Wildunfall – Was tun?
Wenn sich das Wild auf die Straße begibt, entstehen Gefahren für Autofahrer
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist ein Wildunfall die zweithäufigste KFZ-Schadenursache.
Dabei fallen unter Wild (oder auch Haarwild genannt) in diesem Sinne folgende Tierarten: Hirsch, Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase und Dachs. Die meisten Wildunfälle passieren mit einem Rehwild.
Immer wieder stellen sich bei einem Wildunfall die Fragen:
Was muss man nach einem Wildunfall für Schritte beachten? Wann ist überhaupt Wildunfall entstanden? Wer zahlt bei einem Wildunfall, sowohl mit als auch ohne Ausweichmanöver? Gibt es eine Meldepflicht?
Dieses und mehr soll im Folgenden geklärt werden.Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr der Wildunfälle, da die Tiere bei der Futtersuche aktiver werden und mehr die Straßen überqueren.
Kritisch sind vor allem der frühe Morgen und die Abendstunden ab 17 Uhr auf den Landstraßen. Besondere Vorsicht ist bei Wildwechsel Schildern geboten.
Diese kennzeichnen die Zonen, an denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Wildtiere die Straße überqueren, sprich Wildwechsel zu erwarten ist. An diesen Stellen, ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und sehr aufmerksam zu sein.
Für den Autofahrer sind Wildtiere immer sehr überraschend und verursachen eine gewisse Stresssituation, die dazu führen kann, dass man erschrocken das Lenkrad ruckartig bewegt und so nicht nur die Gefahr für das Tier sondern auch für Leib und Seele des Menschen erhöht.
Deshalb sind folgende zwei Regeln zu beachten, wenn überraschend ein Wild vor dem Auto auftaucht:
• Fernlicht abblenden und Hupen, damit man so das Wild möglichst von der Straße vertreibt.
• Möglichst nicht dem Wild ausweichen, sondern fest bremsen und dabei den Bremsweg beachten, der sich bei nasser oder laubbedeckter Fahrbahn verlängert, da sich durch Ausweichmanöver die Unfallgefahr erhöht.
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Obwohl Wildunfälle so häufig vorkommen, besteht immer noch Unsicherheit darüber, was bei einem Wildunfall zu tun ist und was danach bei der Schadenregulierung zu beachten ist. Folgende Schritte sind daher nach einem Wildunfall zu beachten:
a. Unfallstelle nach der Kollision mit dem Haarwild absichern, d.h. das Wild möglichst von der Straße entfernen, damit keine weiteren Wildunfälle entstehen, jedoch aufpassen falls das Fallwild nur leicht verletzt ist, dann kann die Beseitigung von dem Tier auf Grund von Panik sehr gefährlich sein.
b. Den Unfall der Polizei melden (diese meldet den Unfall mit dem Fallwild dann dem Jagdpächter bzw. dem Jagdausübungsberechtigten).
c. Auch wenn das Tier eventuell nach der Kollision mit dem Unfallfahrzeug aufgrund nur leichter Verletzung wegläuft, ist der Unfall zu melden, da man ansonsten gegen das Tierschutzgesetz verstößt; des weiteren ist es auch nicht gestattet das Fallwild mitzunehmen, da dies unter Wilderei fällt und der Jagdausübungsberechtigte das Recht auf eine Anzeige gegen den Autofahrer hat.
d. Unfallbescheinigung von der Polizei für die Versicherung ausfüllen lassen.
e. Die Wildspuren des Unfallfahrzeuges fotografieren, damit man auch für die Versicherung einen Beweis (ergänzend zur Unfallbescheinigung) hat.
Nun ist die alles entscheidende Frage nach einem Wildunfall, wer den Schaden des Unfallfahrzeuges zahlt. Die reine KFZ-Haftpflichtversicherung als verpflichtende Autoversicherung reicht nicht aus, da diese nur einen Schaden an anderen Fahrzeugen abdeckt.
Daher sollte man als eine zusätzliche Unfallversicherung noch eine Teilkasko- oder sogar Vollkaskoversicherung (hier ist die Teilkaskoversicherung inkludiert) abschließen, da diese auch Schäden am eigenen Auto abdeckt.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel die Reparaturkosten des Unfallfahrzeuges; das gilt sogar dann, wenn der Autofahrer den Wildunfall nicht beweisen kann.
Bei der Teilkasko dagegen bleibt der Fahrzeughalter auf seinen Kosten sitzen, wenn er den Zusammenstoß mit einem Wild nicht beweisen kann, sprich keine Unfallbescheinigung von der Polizei hat.
Generell ist das Ausweichen vor einem Wild untersagt (siehe oben), aber Ausweichmanöver sind zulässig, wenn dadurch ein größerer Schaden vermieden wird.
Bei der Teilkasko ist jedoch der Fahrer in der Nachweispflicht, d.h. er muss beweisen, dass er den Zusammenstoß mit dem Wildtier durch sein Ausweichmanöver vermieden hat (zusätzlich zur Bescheinigung von der Polizei).
Die Vollkaskoversicherung zahlt auch, wenn dies nicht der Fall ist.