenfalls ein Anruf bei der Polizei sinnvoll. Klar sein muss in diesem Falle allerdings, dass der Unfallverursacher nach dem Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld belegt wird. Das kann insbesondere bei unklarer Schuldfrage grundsätzlich beide Unfallbeteiligten treffen. Dennoch sollte man nicht riskieren, aufgrund mangelnder Beweissicherung später bei der Schadensregulierung das Nachsehen zu haben.
Polizei bei großer Schadenshöhe
Ist durch den Verkehrsunfall großer Sachschaden am KFZ entstanden, so empfiehlt es sich immer, die Polizei zu rufen. Zu groß ist anderenfalls das Risiko, bei der Schadensregulierung wirtschaftlich erhebliche Einbußen hinnehmen zu müssen.
Polizei bei Beteiligung ausländischer Kraftfahrzeuge
Ist an dem Unfall ein ausländisches Kraftfahrzeug beteiligt, sollte die Polizei in jedem Fall gerufen werden.
Polizei bei abwesendem Unfallgegner
Hat man selbst verschuldet beispielsweise ein parkendes KFZ beschädigt, so genügt der altbekannte Schmierzettel an der Windschutzscheibe grundsätzlich nur dann den gesetzlichen Anforderungen, wenn er vom Geschädigten auch zur Kenntnis genommen wird. Das Risiko ist also nicht unerheblich. Es könnte ohne weiteres passieren, dass die hinterlassene Nachricht durch Windböen oder vorbeigehende Passanten entfernt wird. In dem Fall läge dem Verursacher Verkehrsunfallflucht zur Last, weil er die Feststellung seiner Personalien nicht ermöglicht hat. Ist also nach einem Unfall niemand zu erreichen, dem das Fahrzeug gehört, ist es der sichere Weg, die Polizei zu informieren und die Personalien durch diese feststellen zu lassen.
Warum UNFALLHELDEN?
„Fazit: Unfallhelden nützlich und bequem“ Stiftung Warentest
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Die Verkehrsunfallaufnahme durch die Polizei: Wie läuft eine Unfallaufnahme ab?
Bei der Verkehrsunfallaufnahme durch die Polizei führen die Beamten an der Unfallstelle die Sicherung der Beweise durch, indem sie die Personalien der am Unfall Beteiligten und etwaiger Zeugen feststellen, ferner die an den KFZ entstandenen Schäden sowie Spuren an der Unfallstelle durch Fotografien und protokollarische Feststellungen sichern und Feststellungen treffen zur Unfallsituation, also etwa Wetter, Temperatur, Zeit, Ampelstellungen, etc..
Berechnungen zur etwaigen Geschwindigkeit der Fahrzeuge an der Unfallstelle und weitere unfallanalytische Feststellungen treffen die Polizeibeamten nicht, dies muss später durch einen entsprechend ausgebildeten Gutachter vorgenommen werden, sofern es für die Unfallabwicklung erforderlich sein sollte.
Über den Unfallhergang fertigt die Polizei in der Regel einen Unfallbericht bzw. legt zumindest ein polizeiliches Aktenzeichen an, unter dem die Feststellungen der Polizei später erfragt werden können. Ein Schuldanerkenntnis des Unfallverursachers wird die Polizei an der Unfallstelle übrigens niemals einfordern, da dies für die Abwicklung der Unfallfolgen unter Umständen in zivilrechtliche Geschehensabläufe eingreifen würde, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören. Ob ein Verwarnungsgeld nach dem Bußgeldkatalog verhängt wird, ist hiervon losgelöst.
Bei bloßen Bagatellschäden und Eindeutigkeit hinsichtlich der Frage, wer den Unfall verursacht hat, ist es übrigens in der Regel überflüssig, die Polizei zum Unfallort zu rufen.
Abwicklung mit der Versicherung ohne polizeiliche Unfallaufnahme
Wurde zu dem Autounfall nicht die Polizei gerufen, hat dies bei sorgfältiger Dokumentation in der Regel keine Auswirkungen auf die Regulierung der betroffenen Verkehrsunfälle. Ohne professionelle Unfallhilfe sollte der Geschädigte ohnehin nicht versuchen, die Unfallabwicklung mit der Versicherung alleine durchzuführen.
Auszutauschende Daten am Unfallort
Wird die Polizei nicht hinzugerufen, sind die wechselseitigen Personalien von den Beteiligten selbständig auszutauschen. Das sind im Wesentlichen:
- Name und Anschrift
- Versicherungsdaten (falls zur Hand)
- Amtliches Kennzeichen des jeweils anderen Fahrzeuges (das ist besonders wichtig)
Aus der Perspektive des (mutmaßlichen) Geschädigten ist es zudem sinnvoll, schon am Unfallort einen kurzen Unfallbericht zu erstellen und gegebenenfalls vom Gegner unterschreiben zu lassen. Eine Unfallskizze kann außerdem hilfreich sein.
Nach dem Verkehrsunfall sollte der Geschädigte sich umgehend professionelle Hilfe verschaffen, die ihm bei der Schadensabwicklung unter die Arme greift. Versucht er dies alleine, läuft er Gefahr, von der gegnerischen Versicherung übervorteilt zu werden. Von einer Inanspruchnahme eines Abwicklungsservices in einer Werkstatt ist außerdem abzuraten, da in diesem Fall die gesamte Abwicklung letztlich nur im Interesse der Werkstatt an der Durchsetzung möglichst hoher Reparaturkosten erfolgt.
Über den versicherungsunabhängigen Schadenservice der Unfallhelden erhält der Geschädigte alle notwendigen Leistungen aus einer Hand, sie werden allerdings von unterschiedlichen Dienstleistern erbracht, um zu gewährleisten, dass ausschließlich die Interessen des Geschädigten bei der Unfallabwicklung gewahrt werden.