Punktesystem für Autofahrer

Punktesystem für Autofahrer

Das Punktesystem

Das Punktesystem soll der Erziehung der Verkehrsteilnehmer dienen. Wer mit dem Auto unterwegs ist muss sich an die Regeln der StVO halten.
Durch die Verkehrssünderdatei in Flensburg können Verkehrssünder identifiziert werden und zugleich sollen sie durch einheitliche Verkehrsstrafen, Punkte, ein Bußgeld oder ein Fahrverbot dazu gebracht werden, die Verkehrsregeln einzuhalten und auf Verkehrsverstöße wie z. B. Alkohol am Steuer, falsche Beleuchtung, falsche Sicherung, zu hohe Geschwindigkeit, falsches Parken und vieles mehr zu verzichten.

Je nach schwere der Delikte kann man entweder Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog und einem dem Verstoß entsprechendem Bußgeld machen oder man erhält zusätzlich den ein oder anderen Punkt laut Punktekatalog nach einem Verkehrsverstoß.

Bußgeldrechner: Wie viele Punkte gibt es laut Bußgeldkatalog?

Für manche Verstöße erhält man lediglich ein Bußgeld, z. B. gilt für LKWs ein spezielles Fahrverbot, nämlich das Feiertagsfahrverbot und laut Ferienreiseverordnung ist eine Straßenbenutzung an allen Samstagen der Monate Juli und August 2015 verboten.

Wer sich nicht daran hält bekommt einen Bußgeldbescheid der sich nach der Bußgeldtabelle richtet.

Das Punktesystem sieht 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten und Verstöße wie z. B. Missachtung der Vorfahrt inkl. Gefährdung des Verkehrs, Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone, zu dichtes Auffahren und bei einem Rotlichtverstoß vor.

2 Punkte gibt es für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten z. B. unterlassene Hilfeleistung, Drogen und Alkohol am Steuer und die Teilnahme an Autorennen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis findet hierbei nicht statt.
Bei Straftaten mit Führerscheinentzug erhält man 3 Punkte in Flensburg. Der Punktestand erhöht sich um 3 Punkte z. B. bei Nötigung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Mehr Punkte sind nicht möglich.

Punktetacho

Der Punktetacho in den Farben grün, gelb und rot soll veranschaulichen in welcher Bewertungsstufe sich der Autofahrer befindet. Hat man bis zu 3 Punkte befindet man sich im grünen Bereich (Vormerkung). Bis zu 5 Punkte hält man sich im gelben Bereich auf (Ermahnung).
Ab 7 Punkten befindet man sich im roten Bereich (Verwarnung). Hier kommt es meistens zu einem Verwarnungsgeld. Die Fahrerlaubnis verlieren Sie ab 8 Punkten für mindestens ein halbes Jahr. Um den Führerschein wieder zu bekommen müssen Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen.

Punktestand erfragen

Jeder hat die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister abzufragen. Einfach mal anrufen und nachfragen geht leider nicht. Dafür haben Sie aber zwei andere Möglichkeiten:

1. Sie schicken einen entsprechenden Antrag mit der Post. Hier müssen Sie einen Identitätsnachweis erbringen mit einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisespasses (Vorder-und Rückseite kopieren).

2. Wenn Sie einen Personalausweises mit Datenchip besitzen, können Sie ihren Punktestand in Flensburg auch ganz bequem online in Erfahrung bringen. Das geht schneller als mit der Post und ist zudem einfacher.

Punkteabbau

Jeder der ein paar Punkte los werden möchte hat die Möglichkeit ein paar Dinge zu tun um das Punktekonto zu schmälern. Allerdings müssen Sie ein paar Dinge beachten:

1. Punkte abbauen kann man nur wenn der Punktestand nicht mehr als 5 Punkte beträgt.

2. Wer an einem Fahreignungsseminar teilnimmt reduziert seinen Punktestand um 1 Punkt.

3. Der Punkteabbau funktioniert nur innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren.

Allerdings verfallen einige Punkte mit der Zeit. Hierfür gelten folgende Regelungen: Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach zwei Jahren und sechs Monaten gelöscht.
Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten werden nach fünf Jahren gelöscht und Straftaten mit 3 Punkten werden nach zehn Jahren gelöscht.

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Die Punktereform

2014 fand die Punktereform statt, in dessen Zuge auch das ehemalige Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister umbenannt wurde. Nun sind nur noch 8 anstatt 18 Punkte in Flensburg möglich.
Im neuen System werden nur noch Verstöße registriert, bei denen es sich um sicherheitsgefährdende Verstöße handelt.

Deshalb dürfte sich das Punktekonto bei vielen verkleinert haben, da Punkte, die nicht in diese Kategorie fallen nicht übertragen worden sind. Einige Delikte sind nach der Reform teurer geworden.

Hier einige Beispiele für was Sie nun mehr Bußgeld laut Bußgeldkatalog zahlen:

Handy am Steuer kostet 60€ anstatt 40€, für einen Vorfahrtsverstoß zahlen Sie 70€ anstatt 50€, Fahren ohne Begleitung als 17-Jähriger kostet inzwischen 70€ anstatt 50€.

Punkte in der Probezeit

Besonders für Fahranfänger in der Probezeit ist es wichtig penibel auf die Verkehrsregeln zu achten.

Denn es hat Konsequenzen wenn Sie einen Punkt in Flensburg erhalten während Sie noch in der Probezeit sind.

Hierbei werden A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) unterschieden.

Begeht ein Fahranfänger einen A-Verstoß muss er mit einer Probezeit-Verlängerung sowie einer verpflichtenden Teilnahme an einem ASF-Kurs rechnen. Zu den A-Verstößen gehören z. B. Falschverhalten an Zebrastreifen, Trunkenheit im Verkehr und fahrlässige Tötung oder Körperverletzung.

B-Verstöße werden mit einer Probezeit-Verlängerung sowie einer verpflichtenden Teilnahme an einem ASF-Kurs gestraft. Hierzu zählen Behinderung von Beamten, mit abgefahrenen Reifen fahren und Kennzeichenmissbrauch.

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